Tipps für unfallfreies Fahren
Mancher zunächst harmlose Bagatellunfall endet dramatisch. Unfallbeteiligte auf der Fahrbahn werden durch einen Folgeunfall schwer verletzt oder sogar getötet.
Deshalb:
- Schalten Sie sofort die Warnlichtblinkanlage ein.
- Fahren Sie bei einem geringfügigem Fremd- oder Eigenschaden (bis ca. 1.250 Euro) unverzüglich auf den Seitenstreifen oder möglichst weit rechts an den Fahrbahnrand. Diese Verpflichtung aus § 34 Straßenverkehrsordnung ist wegen der spezifischen Unfallgefahr bei Schnellverkehr besonders wichtig.
- Sichern Sie sofort die Unfallstelle mit dem Warndreieck ab. Stellen Sie dieses mindestens 100 m von der Unfallstelle auf. Laufen Sie bis zu dieser Stelle hinter den Seitenschutzplanken und zurück.
- Verständigen Sie die Polizei oder Autobahnmeisterei. Wichtig dabei ist die genaue Bezeichnung von Fahrtrichtung und Unfallstelle. Als Orientierung dienen die blauen Kilometertafeln am rechten Fahrbahnrand, welche alle 500 m aufgestellt sind.
- Halten Sie sich nie im Unfallfahrzeug, auf der Fahrbahn oder dem Seitenstreifen auf.
| Herausgeber | PP Rheinpfalz | |
| Aktualisierungsdatum | 27.01.2005/mig |

