Um Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern eine berufliche Perspektive in der rheinland-pfälzischen Polizei zu schaffen, wird diesem Personenkreis die Ausbildung für den gehobenen Polizeidienst eröffnet. Da die bestehenden Regelungen der Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Polizeidienst den besonderen Anforderungen von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern, insbesondere im Bezug auf die zu ermöglichenden Trainingseinheiten nicht ausreichend Rechnung tragen können, gleichzeitig aber die Einrichtung eines eigenständigen Ausbildungsganges für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler der Polizei in Rheinland-Pfalz nicht wirtschaftlich sinnvoll gestaltet werden kann, erfolgt die Durchführung der Ausbildung in Kooperation mit dem Land Hessen in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund Rheinland-Pfalz, den Olympiastützpunkten sowie den Sportfachverbänden.
Näheres regeln Kooperationsvereinbarungen mit dem Land Hessen und dem Landessportbund Rheinland-Pfalz.
Durch diese Kooperation wird eine mit Training und Wettkampf in Einklang stehende Berufsausbildung für den gehobenen Polizeidienst gewährleistet.
Die Förderung von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern in der rheinland-pfälzischen Polizei verdeutlicht, dass sich sportliche Spitzenleistungen und eine qualifizierte Berufsausbildung nicht ausschließen. Zugleich repräsentieren die Spitzensportlerinnen und Spitzensportler in besonderem Maß die rheinland-pfälzische Polizei.
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