Errichterunternehmen, die
- eine entsprechende Qualifikation nachgewiesen haben,
- eine fachgerechte Kundenberatung garantieren,
- die Einbauvorschriften der Hersteller sowie die geltenden einschlägigen
Vorschriften und Normen beachten, - eine breite Palette von Nachrüstelementen der mechanischen Sicherungstechnik
und ihre fachgerechte Montage anbieten - und im übrigen als zuverlässig anerkannt werden,
werden auf Antrag in den Nachweis "Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen
des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz aufgenommen.
Anhand dieses Nachweises können von den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen Errichterunternehmen
benannt werden, die sich dem Aufnahmeverfahren erfolgreich unterzogen haben.
Die polizeiliche Verpflichtung zur Neutralität und zur Gleichbehandlung macht es erforderlich,
die Voraussetzungen für die Aufnahme in den vorbezeichneten Nachweis in diesem Pflichtenkatalog festzulegen; er regelt das Aufnahmeverfahren nach einheitlichen Kriterien und ist in der jeweils neuesten Fassung gültig.
Rechts unter "Weitere Dokumente" können Sie sich den aktuellen Pflichtenkatalog als PDF-Dokument herunterladen.
| Herausgeber | Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz, Abteilung 4, Dezernat 45 | |
| Aktualisierungsdatum | 22.06.2010 |


