Motorisierte junge Fahranfänger im Alter von 15 19 Jahren, die im Straßenverkehr Straftaten begangen haben, waren die Zielgruppe des Verkehrsunterrichtes, der in dieser Woche in den Räumlichkeiten der Polizeiinspektion Idar-Oberstein durchgeführt wurde.
Nahezu 50 Strafanzeigen gegen Fahrzeugführer und halter, überwiegend wegen Fahrens mit frisierten Mofas im ersten Halbjahr 2007, allein im Bereich der PI Idar-Oberstein, zeigen das abnehmende Unrechtsbewusstsein der Jugendlichen auf.
Sehr oft ist aber auch festzustellen, dass sie sich über die Tragweite ihres Handelns und die möglichen Konsequenzen nicht bewusst sind.
Als Reaktion auf die Häufung dieser Vorfälle haben Staatsanwaltschaft und Polizei einen speziellen Verkehrsunterricht als Maßnahme ins Leben gerufen, zu dem POK Gerd Kappel und POK H.P. Petry erstmals einluden.
Rechtlich ist dies als Sanktionsmöglichkeit seitens der im jeweiligen Einzelfall anordnenden Staatsanwaltschaft einzuordnen. Nach den besonderen Vorschriften der so genannten Diversion im Jugendstrafrecht kann die Staatsanwaltschaft bei weniger schwerwiegenden Straftaten jugendlicher und heranwachsender Täter das Verfahren mit der Maßgabe, eine erzieherische Maßnahme durchzuführen, einstellen. Bei Ladendiebstählen ist diese erzieherische Maßnahme oftmals die Ableistung von Sozialstunden, im Bereich der frisierten Mofas nunmehr der Verkehrsunterricht.
Den Anfang machten 11 junge Männer, die der Einladung folgten.
Nach der Begrüßung und einem kurzen Überblick über die Arbeit der Polizei im Bereich Motorisierte Zweiradfahrer sowie dem Hinweis auf die Verkehrsunfallstatistik folgte die Auseinandersetzung mit den Risiken und Folgen nach der Manipulation an den Zweirädern.
Anhand eines schicksalhaften Verkehrsunfalls wurde deutlich vor Augen geführt, welche Gefahren für sich selbst, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer entstehen können, denn immer wieder ist festzustellen, dass gerade Jungendliche und Junge Fahrer überproportional an Verkehrsunfällen mit Leicht- und Schwerverletzten oder gar Getöteten beteiligt sind.
Das Gros der Ermittlungsverfahren richtete sich gegen jugendliche Fahrzeugführer, die fahrerlaubnispflichtige Zweiräder im öffentlichen Straßenverkehr führten, obwohl sie nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis hierfür waren.
Welche Straftatbestände erfüllt sind, dass die Betriebserlaubnis erloschen sein kann und was die Versicherung im Schadensfall dazu sagt, waren weitere Eckpunkte des Unterrichtes.
Dass auch gegen die Eltern, sind sie denn Halter eines Kraftfahrzeuges, Strafverfahren wegen des Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet werden, war nicht jedem bewusst.
Konstruktive Beiträge und verschiedene Zwischenfragen zeigten, dass die Jugendlichen bei der Sache waren.
Insgesamt wurde der Verkehrsunterricht von den Teilnehmern positiv angesehen.
Die Presseerklärung wurde in Abstimmung und mit freundlicher Genehmigung der Staatsanwaltschaft
Bad Kreuznach erstellt.
| Autor | Hans Peter Petry, Gerd Kappel, Polizeiinspektion Idar-Oberstein | |
| Herausgeber | Koordinierungsstelle Intrapol | |
| Aktualisierungsdatum | 18.09.2007 |


