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Ministerium des Innern,
für Sport und Infrastruktur
 

Das Auswahlverfahren

Im Jahr 2013 werden gemäß den geltenden Haushaltsbeschlüssen Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeidienst eingestellt. Erfahrungsgemäß ist aus einer höheren Bewerberzahl der Nachwuchs auszuwählen.

Sind Sie im Besitz der Fachhochschulreife mit Studienberechtigung bzw. der allgemeinen Hochschulreife, wird ein Notenschnitt von mindestens 3,2 vorausgesetzt.
(Maßgeblich ist der für die Vergabe von Studienplätzen errechnete Schnitt.)

Auch sollten Sie im Fach Deutsch mindestens ausreichende Leistungen vorweisen können (5 Punkte).

Wenn Sie die vorgenannten Bedingungen erfüllen, können Sie zum Auswahlverfahren zugelassen werden.

Das Auswahlverfahren findet an zwei nicht aufeinander folgenden Tagen statt.

1. Tag

Schriftlicher Eignungstest

Bei diesem Test, der am Computer durchgeführt wird, geht es um die Feststellung Ihrer Befähigung zu Studium und Beruf. Er beinhaltet

  • Diktat
  • Intelligenztest
  • Konzentrationstest

Das Diktat besteht aus ca. 200 Wörtern. Es werden Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik gewertet.

Der Intelligenztest unterteilt sich in die Bereiche

  • Analogien bilden
  • Figurenkombinationen
  • Gemeinsamkeiten finden
  • Rechenaufgaben
  • Zahlenreihen
  • Merkaufgaben

Mit dem Konzentrationstest  wollen wir feststellen, wie gut Sie sich auf eine Aufgabe konzentrieren können. Die Aufgabe besteht darin, auf dem Testbildschirm alle Buchstaben b mit zwei Strichen herauszufinden.

Medizinische Untersuchung

Der  polizeiärztliche Dienst überprüft, ob Sie den gesundheitlichen Anforderungen des Polizeidienstes genügen. Außerdem wird festgestellt, ob Sie sporttauglich sind. Unter anderem werden folgende Untersuchungen durchgeführt:

  • Hörtest
  • Sehtest
  • Belastungs-EKG


2. Tag

Sport
 
Ihre körperliche Fitness wird mittels eines Cooper-Lauf-Tests überprüft. Er findet grundsätzlich im Freien statt. Beim Cooper-Lauf-Test laufen oder gehen Sie in einer Zeit von 12 Minuten eine möglichst weite Strecke. Gemessen wird die innerhalb der Zeit zurückgelegte Strecke in Metern. Frauen müssen 2000 m und Männer 2400 m als Mindestleistung erreichen.

Vorstellungsgespräch

Das Auswahlverfahren endet  mit einem Vorstellungsgespräch. Sie können in einem etwa 45 Minuten dauernden Gespräch dem Prüfungsgremium ein kurzes, aber klares Bild Ihrer Persönlichkeit zeichnen. Wir erörtern mit Ihnen Ihre Interessen und gehen auf allgemeine Themen und Wissensbereiche ein. Sie haben auch Gelegenheit, Fragen zum Polizeiberuf zu stellen.

Aus den erreichten Punktzahlen in den einzelnen Aufgabengruppen wird der Durchschnittswert für jeden Bewerber berechnet. Anhand der Durchschnittswerte wird eine Rangliste für jedes Polizeipräsidium erstellt, die den Präsidien als Grundlage für die Auswahl ihrer Bewerber dient.
Die Einstellung erfolgt, nachdem die Leumundsberichte und Führungszeugnisse vorliegen, durch die Landespolizeischule.

Hinweise:

  • Tätowierungen, die von der Dienstbekleidung (Kurzarmhemd) bedeckt sind, bleiben unbeanstandet, 
    - soweit sie nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen ,
    - das Ehr- oder Schamgefühl anderer verletzen, 
    - durch Art und Größe besondere Aufmerksamkeit auf sich lenken.
  • Aufgrund der besonderen Anforderungen für den Polizeidienst müssen Sie jederzeit mit einem Drogenscreening rechnen. Ihr Einverständnis zur Durchführung dieses Tests werden Sie zu gegebener Zeit erklären müssen.
  • Falls Sie bereits in einem anderen Bundesland an einer polizeiärztlichen Gesundheitsprüfung teilgenommen haben, teilen Sie uns bitte die durchführende Stelle mit Ort und Datum mit.
  • Bis zu einer möglichen Einstellung müssen Sie eine Bescheinigung über das "Deutsche Sportabzeichen in Bronze", nicht älter als ein Jahr, vorlegen.
  • Wenn Sie noch nicht über eine Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) verfügen, müssen diese bis zum Einstellungstermin erwerben.
  • Der Schulabschluss ist in beglaubigter Form bis zum Einstellungstermin vorzulegen.
  • Der  Nachweis einer "Erste-Hilfe-Ausbildung" (8 Doppelstunden) darf am Tag der Einstellung nicht älter als ein Jahr sein.

Autor Personalauswahldienst
Herausgeber Landespolizeischule Rheinland-Pfalz
Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung - Fachbereich Polizei -
Aktualisierungsdatum 24.01.2012


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