Das Unfallgeschehen auf den kreuzungsfreien Autobahnen unterscheidet sich von den übrigen Unfällen in erster Linie durch die höheren Fahrgeschwindigkeiten und die damit verbundenen größeren Unfallfolgen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist das einzige Land in Europa ohne generelles Tempolimit. Die empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h trägt einerseits dem gewollten Schnellverkehr und der erforderlichen Durchflussmenge auf den Autobahnen Rechnung, andererseits lässt sich bei Geschwindigkeiten über 130 km/h ein höheres Unfallrisiko statistisch belegen.
Zivilrechtlich müssen Sie bei einem Unfall mit erheblicher Überschreitung der Richtgeschwindigkeit mit einer Mithaftung rechnen, selbst wenn Sie den Unfall gar nicht verursacht haben. Durch die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit erhöht sich die Betriebsgefahr, die von Ihrem Fahrzeug ausgeht, deutlich.
Deshalb:
Die Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anpassen.
| Herausgeber | PP Rheinpfalz | |
| Aktualisierungsdatum | 27.01.2005/mig |


