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Ministerium des Innern,
für Sport und Infrastruktur
 
 

Verhalten nach einem Unfall

Tipps für unfallfreies Fahren

Mancher zunächst harmlose Bagatellunfall endet dramatisch. Unfallbeteiligte auf der Fahrbahn werden durch einen Folgeunfall schwer verletzt oder sogar getötet.

Deshalb:

  • Schalten Sie sofort die Warnlichtblinkanlage ein.
  • Fahren Sie bei einem geringfügigem Fremd- oder Eigenschaden (bis ca. 1.250 Euro) unverzüglich auf den Seitenstreifen oder möglichst weit rechts an den Fahrbahnrand. Diese Verpflichtung aus § 34 Straßenverkehrsordnung ist wegen der spezifischen Unfallgefahr bei Schnellverkehr besonders wichtig.
  • Sichern Sie sofort die Unfallstelle mit dem Warndreieck ab. Stellen Sie dieses mindestens 100 m von der Unfallstelle auf. Laufen Sie bis zu dieser Stelle hinter den Seitenschutzplanken und zurück.
  • Verständigen Sie die Polizei oder Autobahnmeisterei. Wichtig dabei ist die genaue Bezeichnung von Fahrtrichtung und Unfallstelle. Als Orientierung dienen die blauen Kilometertafeln am rechten Fahrbahnrand, welche alle 500 m aufgestellt sind.
  • Halten Sie sich nie im Unfallfahrzeug, auf der Fahrbahn oder dem Seitenstreifen auf.

Herausgeber PP Rheinpfalz
Aktualisierungsdatum 27.01.2005/mig


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