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Ministerium des Innern,
für Sport und Infrastruktur
 
 

Benutzung des Seitenstreifens

Tipps für unfallfreies Fahren

Grundsätzlich durfte bisher der Seitenstreifen nur in Notfällen benutzt werden.
Eine Neuregelung erlaubt in besonders ausgeschilderten und stauanfälligen Bereichen die zeitweise Benutzung (z.B. in Berufsverkehrszeiten) des Seitenstreifens als rechten Fahrstreifen. Gleichzeitig wird die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit auf allen Fahrstreifen auf 100 km/h beschränkt. Bei einer dauerhaften Freigabe des Seitenstreifens ist eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf allen Fahrstreifen vorgesehen.
Muss der Seitenstreifen wieder verlassen werden, dann
findet das Reißverschlussverfahren Anwendung.

Herausgeber PP Rheinpfalz
Aktualisierungsdatum 27.01.2005/mig


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