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Ministerium des Innern,
für Sport und Infrastruktur
 
 

Abstand

Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist Ihr persönlicher Sicherheitsabstand.

Warum werden Abstandskontrollen durchgeführt ?

Auf den Autobahnen unseres Dienstbezirks stellt die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes die zweithäufigste Unfallursache (nach den Geschwindigkeitsunfällen) dar. Besonders spektakulär sind in diesem Zusammenhang die so genannten Massenkarambolagen. Hier treffen meist die beiden oben genannten Unfallursachen zusammen und es kommt zu folgenschweren Verkehrsunfällen mit getöteten oder schwerverletzten Verkehrsteilnehmern und hohen materiellen Schäden.

Nach einer zweijährigen Entwicklungszeit kann die Verkehrsdirektion Koblenz eine Abstandsmessanlage präsentieren, die in dieser Art einmalig in Deutschland sein dürfte. Es wurde eine Konzeption erdacht und umgesetzt, die es erstmals erlaubt, Verkehrsteilnehmer unmittelbar nach dem Verstoß anzuhalten und durch sofortige Auswertung der Messung einen konkreten Tatvorwurf vor Ort zu machen.

Die Messung erfolgt auf Basis der Weg-/Zeitberechnung und wird mittels Videokameras aufgezeichnet und edv-unterstützt ausgewertet.

Foto: Fahrzeuge auf der Autobahn im fließenden Verkehr

Abstandsverhalten für Pkw-Fahrer:
Es wird ein Abstand von 1,5 sec. (= 1/2 Tachowert) zum vorausfahrenden Fahrzeug gefordert. Wird dieser Abstand auf weniger als 0,9 sec. (= 1/4 Tachowert) reduziert, so zieht dies ein Bußgeld nach sich.

Beispiel:
Geschwindigkeit 140 Km/h, 70 m Abstand gefordert, unter 35 m = Bußgeld.
Der Bußgeldkatalog betrachtet neben der Abstandsunterschreitung in Zehntelsekundenwerten auch die Geschwindigkeit, d. h. Abstandsunterscheitung und dabei gefahrene Geschwindigkeit sind für die Höhe des Bußgeldes maßgeblich. Das Bußgeld beginnt bei 40 Euro (+ 1 Punkt in Flensburg) und endet bei 150 Euro (+ 4 Punkte in Flensburg) und einem Monat Fahrverbot.

Foto: LKWs auf der Autobahn im fließenden Verkehr

Abstandsverhalten für Lkw-Fahrer:
Für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t  und Kraftomnibusse wird bei Geschwindigkeiten über 50 Km/h auf Autobahnen immer ein Abstand von 50 m gefordert
(= Leitpfostenabstand).

Der Verstoß zieht ein Bußgeld von 50 Euro (+ 3 Punkte) nach sich. Gesonderte Bußgelder werden bei Abstandsunterschreitung durch Gefahrgutfahrzeuge und Kraftomnibusse festgesetzt.

 

Damit Sie sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden,
die Faustregel die es zu beachten gilt:

"A B S T A N D = H A L B E R  T A C H O !"

Wir wollen, dass Sie sicher ans Ziel kommen !

Herausgeber LPS, Beratungsstelle für Verkehrssicherheit
Aktualisierungsdatum 23.06.2010


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