Die wichtigste Aufgabe der Wasserschutzpolizei ist natürlich die Regelung des Schiffsverkehrs. Dazu gehört die Überwachung des Verkehrs, die Durchführung von Verkehrskontrollen, die Sicherung von Gefahrentransporten und auch mal die Sperrung der Schiffahrtswege auf Grund eines Unfalls oder eines anderen großen Schadensereignisses. Aber Sperrungen müssen nicht immer nur negative Anlässe haben: Manchmal übt die Bundeswehr auf den Flüssen. Dann gibt es noch die erfreulichen Anlässe, um den Schiffsverkehr zu unterbrechen: Regatten, Feuerwerke, wie der "Rhein in Flammen", und andere Veranstaltungen auf dem Wasser.
Falls es doch mal kracht, sind wir zur Stelle. Alle Arten von Unfällen auf dem Wasser gehören in unsere Zuständigkeit: Schiffs- und Sportbootunfälle ebenso wie Personenunfälle. Wir nehmen diese Unfälle auf, bearbeiten und untersuchen sie - genau wie die Kollegen von der Verkehrspolizei an Land.
Aber zu unserem Zuständigkeitsbereich gehört nicht nur der Schiffverkehr. Auch allgemeine polizeiliche Aufgaben wie der Schutz von Objekten und Personen, die Eskortierung von Staatsgästen oder die Mithilfe beim Katastrophenschutz übernimmt die Wasserschutzpolizei.
Außerdem sind wir für die Ermittlung und Aufklärung aller Ordnungswidrigkeiten und Straftaten auf den schiffbaren Wasserstraßen und ihren Nebenarmen, Ufern, Anlagen und Häfen zuständig: Wir verfolgen Sachbeschädigungen, Diebstähle, Körperverletzungen, Jagd- bzw. Fischwilderei und vor allem Umweltstraftaten, wie unerlaubte Abfallbeseitigung, Gewässerverunreinigungen und die Verletzungen anderer Bestimmungen zum Schutz von Natur und Umwelt.
Hinzu kommt die Bearbeitung anderer Delikte im ersten Zugriff, d.h. wenn wir die ersten am Tatort sind, sowie die Fahndung nach Personen und Sachen. Darüber hinaus werden wir in Amtshilfe für Behörden oder Gerichte tätig und unterstützen Feuerwehren, Rettungsdienste und die Einrichtungen des Katastrophenschutzes.
| Autor | WSPA Mainz | |
| Herausgeber | WSPA Mainz | |
| Aktualisierungsdatum | 28.12.04/mig |


