Die vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung gehört zu den wichtigsten polizeilichen und gesamtgesellschaftlichen Aufgaben. Sie umfasst alle staatlichen und privaten Bemühungen, die darauf hinzielen, die Begehung von strafbaren Handlungen zu verringern. Ein wichtiges Anliegen ist, Kriminalität dort zu bekämpfen, wo sie entsteht, begünstigt und gefördert wird.
Polizeiliche Kriminalprävention muss grundsätzlich bürgernah vor Ort stattfinden, da die Entstehungsbedingungen von Kriminalität hier am effizientesten analysiert und eingedämmt werden können.
Die Polizei bringt in die gemeinsamen Bemühungen ihre spezifischen Kenntnisse über
- kriminalitätsauslösende und -fördernde Faktoren
- Erscheinungsformen der Kriminalität
- erkennbare Tendenzen in der Kriminalitätsentwicklung
- verhaltensorientierte und technische Maßnahmen
ein, um damit
- Verhaltensänderungen von potentiellen Opfern und Tätern
- Reduzierung kriminalitätsbegünstigender Faktoren
- Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls und
- die Verbesserung des Zusammenwirkens von Bürgern und Polizei
zu erreichen.
| Herausgeber | Landeskriminalamt, Leitungsstab 3 | |
| Aktualisierungsdatum | 06.08.2012 |

