Informationen zu Unterkunft und Wohnen während des Studiums finden Sie hier...
Verdienst nach dem Studium:
Beispiele:
Polizeikommissarin oder Polizeikommissar,
25 Jahre, ledigBesoldungsgruppe A 9
Grundgehalt 2.286,98
Polizeioberkommissarin oder Polizeioberkommissar
32 Jahre,
verheiratetBesoldungsgruppe A 10
Grundgehalt 2.806,95
Zusätzlich werden ein Familienzuschlag und eine Stellenzulage gezahlt.
(*Die tatsächlichen Netto-Beträge sind abhängig von Ihren persönlichen Steuermerkmalen.)
Soziale Leistungen des Landes
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt als Dienstherr umfangreiche soziale Leistungen. Vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Änderungen umfassen diese
- die unentgeltliche Bereitstellung der Dienstkleidung der Schutzpolizei,
- die Polizeizulage
- je nach Lebensalter zwischen 26 und 30 Tagen Erholungsurlaub
- Sonderurlaub bei besonderen Anlässen
- erhöhte Unfallfürsorge und Beihilfe.
Hinweis zur Krankenversicherung:
Im Krankheitsfalle erstattet das Land Rheinland-Pfalz derzeit als Beihilfe 50% der Krankheitskosten (ambulante oder stationäre Behandlung). Für verheiratete Anwärterinnen und Anwärter gelten andere Prozentsätze.
Zur Deckung der weiteren Krankheitskosten sind Sie zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung (innerhalb eines Monats nach der Einstellung) verpflichtet.
Rückforderung von Anwärterbezügen
Wenn Ihre Ausbildung vorzeitig aus einem von Ihnen zu vertretenden Grunde endet oder Sie innerhalb von fünf Jahren nach bestandener Laufbahnprüfung aus einem von Ihnen zu vertretenden Grunde aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden, wird grundsätzlich ein Teil der gezahlten Anwärterbezüge zurück gefordert.
Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Einstellungsberatungen der Polizeipräsidien oder den Personalauswahldienst der Landespolizeischule (Tel.: 06543/985-11 6).
| Autor | Personalauswahldienst | |
| Herausgeber | Landespolizeischule Rheinland-Pfalz Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung - Fachbereich Polizei - |
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| Aktualisierungsdatum | 05.03.2012 |


