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Polizeilicher Opferschutz

Opferschutz
Jeder von uns kann Opfer einer Straftat oder Zeuge eines schlimmen Ereignisses werden. Der Polizei kommt dabei eine besondere Verantwortung im Umgang mit Opfern zu. Wir sind häufig die erste formelle Instanz, mit denen Opfer und Zeugen nach solchen Ereignissen Kontakt haben. Opfer, Zeugen und Angehörige erwarten von uns neben der Aufklärung von Straftaten auch Unterstützung und Hilfe.
Wir wollen unser polizeiliches Handeln soweit möglich an den Bedürfnissen betroffener Bürgerinnen und Bürger ausrichten und ihnen durch Information und persönliche Beratung weiter helfen.

Zielgruppe
Opfer im Sinne des Polizeilichen Opferschutzes ist, wer durch eine Tat oder ein Ereignis unmittelbar oder mittelbar in seinem seelischen Wohlbefinden, seiner körperlichen Unversehrtheit, materiell und/oder sozial beeinträchtigt wurde.
D.h. auch Straftaten oder Ereignisse, die die nicht unmittelbar mit Gewalt in Verbindung gebracht werden wie z.B. Einbruch, Stalking, Verkehrsunfälle oder Wohnungsbrände führen bei Betroffenen zu erheblichen Belastungen. Viele Betroffene sehen sich zum ersten Mal im Leben mit Justiz und Polizei konfrontiert. Unabhängig von der Schwere einer Straftat stehen wir Ihnen als Ansprechpartner und bei Fragen daher zur Verfügung und versuchen Ihnen soweit möglich weiter zu helfen.

Opferschutz und Opferhilfe
Polizeilicher Opferschutz bedeutet, im polizeilichen Handeln die Bedürfnisse von Opfern zu berücksichtigen und die betroffene Person vor weiteren Schädigungen zu bewahren. Dazu gehört u.a. die bedarfsgerechte Vermittlung von Opfern an Hilfeeinrichtungen vor Ort, wenn dies von den Betroffenen gewünscht wird.
Opferschutz ist Aufgabe eines jeden Polizeibeamten. Opfer haben einen Anspruch darauf, dass sachgerecht und sensibel mit ihnen umgegangen wird. Sie sollten über ihre Rechte, über den Fortgang des Verfahrens, Möglichkeiten der Opferentschädigung und Opferhilfeeinrichtungen informiert werden.
Opferhilfe sind alle konkreten Maßnahmen im medizinischen und sozialen Bereich mit dem Ziel, die betroffenen Menschen zu stärken und möglichst wieder in den Zustand vor der Straftat/dem Ereignis zu versetzen.

VIKTIM
Die Opferschutzanwendung VIKTIM steht nur Polizeibeamtinnen in Extrapol zur Verfügung und enthält umfangreiche Informationen zur polizeilichen Sachbearbeitung und zu opferschutzbezogenen Themen.
VIKTIM beinhaltet außerdem eine polizeiinterne Datei, in der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte bundesweit nach Hilfeeinrichtungen zu verschiedenen Deliktbereichen recherchieren können. D.h. auf Wunsch kann Ihnen jede/r Polizeibeamte/in Adressen und die Erreichbarkeit von Beratungsstellen vor Ort nennen., die in VIKTIM aufgeführt sind.

Koordinatoren für Gewalt in engen sozialen Beziehungen
Die Gewalt in engen sozialen Beziehungen war lange ein Tabuthema und wurde oft als „Familienstreitigkeiten“ verharmlost. Es handelt sich jedoch um Straftaten, die eigenen vier Wände sind hier der Tatort.
Der Polizei kommt im Interventionsprozess eine entscheidende Rolle zu, durch gezielte Prävention, effektive Gefahrenabwehr, konsequente Strafverfolgung und begleitenden Opferschutz setzt sie ihren Auftrag um. Grundprinzip unseres polizeilichen Handelns ist dabei „Ermitteln und helfen statt nur zu schlichten“
Die Polizei ist oftmals die erste Kontaktstelle für Betroffene nach jahrelanger Gewalterfahrung, d.h. sie benötigen unser Verständnis sowie schnelle und kontinuierliche Unterstützung. Dies geschieht u.a. durch die Vermittlung betroffener Frauen an Interventionsstellen, das sind in Rheinland-Pfalz flächendeckend eingerichtete Fachberatungsstellen für betroffene Frauen.
Bei jeder Polizeiinspektion ist zusätzlich eine Beamtin/ein Beamter damit beauftragt, seinen Kolleginnen und Kollegen sowie Betroffenen und externen (Hilfe-)Einrichtungen als Ansprechpartner (Koordinator/in für Gewalt in engen sozialen Beziehungen) zur Verfügung zu stehen. Betroffene Frauen (und Männer) können sich bei Fragen gerne an sie/ihn wenden. Beachten Sie dabei bitte, dass Ihr Ansprechpartner der Polizei dem Legalitätsprinzip unterliegt und bei Kenntnis von Straftaten verpflichtet ist, diese zu verfolgen.

Opferschutzbeauftragte
Bei allen Polizeipräsidien im Land Rheinland-Pfalz wurden Ansprechstellen eingerichtet, die die opferschutzbezogenen Maßnahmen koordinieren, den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bei Fragen zum Thema Opferschutz zur Verfügung stehen, interne Fortbildungen durchführen, Informationsmaterial bereit halten,  Netzwerke zu externen Hilfeeinrichtungen aufbauen und mit diesen zusammen arbeiten.
Diese Opferschutzbeauftragten stehen auch Betroffenen, Zeugen und Angehörigen nach Straftaten oder schlimmen Ereignissen mit Rat und Tat zur Verfügung.
Sie erhalten telefonische oder persönliche Beratung durch unsere Opferschutzbeauftragte:

Michaela Gasber (Dipl.Sozialarbeiterin),
Tel.: 0261/103-2874.

Frau Gasber informiert über Opferrechte und finanzielle Hilfen, unterstützt in Einzelfällen bei Anträgen und Behördengängen und vermittelt Sie bei Bedarf an eine Beratungsstelle vor Ort.



Herausgeber Polizeipräsidium Koblenz, Pressestelle Internetredaktion
Aktualisierungsdatum 20.07.2011 IH


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