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Polizeidirektion Mainz | |
| Am 9. Mai 2008 wurde das Haus des Jugendrechts Mainz durch Frau Staatssekretärin Beate Reich, Herrn Staatsminister Karl Peter Bruch, sowie Herrn Oberbürgermeister Jens Beutel eingeweiht. Damit gingen mehr als 3 Jahre Vorbereitung zu Ende. Im Kooperationsprojekt in Mainz gibt es folgende Partner: Staatsanwaltschaft Mainz, Stadt Mainz Amt für Jugend und Soziales- Jugendgerichtshilfe und Jugendschutz, sowie das Sachgebiet Jugendkriminalität der Polizeidirektion Mainz. Darüberhinaus wird das Angebot des Hauses vervollständigt durch freie Träger der Jugendhilfe, die bedarfsgerechte Hilfeleistungen anbieten. Das Grundverständnis der Kooperationspartner ist, dass jeder seine Aufgaben und Rollen im Jugendstrafverfahren beibehält und damit auch seine jeweiligen gesetzlichen Grundlagen und Grenzen beachtet. Darüberhinaus sollen jedoch Wege gefunden und erprobt werden, die dazu dienen, letztendlich Jugendkriminalität zu reduzieren. Hierzu wird als vorrangig wichtig angesehen, frühzeitig, schnellstmöglich und differenziert zu intervenieren, wenn es zu Normverstößen junger Menschen gekommen ist. Ein weiterer wichtiger Beitrag zur Reduzierung der Jugendkriminalität ist die jugendspezifische Prävention, die vom Fachbereich "Jugendschutz" und den Jugendsachbearbeitern der Polizei wahrgenommen wird. Hierzu wird eine Zusammenarbeit mit Jugendzentren, sowie Schulen, aber insbesondere auch den Eltern angestrebt. Die polizeilichen Aufgaben werden durch Jugendsachbearbeiter der Schutz- und Kriminalpolizei sowie durch den Beauftragten für Jugendsachen wahrgenommen. Polizeilich bedeutsam ist, dass wir nach dem Wohnortprinzip arbeiten, insofern uns an die Bearbeitungsweise der Staatsanwaltschaft und der Jugendgerichtshilfe angepasst haben. Bis auf wenige Deliktbereiche, die fachbezogen bearbeitet werden, bearbeiten wir nahezu alle Erscheinungsformen der Jugendkriminalität, wenn der Tatverdächtige zum Zeitpunkt der Tat noch nicht 21 Jahre alt war. Im Hinblick auf jugendliche Opfer bearbeiten wir alle Delikte, bei denen das Opfer noch jugendlich ist und dessen Rechtsgüter "Ehre und körperliche Unversehrtheit" durch die Tat beeinträchtigt wurden. Das Haus des Jugendrechts Mainz befindet sich in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs und ist damit mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln mit Ziel Hauptbahnhof erreichbar. | |
| Autor | EKHK Michael Elsen | |
| Herausgeber | PD Mainz | |
| Aktualisierungsdatum | 05.10.2011/jm |


