Der Fachbereich Polizei, als Teil der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, ist zuständig für die Ausbildung der Polizeikommissar-Anwärterinnen und -Anwärter.
Das Fachhochschulstudium dauert drei Jahre und umfasst 13 serielle und ein studienbegleitendes Modul.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums erwerben die Studierenden den berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit dem Titel Bachelor of Arts (BA) und werden zu Polizeikommissarinnen / Polizeikommissaren ernannt.
Die Studierenden sollen im Bachelorstudiengang Polizeidienst für Aufgaben qualifiziert werden, die sie als Polizeibeamtin und -beamter des gehobenen Dienstes in den ersten fünf Berufsjahren nach Abschluss des Studiums wahrnehmen werden. Das Studienkonzept qualifiziert durch die Vermittlung fachlicher, persönlicher, methodischer und sozialer Kompetenz für den Einsatz in den Kernbereichen der beruflichen Praxis ohne Differenzierung der polizeilichen Aufgaben nach Schutz- und Kriminalpolizei.
Der Gesamtanteil der fachtheoretischen Studien liegt bei 375 Tagen, der der berufspraktischen Studien bei 300 Tagen.
In den fachtheoretischen Studien stehen Kontakt- und Selbststudium in einem Verhältnis von circa 50 : 50.
Für die Polizei in Rheinland-Pfalz gilt die sogenannte "Aufstiegs- bzw. Einheitslaufbahn". Dies bedeutet, dass grundsätzlich jede Polizeibeamtin bzw. jeder Polizeibeamte bei entsprechender Eignung, Leistung und Befähigung in die polizeilichen Führungsämter aufsteigen kann. Notwendige fachtheoretische Qualifizierungsmaßnahmen werden überwiegend an der Landespolizeischule durchgeführt.
| Autor | Personalauswahldienst | |
| Herausgeber | Landespolizeischule Rheinland-Pfalz Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung - Fachbereich Polizei - |
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| Aktualisierungsdatum | 12.05.2010 |


