zu den Informationen in Gebärdensprache
Das neue Polizeigesetz macht Schluss mit der Umkehr der Verantwortlichkeiten: Da die Polizei bislang nur die Möglichkeit hatte, mit kurzfristigen Maßnahmen gegen den Täter vorzugehen, zogen viele Opfer aus der Wohnung aus und gingen in ein Frauenhaus oder zu Freunden oder Bekannten.
Die Polizei kann nun bei bestimmten Gefahrenlagen
- den Täter längerfristig aus der Wohnung verweisen und ihm die Rückkehr in die Wohnung verbieten (Wegweisung und Rückkehrverbot),
- dem Täter verbieten, sich dem Opfer zu nähern oder bewusst ein Zusammentreffen mit ihm herbeizuführen (Näherungsverbot),
- dem Täter verbieten, Verbindung auch über Fernkommunikation (Telefon, Handy, usw.) aufzunehmen (Kontaktverbot),
- dem Täter verbieten, sich an bestimmten Örtlichkeiten (bspw. Umkreis Wohnung des Opfers, Kindergarten oder Arbeitsstelle des Opfers) aufzuhalten (Aufenthaltsverbot),
- den Täter auch in Gewahrsam nehmen, vor allem, wenn er gegen die zuvor genannten Anordnungen verstößt.
- Daneben hat die Polizei bei sog. Telefonterror (auch bei Stalking) nunmehr die Möglichkeit, mit Einwilligung des Anschlussinhabers Telefongespräche aufzuzeichnen.
Die Maßnahmen können bis zu 10 Tagen verfügt werden. Dauert danach die Gefahr an, ist auch eine Verlängerung möglich.
Damit soll das Opfer wirkungsvoll geschützt und in die Lage versetzt werden, die Gewaltspirale zu durchbrechen.
Im entstandenen Freiraum kann es sich ohne Angst beraten lassen und Anträge (Schutzanordnungen bzw. Anträge auf Zuweisung der Wohnung) nach dem Gewaltschutzgesetz beim zuständigen Amtsgericht stellen.
Die Polizei
- wird Täter, Opfer und Zeugen getrennt befragen, um genau zu erfahren, was sich abgespielt hat,
- trifft erste Maßnahmen zur Beweissicherung (Spurensicherung, Fotografie),
- vermittelt Hilfe und Beratung für das Opfer,
- veranlasst bei Verletzungen Untersuchungen durch Ärztinnen und Ärzte,
- kann den Täter entweder vorläufig festnehmen oder aus der Wohnung weisen,
- oder bringt das Opfer auf Wunsch in ein Frauenhaus bzw. organisiert entsprechende Hilfe.
Hilfeleistung und Beratung
Konkrete Hilfeleistung und die Vermittlung einer wirkungsvollen Beratung sind elementare Bausteine. Die Polizei arbeitet eng mit Interventions- und/oder Beratungsstellen zusammen und vermittelt die Opfer auf Wunsch an diese Hilfseinrichtungen.
Wenn das Opfer einverstanden ist, setzen sich die Mitarbeiterinnen der Interventionsstellen mit ihm in Verbindung. Sie bieten Krisenintervention, Beratung und rechtliche Informationen, insbesondere auch im Hinblick auf Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz, an. Sie unterstützen bei der Antragstellung vor Gericht und vermitteln andere Hilfen, z. B. für eine langfristige Beratung.
Wir alle sind gefordert
Die Polizei kann Gewalt in engen sozialen Beziehungen alleine nicht wirksam bekämpfen, hier sind alle Menschen aufgefordert, ihren Beitrag zu leisten.
Gewalt in engen sozialen Beziehungen ist keine Familienstreitigkeit, da Streit ein Element der Kommunikation ist. Hier ereignet sich kriminelles Unrecht, das weder toleriert noch geduldet wird. Es gibt keinen Grund, diese Gewalt zu verharmlosen!
Gewaltbeziehungen sind keine Privatangelegenheit und Wohnungen keine rechtsfreien Räume!
Hinsehen nicht verharmlosen
Sehen Sie hin, wenn Sie Gewalt in engen sozialen Beziehungen feststellen. Teilen Sie Ihre Beobachtungen der Polizei mit, stellen Sie sich als Zeuginnen und Zeuge zur Verfügung. Es ist nicht so, dass sich das alles wieder einrenkt. Gewalt ist das, was das Opfer als solche empfindet.
Wer nichts tut, macht mit !
Haben Sie noch Fragen oder benötigen Sie Hilfe?
ergänzende Informationen finden Sie hier:
| Ermittlung der für Ihren Wohnsicht örtlich zuständigen Polizeidienststelle in Rheinland-Pfalz | Dienststellensuche Polizei Rheinland-Pfalz |
| RIGG (Rheinland-Pfälzisches Interventionsprojekt gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen) Sehr umfangreiches Informationsangebot mit regionalen Notrufnummern, Erreichbarkeit von Frauenhäusern, Interventions- und Beratungsstellen, umfassendes Downloadangebot |
Hier gelangen Sie zum Informationsangebot Rheinland-Pfälzisches Interventionsprojekt gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen Eine gemeinsame Initiative des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend Rheinland-Pfalz (Seite öffnet sich in einem neuen Fenster) |
| Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie in der verlinkten Adressliste | Amtsgerichte in Rheinland-Pfalz |
| Polizei Rheinland-Pfalz: Pressemeldungen und Veranstaltungen zum Thema ergänzen das Informationsangebot | "Gewalt in engen sozialen Beziehungen" |
Informationen zum Thema "Gewalt in engen sozialen Beziehungen" in Gebärdensprache
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| Autor | Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz, Dezernat 45 | |
| Herausgeber | Koordinierungsstelle Intrapol | |
| Aktualisierungsdatum | 28.09.2007 |


