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Ministerium des Innern,
für Sport und Infrastruktur
 
 

Sicherungsmaßnahmen gegen Raubüberfälle auf Tankstellen

Vorbeugen nützt - Vorbeugen schützt
Technische Vorkehrungen:
  • Gewährleisten Sie in den Räumen freie Sicht.
    (Fenster nicht durch Regale, Waren oder andere Gegenstände verstellen!)
  • Größere Bargeldbestände sollten in einem geeigneten Safe mit Einwurfschlitz aufbewahrt werden, der im Nebenraum steht und vom Kassenraum aus zu bedienen ist.
  • Richten Sie nach Möglichkeit einen gesicherten Nachtschalter ein.
  • Die Installierung einer Überfall- und Einbruchmeldeanlage in Verbindung mit Kamera- oder Videoüberwachung ist sinnvoll.

Verhaltensgrundsätze:


  • Bedenken Sie: Sorgloses Verhalten reizt Kriminelle zur Tat !
  • Seien Sie in Abend- und Nachtstunden bei unbekannten Kunden besonders aufmerksam.
  • Die Aufbewahrungsdauer größerer Geldbeträge sollte möglichst kurz gehalten werden.
     

Besondere Gefahr besteht unmittelbar vor Geschäftsschluß:

  • Parken Sie Ihr Fahrzeug - insbesondere vor dem Transport der Geldbomben - keinesfalls hinter dem Gebäude.
  • Beobachten Sie die Personen im Verkaufsraum und auf dem Gelände.
  • Bei Übergabe der Kasse: Vermeiden Sie das offene Zählen des Kassenbestandes vor den Kunden.
  • Beim Transport des Geldes (nach Möglichkeit mit zwei Personen) aufmerksam die Umgebung beobachten.
     

Verhalten während und nach einem Überfall:

  • Bleiben Sie ruhig, spielen Sie nicht den Helden.
  • Lösen Sie nach Möglichkeit stillen Alarm aus, sofern dadurch keine zusätzliche Gefährdung zu erwarten ist. 
  • Prägen Sie sich das Aussehen von Täter und Fluchtfahrzeugen ein. Achten Sie auf besondere Merkmale.
  •  Verständigen Sie die Polizei unverzüglich (Notruf 110)
  • Verwischen Sie keine Spuren.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Fachkommissariat für delikts- und verhaltensorientierte Prävention des Polizeipräsidiums Koblenz.
Sicherheitstechnische Beratungen können in besonderen Fällen am Objekt erfolgen

Herausgeber Polizeipräsidium Koblenz, Pressestelle
Aktualisierungsdatum 21.06.2010 KE


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