Ratschläge für Eltern und Erzieher zur Vermeidung von "Sexueller Gewalt gegen Kinder"
Aufklärung:
- Klären Sie Ihr Kind rechtzeitig, seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechend über sexuelle Fragen und Gefahren auf, bemühen Sie sich dabei um eine kindgemäße Sprache.
- Informieren Sie Ihr Kind im Rahmen der Sexualaufklärung über das mögliche sexuelle Fehlverhalten Erwachsener undramatisch und anhand von konkreten Beispielen
- Bauen Sie eine Vertrauensbasis zu Ihrem Kind auf und geben Sie ihm das Gefühl, dass es immer mit Verständnis rechnen kann. Helfen Sie ihm, über Vorkommnisse offen und wahrheitsgemäß reden zu können.
- Die Eltern sollten es selbst sein, die `es` von ihrem Kind erzählt bekommen.
Ermutigen Sie Ihr Kind, " nein " zu sagen und Zärtlichkeiten, die ihm unangenehm sind, abzulehnen, auch gegenüber Bekannten und Verwandten. - Sorgen Sie immer für eine offene und vertrauensvolle Atmosphäre! Fragen Sie Ihr Kind, wo es hingeht.
Situationen:
- Lassen Sie Kinder, insbesondere Kleinkinder, nicht unbeaufsichtigt auf den Spielplatz oder an abgelegene Orte gehen.
- Zum Kindergarten oder zur Schule sollte ein vereinbarter Weg eingehalten und Kinder zur Pünktlichkeit angehalten werden. Setzen Sie sich mit der Schule, ggfls. mit der Polizei in Verbindung, wenn die vereinbarte Zeit ungewöhnlich weit überschritten ist.
- Achten Sie darauf, dass Ihr Kind zusammen mit anderen Kindern den Schul-/Heimweg antritt.
- Holen Sie Ihr Kind von Veranstaltungen oder Feiern ab, wenn es erforderlich ist.
- Es sollte nie zu Fremden ins Auto steigen!
Bedenken Sie:
Sexueller Missbrauch durch Fremde ist relativ selten. Das Risiko der sexuellen Ausbeutung eines Kindes ist im Verwandten- und Bekanntenkreis wesentlich höher.
Täter lassen sich viele Dinge einfallen, um Kinder anzusprechen oder mitzulocken. Oft geben sie z.B. vor, von Eltern oder anderen Bezugspersonen beauftragt zu sein oder locken mit Tieren, Filmvorführungen oder Belohnungen.
Informationen:
- Es ist sinnlos, Kinder ganz allgemein vor etwas warnen zu wollen, von dem es keine Ahnung hat (z.B. anhand von Zeitungsberichten bezüglich Exhibitionisten").
- Sprechen Sie nicht zu oft mit dem Kind darüber, erzeugen Sie keine Hysterie", projizieren Sie keine Ängste auf die Kinder.
- Doch: Nehmen Sie bestimmte Gelegenheiten zum Besprechen wahr: z.B. eine Mediennachricht, eine Erzählung aus der Schule, ein Erlebnis des Kindes ...
- Es gilt: Kinder, die die Gefahren kennen, können sich im Vorfeld richtig(er) verhalten!
Reaktionen:
Im Falle einer versuchten oder vollendeten Tat:
- Glauben Sie dem Kind. Das ist zunächst die wichtigste Unterstützung.
- Versuchen Sie ruhig zu bleiben, vermeiden Sie Angst oder Bestürzung.
- Erlauben Sie dem Kind, auch wiederholt über das Erlebte zu sprechen; bohren Sie jedoch nicht nach.
- Sprechen Sie über das Unrecht des Täters, aber drängen Sie dem Kind nicht Ihre eigenen Gefühle auf. Das Kind hat keineswegs Schuld.
- Erkundigen Sie sich nach möglichen Drohungen des Täters und verhindern Sie auf alle Fälle weitere nachteilige Einflussnahmen.
- Trösten Sie Ihr Kind und zeigen Sie ihm, dass Sie es genauso lieb haben wie immer.
- Machen Sie Ihrem Kind keine Vorwürfe. Wenn Sie nicht weiter wissen, nehmen Sie erforderlichenfalls unverzüglich Hilfs- und Beratungsangebote i
Sie finden geeignete Ansprechpartner:
Unabhängig von einer Anzeige bei der Polizei gibt es eine Reihe von Beratungsstellen, wo Sie und Ihr Kind Rat und Hilfe finden können. Nach vielen Missbrauchsfällen bedarf gerade das Kind geeigneter Betreuungsmaßnahmen.
Beratungsstellen für den Stadtbereich Koblenz sind insbesondere:
Jugendamt 0261 / 129-2342
Allgemeiner Sozialdienst 0261 / 129-2360
Kinderschutzbund 0261 / 34411
Kinderschutzdienst 0261 / 38899
Pro Familia 0261 / 34812
Kirchliche Beratungsstellen z.B.:
Caritas 0261 / 139060 und
Diakonie 0261 / 9156120
Die Beratungsmöglichkeiten in ländlichen Bereichen des Regierungsbezirks Koblenz sind über die Jugendämter der Kreisverwaltungen zu erfragen.
| Herausgeber | Kriminaldirektion Koblenz, K 15 | |
| Aktualisierungsdatum | 20.12.2004/mig |


