Bild: Wappen der Polizei Rheinland-Pfalz - Link zur StartseiteSchriftzug: Polizei Rheinland-Pfalz - Link zur Startseite
Schriftzug: Polizei Rheinland-Pfalz
Startseite | Kontakt | Impressum | Übersicht | Login | rlp.de 
Dienststellensuche  |     
RSS 2.0-Logo 
Ministerium des Innern,
für Sport und Infrastruktur
 
 

Falschinformationen durch Flugblätter über Drogen

Falsche Gerüchte halten sich hartnäckig. Wiederholt sind in der Bundesrepublik, so auch in letzter Zeit wieder in Rheinland-Pfalz, vorwiegend an Schulen und Kindergärten, Schreiben im Umlauf, die vor einem angeblich neuen Betäubungsmittel warnen und in etwa die Gefahrenmomente von LSD beschreiben. Die als Aufklärung für besorgte Eltern deklarierten Flugblätter werden immer wieder als Falschinformationen entlarvt. Viele Eltern und Lehrer unterstützen unbewusst diese Panikmache, indem sie das Flugblatt bedenkenlos abschreiben oder kopieren und nach dem Schneeballsystem weiterverbreiten, ohne sich bei kompetenten Stellen nach einem realen Hintergrund zu erkundigen.

Die Schreiben sind durchweg ohne Absender und ohne Unterschrift und haben eines gemeinsam: die angeblichen amtlichen Stellen, auf die sich die Herausgeber berufen, existieren zum Teil nicht bzw. eine Warnung in dieser Form ist dort nicht bekannt. In dem Schreiben werden in unterschiedlichster Form und von Blatt zu Blatt abweichende Behauptungen aufgestellt, die unrichtig sind.

Die sich häufenden Anfragen besorgter Eltern bei den Polizeidienststellen des Landes beweisen jedoch, dass eine gewisse Unruhe in der Bevölkerung hervorgerufen wurde. Richtig ist an den Aussagen, dass in der Rauschgiftszene übliche saugfähige Papier- und Gelatinebögen existieren, die mit LSD getränkt und teilweise mit Comicfiguren (Batman, Superman, Mickey Maus, ET, Paulchen Panther pp.) als eine Art Markenzeichen bedruckt sind.

Falsch sind jedoch folgende Aussagen:

  • LSD würde auch durch die Haut aufgenommen, wenn man die Papierchen z.B. in der Hand hält. Bei den beschriebenen und derzeit gebräuchlichen Trägermaterialien und der geringen Dosierung der LSD-Trips ist eine Aufnahme über die Haut völlig ausgeschlossen.
  • Drogenhändler würden diese Kleber, Marken, Bildchen oder Tätowierungen an kleinere Kinder verteilen, um sich neue Kunden heranzuziehen.
    Kinder in diesem Alter sind als künftige Abnehmer für Drogenhändler denkbar ungeeignet, da sie, wenn überhaupt, nur über ein paar Euro Taschengeld verfügen und überdies kaum wissen dürften, was ein Rauscherlebnis ist (und das ist die unabdingbare Voraussetzung für das Entstehen einer psychischen Abhängigkeit). Ganz im Gegenteil würden die Kinder wohl eher die negativen Seiten der Droge kennenlernen (Schwindelgefühle, Übelkeit, Erbrechen) und so wahrscheinlich abgeschreckt werden. Da LSD-Trips mit durchschnittlich 10,- Euro/Stück relativ teuer sind, wäre diese Praxis der Drogenhändler geradezu unsinnig. Hinzu kommt, dass Dealer ausschließlich freiwillige Abnehmer suchen, da ansonsten die Gefahr der Überführung für sie zu groß ist.
    Auch die seit Jahren aufgestellte Behauptung, in der Schweiz, im Saarland und in Bayern seien diese Artikel bereits im Umlauf, ist unwahr. Ebenso unwahr ist die in einigen Medien aufgestellte Behauptung, dass Rauschgifthändler schon in Kindergärten oder an Schulen bei der Verteilung solcher Drogen beobachtet wurden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Polizei.




Herausgeber LKA, Dezernat 45
Aktualisierungsdatum 21.12.2004/mig


Zum Seitenanfang

Weitere Inhalte