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Meldesystem KUNO macht Betrügern das Leben schwer

So lässt sich Missbrauch von EC-Karten verhindern
Kreditkartenbetrug
Als Frau N. nach einem Stadtbummel in der Innenstadt von Ludwigshafen in ihre Wohnung zurückkehrte und ihre Einkäufe auspacken wollte, stellte sie fest, dass ihr Geldbeutel mit ihrer Kreditkarte aus der Handtasche entwendet worden war. Beim Blick auf ihren Kontoauszug in der nächsten Woche erwartete sie die nächste böse Überraschung. Offensichtlich hatte der unbekannte Täter unmittelbar nach dem Diebstahl der Kreditkarte mit dieser in einem Elektrofachgeschäft Waren im Wert von insgesamt 1.500 Euro erworben.

Dies ist längst kein Einzelfall. Derzeit sind in Deutschland ca. 44 Millionen EC-Karten, 15 Millionen Kreditkarten und etwa 28 Millionen weitere automatenfähigen Bankkarten im Umlauf. Im Rahmen des Electronic Commerce (Handel mit Waren, Dienstleistungen und Informationen über Internet) wurde für das Jahr 2005 weltweit ein Umsatz von über drei Milliarden Euro erwartet. Diese Daten lassen erahnen, dass auch die Anzahl der Straftaten mit den entsprechenden Schadenssummen im Zusammenhang mit dem Missbrauch des unbaren Zahlungsverkehrs weiter steigen wird. Unterschiedliche Präventionsmaßnahmen haben in jüngster Vergangenheit bereits dazu geführt, dass Betrugsfälle mit unbaren Zahlungsmitteln ohne PIN gegenüber dem Vorjahr rückläufig sind. Das sichere PIN-Verfahren, die Authentifizierung des Karteninhabers über eine Geheimzahl, wird sich jedoch seitens des Einzelhandels aus Zeitgründen und vor allem aus Kostengründen nicht flächendeckend durchsetzen lassen.
    
Im Jahr 2005 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Rheinland-Pfalz 2.658 Fälle registriert. Im Jahr 2006 sanken die Fallzahlen auf 2.058 Fälle. 
Für den Bereich der Stadt Ludwigshafen wurden im Jahr 2006 (Klammerwert 2005) folgende Zahlen statistisch erfasst:

Erfasste Fälle insgesamt:         84 (126)                                     

Die klassische Vortat des betrügerischen Einsatzes von Zahlungskarten ist der Diebstahl. Der sogenannte „Postwegverlust“ stellt dabei eine Sonderform dar; hierbei wird die Zahlungskarte (evtl. mit zugehöriger PIN) auf dem Postweg entwendet, bevor sie in den Besitz des Karteninhabers kommt.

Die Täter können u. a.

  • mit der ec-Karte/Bankkarte und PIN im Handel bezahlen (electronic cash),
  • mit der ec-Karte/Bankkarte und gefälschter Unterschrift im Handel an der Kasse bezahlen (elektronisches   Lastschriftverfahren – ELV),
  • mit der Geldkarten-Funktion der ec-Karte/Bankkarte bezahlen,
  • mit der Kreditkarte im Handel bezahlen,
  • mit gefälschten ec-Karten an ausländischen Geldautomaten Geld abheben oder
  • mit Kreditkarten(-daten) im Mail-, Phone- bzw. Internet-Order-Verfahren bezahlen.


Doch leider sind viele Karteninhaber noch immer zu sorglos im Umgang mit den Zahlungskarten, so dass Betrüger ein leichtes Spiel haben.


Folgende Tipps sollten Sie beachten:
Behandeln Sie Ihre ec- und Kreditkarten sorgfältig wie Bargeld und tragen Sie diese dicht am Körper  in  verschlossenen Innentaschen der Kleidung.

Lassen Sie Zahlungskarten niemals in Büro-/Arbeitsräumen, Schwimmbädern, Krankenhäusern, Hotelzimmern, Kraftfahrzeugen etc. offen oder versteckt liegen, auch nicht für kurze Zeit.

Rechnen Sie insbesondere in Restaurants, Kaufhäusern, Bahnhöfen oder Flughäfen sowie Messen oder Ausstellungen mit Taschendieben.

Überzeugen Sie sich regelmäßig, ob Sie Ihre Karte(n) noch besitzen.

Bewahren Sie Kreditkarten-/Bankkartenbelege sorgfältig auf und werfen Sie diese nicht in den Papierkorb der Bank/des Geschäftes. Mit den Kontodaten aus dem Papierkorb ist Ihr Geld vor Tätern nicht mehr sicher. Verschriebene Belege sollten Sie vernichten, unter Umständen auch das Durchschreibepapier.
Vergleichen Sie zeitnah Ihre Rechnungen mit den Abbuchungen auf Ihrem Konto.

Stellen Sie sicher, dass Sie nach dem Bezahlen stets Ihre eigene ec- oder Kreditkarte zurückerhalten. Bestehen Sie darauf, dass verschriebene Kreditkartenbelege, unter Umständen auch das Durchschreibepapier, sofort ungültig gemacht werden.

Beachten Sie alle Auflagen, die Ihr Geld- oder Kreditkarteninstitut vertraglich mit Ihnen vereinbart hat. Lesen Sie auch das Kleingedruckte im Vertrag – vor allem die Abschnitte über die Haftung; sie legen fest, welche Sorgfaltspflichten Sie im Umgang mit Ihrer Zahlungskarte zu erfüllen haben.


Sollte Ihnen Ihre Karte – durch Diebstahl oder sonstigen Verlust – abhanden gekommen sein, ist es unbedingt erforderlich, folgendes zu beachten:

  • Lassen Sie Ihre Karte sofort für den weiteren Gebrauch sperren, auch wenn diese aus nicht nachvollziehbaren Gründen vom Geldautomaten einbehalten wird! Das Gerät könnte von Straftätern manipuliert sein.
  • Beim Verlust anderer Karten empfehlen wir, unverzüglich das kontoführende Institut zu benachrichtigen. Manche Institute bieten hierzu einen eigenen Notruf-Service an.
  • Erstatten Sie bei Verdacht auf eine Straftat sofort Anzeige bei der Polizei. Unsere Aufklärungsquote zeigt, dass es sich lohnt.

Die Telefonnummern der Zentralen Sperrannahmedienste lauten: 

  • ec-Karten/Bankkarten 01805 021 021
  • American Express 069 979 777 77
  • Eurocard/Mastercard 0800 819 1040
  • Diners Club 01805 911 507
  • VISA 0800 814 9100
  • Zentraler Sperrnotruf 116 116*

* gilt ab Mitte 2005

Als weitere Maßnahme der Vorbeugung und damit für die Sicherheit von Debitkarten Besitzern hat die Polizei und der Einzelhandel in Rheinland-Pfalz seit dem 01.08.2006 ein neues Sperrsystem etabliert. Wem bisher der Geldbeutel gestohlen wurde, konnte seine Karte zwar bei der Bank sperren lassen, trotzdem konnten die Diebe per Lastschriftverfahren bislang noch auf Kosten des Bestohlenen relativ leicht einkaufen. Sie mussten dazu lediglich die Unterschrift fälschen.

Das soll sich nun mit „KUNO“ (Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen) ändern.  „KUNO“ ist ein freiwilliges System der Polizeibehörden und der Wirtschaft. „KUNO“ ermöglicht nun auch in Rheinland-Pfalz, Daten entwendeter oder verlorengegangener deutscher Debitkarten bereits bei der Anzeigenaufnahme an eine zentrale Meldestelle des Handels zu übermitteln. Beteiligte Unternehmen sperren die Daten der Karte in ihren Systemen, betrügerische Einkäufe sind dann nicht mehr möglich. Das System ist für die Nutzer kostenfrei.


Die Ziele der zentralen Sperrung entwendeter bzw. verlorengegangener Debitkarten sind:

  • die Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung entwendeter oder verlorengegangener Debitkarten im ELV, 
  • die Erhöhung der Sicherheit im ELV durch Ausweitung der Sperrmeldungen bzw. Erhöhung des Datenbestandes von Sperrmeldungen auf das gesamte Bundesgebiet sowie
  • die Vereinfachung des bisherigen Meldeverfahrens durch eine zentrale Ansprechstelle und Weiterleitung der Sperrinformationen an den Handel außerhalb der Polizei.


Erfunden hat „KUNO“ der Dresdner Kriminalhauptkommissar Steffen Schmieder, schon im August 2001.  „KUNO“ ist ein schlichtes e-Mail-System und funktioniert so:
Wird die EC-Karte gestohlen, wird meist auch Anzeige bei der Polizei erstattet.  Bei der Anzeigenerstattung bei der Polizei ist es erforderlich, dass das Opfer ausdrücklich der Weitergabe der Daten der gestohlenen Karte zustimmt.
Die Polizei schickt dem Netzbetreiber der Lastschriftgeräte die Daten der gestohlenen Karte „ganz einfach per e-Mail“ zu. Der Netzbetreiber verteilt die Daten für das gesperrte Konto an die Händler, die eine gesperrte Karte nun sofort erkennen können. Folge: Es entsteht kein Schaden durch den Missbrauch gestohlener EC-Karten.

Weiter Informationen zum Scheck und Kreditkartenbetrug, sowie über das KUNO-Sperrsystem sind unter www.polizei-beratung.de abrufbar.
Diese Internetpräsentation wurde von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes erstellt.

Autor PP Rheinpfalz, KI Ludwigshafen
Herausgeber Koordinierungsstelle Intrapol
Aktualisierungsdatum 07.08.2007


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