- Übermüdung
- Abstand
- Geschwindigkeit
Übermüdung
Der Fahrer dieses Lkws erwachte im Grünen. Auf der A 6, Höhe Vogelbach, verlor er gegen 8.30 Uhr morgens infolge Übermüdung die Kontrolle über sein Fahrzeug. Bei Unfällen dieser Art wird durch den sogenannten Sekundenschlaf die Umwelt kurzfristig verschwommen oder garnicht mehr wahrgenommen. Der mit 9,8 Tonnen Kalksteinmehl beladene Lkw walzte Leitplanken nieder und fuhr eine steil abfallende bewaldete Böschung hinunter, wobei mehrere Bäume umknickten. Hinter dem Fahrzeug schloß sich das Gebüsch wieder. Die Unfallstelle war von der Autobahn aus kaum mehr zu sehen, sodaß der Unfall wohl nicht gleich entdeckt worden wäre, wenn nicht zufällig ein Pkw-Fahrer auf der anderen Spur den Lkw hätte verschwinden sehen.
Abstand und Geschwindigkeit
Seit langem zählen Abstand und Geschwindigkeit zu den häufigsten Ursachen von Lkw-Unfällen auf den Autobahnen im Bereich der Autobahnstation Kaiserslautern. Immer wieder vergessen wird: Der Abstand zum Vorausfahrenden muss so groß sein, dass der Nachfahrende noch anhalten kann, wenn der Vorausfahrende bremst.
Photo: Zu nah und zu schnell: Auf der A 6 bei Kaiserslautern war es zu einem kleineren Stau gekommen. Ein Autotransporter aus Rumänien konnte am Stauende nicht mehr rechtzeitig bremsen, begann zu schleudern und prallte auf einen portugiesischen Lastzug, der Batterien geladen hatte.
Hinweise zum Sicherheitsabstand
- Auf Autobahnen ist für Lkw mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht bei Geschwindigkeiten über 50 km/h ein Sicherheitsabstand von 50 Meter vorgeschrieben.
- Die Leitpfosten bieten dem Lkw-Fahrer eine zuverlässige Orientierung: Sie sind im Abstand von 50 Meter aufgestellt.
- Im Stau oder an Baustellen ist bei Stop- and Go-Verkehr die Einhaltung eines ausreichenden Abstands zum Vordermann und die Anpassung der eigenen Geschwindigkeit eine wichtige Vorbeugemaßnahme gegen Unfälle. Erhöhte Aufmerksamkeit sollte dem Bremsverhalten des Vordermanns gewidmet werden.
Das Problem mit der Geschwindigkeit
- Die gesetzlich erlaubte Höchstgeschwindigkeit liegt im Normalfall bei 80 km/h. Bei einer Sichtweite unter unter 50 Metern ist nur eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zulässig. Mit angepasster Geschwindigkeit fahren heißt außerdem, bei der Fahrweise dem Zustand der Straße sowie den Sicht- und Witterungsverhältnissen Rechnung zu tragen.
- Aquaplaning und Straßenglätte kann zum Totalverlust der Bremswirkung führen. Der Lkw ist unter diesen Bedingungen nicht zu beherrschen.
Je tiefer das Profil (mindestens 1,6 mm!), um so mehr Wasser kann verdrängt werden. Die angepasste Geschwindigkeit und der richtig bemessene Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug stellt also einen erheblichen Beitrag zur Verkehrssicherheit dar.
- Eine Verdoppelung der Geschwindigkeit verursacht eine vierfache Aufprallenergie!
- Die Aufprallkraft hängt im wesentlichen von der Gesamtmasse des Lkw inklusive der Masse des Ladegutes ab. Die Unfallfolgen sind durch ungesicherte Ladung wesentlich erhöht.
Bremsen
Unerlässlich ist es für den Lkw-Fahrer, über die Länge des Bremsweges sowohl mit als auch ohne Ladung informiert zu sein.
- Je schwerer die Zuladung, desto länger ist der Bremsweg. Überladungen haben auch Auswirkungen auf die Funktion der Bremsen.
- Bei Bergabfahrten verlängert sich der Bremsweg erheblich, besonders auch dann, wenn schweres Ladegut mitgeführt wird. Hier ist das Fahren in einem niedrigen Gang mit sehr geringer Geschwindigkeit unabdinglich. Die Motorbremse bzw. der Retarder (Wirbelstrombremse) ist bei starkem Gefälle unbedingt anzuwenden.
- Bei Bergauffahrten wird der Bremsweg verkürzt. Diese Tatsache sollte aber nicht dazu verleiten, zu dicht an den Vordermann heranzufahren. Der Sicherheitsabstand sollte immer so groß bemessen sein, dass andere Verkehrsteilnehmer die langsameren "Bergfahrer" überholen und jederzeit wieder einscheren können. Dass dies in der Praxis, gerade bei Bergauffahrten, nur schwer zu realisieren ist, bleibt unbestritten.
- Der Anhalteweg eines Lkw aus dem Fahrzustand in den Ruhezustand setzt sich aus dem "Reaktionsweg" und dem "Bremsweg" zusammen. Unter Reaktionsweg versteht man die in einer Sekunde Reaktionszeit des Fahrers (sogenannte Schrecksekunde) zurückgelegte Wegstrecke, während der kein Bremsvorgang stattfindet.
Der Bremsweg ist die zurückgelegte Strecke nach Eintritt des Bremsvorganges bis zum Stillstand des Lkw. Auf nasser Fahrbahn kann sich der Bremsweg leicht um mindestens 20% erhöhen. Als Faustregel gilt: Doppeltes Tempo = Vierfacher Bremsweg
- Bei erlaubter Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h muß mit einem Anhalteweg, je nach Beladungsmasse, von bis über 60 Meter gerechnet werden. Die Festsetzung eines Sicherheitsabstandes von 50 Meter ist unter Berücksichtigung dieses Sachverhaltes zweifelsfrei eine gerechtfertigte und keinesfalls überzogene Maßnahme zur Unfallverhütung und somit zur Verkehrssicherheit.
- Selbst innerhalb innerhalb einer "Schrecksekunde" wird eine beträchtliche Wegstrecke zurückgelegt . Bei Tempo "80" führt ein dichtes Auffahren ab ca. 20 Meter Abstand zum Vordermann zwangsläufig zu einem Unfall, wenn der Vorausfahrende unerwartet bremst. Mit der Zunahme der Geschwindigkeit nimmt auch die Wucht des Aufpralles im Falle eines Auffahrunfalls zu.
| Herausgeber | PP Westpfalz / PD Kaiserslautern | |
| Aktualisierungsdatum | 30.12.2004/mig - tc |

