
Dies hat jedoch seinen Preis.
Immer häufiger werden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte selbst Opfer bei der Verfolgung von Gewalttaten. Auch im normalen Polizeidienst führen unvorhersehbare Ereignisse zu Notlagen, kommt es zu Unfällen und seelischen Belastungen, die sich trotzt guter Ausbildung nicht vermeiden lassen.
Gesetzlich gelten in solchen Fällen die Versorgungsansprüche der Polizeibediensteten und ihrer Angehörigen als ausreichend. Daneben gibt es jedoch Fälle, insbesondere bei jungen Familien, in denen zusätzliche Hilfen sofort geboten sind.
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat daher auf Initiative von Herrn Staatsminister Walter Zuber mit Zustimmung des Parlaments am 25.08.1997 die Polizeistiftung als öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts ins Leben gerufen.
Die Stiftung wurde seitens der Landesregierung mit einem Grundvermögen über DM 50.000 ausgestattet.
Für Stiftungszwecke dürfen nur die Erträge eingesetzt werden. Die Polizeistiftung darf aber Adressat für Zuwendungen sein, die der Polizei aus der Bevölkerung aus Dankbarkeit oder als Sympathiebeweis zugedacht werden, von den Polizeibediensteten für sich selbst aber nicht angenommen werden dürfen.
Wegen ihrer gemeinnützigen und mildtätigen Arbeit kann die Polizeistiftung Empfänger von Geldbußen sein, wie sie von Gerichten und Staatsanwaltschaften ausgesprochen werden.
Die Polizeistiftung ist vom Finanzamt Mainz-Mitte als gemeinnützig und mildtätig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt und berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.
Die Polizeistiftung will im Innenverhältnis der Polizei gemeinnützig und mildtätig wirken und verfolgt dabei folgende Ziele (§ 2 der Stiftungssatzung):
- Die Betreuung von Bediensteten der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz und deren Familienangehörigen durch Gewährung von nicht regelmäßig wiederkehrenden Geld- und Sachleistungen für Nachteile oder bei Unglücksfällen, welche sich infolge oder im Zusammenhang mit der Dienstausübung ergeben haben, insbesondere, wenn Polizeibedienstete in Ausübung des Dienstes verletzt oder getötet werden.
- Die Betreuung von Bediensteten der Polizei auch in sonstigen Notlagen, insbesondere bei unverschuldeter körperlicher und seelischer Hilfsbedürftigkeit.
- Die Förderung kultureller und sportlicher Betätigungen der Polizei zur Verbesserung des polizeilichen Ansehens oder des Verhältnisses Bürger / Polizei.
- Die Unterstützung von Maßnahmen zur Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls bei der Polizei in begründeten Einzelfällen.
Die Polizeistiftung des Landes Rheinland-Pfalz kann nur erfolgreich arbeiten, wenn ihr genügend Geldmittel zur Verfügung stehen. Sie ist daher auf Spenden und Zuwendungen durch eine wohlwollende Förderung angewiesen. Jede Hilfe ist willkommen.
Die Polizistinnen und Polizisten, die in ihrem Dienst für die Allgemeinheit Schaden erlitten haben, verdienen es.
Unser Spendenkonto haben wir eingerichtet bei:
Baden-Württembergische Bank
Kto:7401504847
BLZ:60050101
Die Polizeistiftung hat bisher sehr erfolgreich gewirkt. Dies ist nur durch die solidarische Unterstützungsbereitschaft aus der Bevölkerung und das Engagement vieler Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten möglich gewesen.
Seit Gründung wurden Unterstützungen in Höhe von rund 100.000 Euro an Polizeibedienstete und deren Angehörige geleistet, die unverschuldet in soziale und finanzielle Not geraten waren und dringend einer Hilfe bedurften.
Nachdem die Geschäftsführung der Polizeistiftung 10 Jahre in den Händen des ehemaligen Leiters der PI Mainz 1 und seit Jahren pensionierten Polizeibeamten Winfried Büttner lag, wird diese Funktion seit 2008 durch den Leiter der PI Mainz 3, EPHK Günter Schneider ausgeübt.
Kontakt:
Polizeistiftung des Landes Rheinland-Pfalz
Regerstr. 10
55127 Mainz
EPHK Günter Schneider
Tel: 06131/654300
Fax: 0180 5060247 47281
Email: polizeistiftung-rp@polizei.rlp.de
| Herausgeber | Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz |
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| Aktualisierungsdatum | 19.05.2009 |


