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Polizeipräsidium Trier

05.01.2010, 14:31 - Polizeipräsidium Trier

Trier, Polizeipräsidium und Bundespolizeiinspektion unterzeichnen Zusammenarbeitsvereinbarung

 
 
Das Foto zeigt Polizeirat René Kexel und den stellvertretenden Polizeipräsident Jürgen Schmitt mit der unterzeichneten Vereinbarung (Quelle Foto: Bundespolizeiinspektion Trier). (Medium im neuen Browserfenster öffnen)

Mit Beginn des neuen Jahres haben das Polizeipräsidium Trier und die Bundespolizeiinspektion Trier konkrete Vereinbarungen getroffen, wie die Zusammenarbeit in besonderen polizeilichen Einsatzlagen künftig verbessert werden soll.

Novität in der Zusammenarbeit zwischen Polizeipräsidium Trier und Bundespolizeiinspektion Trier: Am Dienstag, 5. Januar, unterzeichneten der stellvertretende Polizeipräsident Jürgen Schmitt und der Leiter der Bundespolizeiinspektion Trier, Polizeirat René Kexel, erstmalig eine Vereinbarung, die die Zusammenarbeit von Landes- und Bundespolizei in der Region Trier in ganz besonderen polizeilichen Einsatzlagen regelt. Erfasst werden von dieser Zusammenarbeitsvereinbarung unter anderem Unfälle im Zusammenhang mit dem Bahnbetrieb, größere Gefahren- und Schadenslagen sowie Katastrophen, Geiselnahmen, Fahndungen sowie Einsätze bei Versammlungen und Veranstaltungen, wie z.B. Fußballspiele, wenn eine beidseitige Zuständigkeit gegeben ist.

„Ziel dieser Vereinbarung ist es, Doppelarbeit und Informationsverluste bei solchen polizeilichen Gemeinschaftslagen zu vermeiden und dadurch Ressourcen effizient zu nutzen“, erläuterte der stellvertretende Polizeipräsident anlässlich der Unterzeichnung der Vereinbarung im Beratungszentrum Polizei in Trier. Gelingen soll dies, in dem klare Führungsstrukturen und standardisierte Einsatzabläufe aufgezeigt werden, ohne bestehende gesetzliche Zuständigkeiten zu verändern.

„Ich bin davon überzeugt, dass wir mit den getroffenen grundlegenden Regelungen den Kolleginnen und Kollegen bei der Bewältigung polizeilicher Sofortlagen künftig eine wichtige Hilfestellung geben“, so Polizeirat René Kexel. Er unterstrich, dass die Vereinbarung nicht als Dogma, sondern vielmehr als Lösungsofferte für die eingesetzten Polizeikräfte zu verstehen sei.

Schmitt und Kexel betonten, dass diese Vereinbarung „nun mit Leben erfüllt werden müsse“. Gegenseitige Hospitationen und Praktika, gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen und ein turnusmäßiger Informations- und Meinungsaustausch seien daher unverzichtbar.




Polizeipräsidium Trier
Salvianstraße 9
54290 Trier
Telefon: 0651/9779-0
 

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