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Rip Deal

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Der Begriff Rip Deal leitet sich aus dem Englischen - jemanden bei einem Geschäft/Handel neppen/ausnehmen - ab und beschreibt Betrugs-, Diebstahls- und Raubdelikte, die nach einem bestimmten Muster ablaufen.

Rip Deal- Opfer sind in der Regel private Anbieter von Immobilien oder hochwertigen Wertgegenständen, die über das Internet oder Inserate Käufer suchen. Die Täter reagieren gezielt auf diese Angebote und bauen telefonisch oder per e-Mail Kontakt zum späteren Opfer durch Vorspiegelung starken Kaufinteresses auf. Durch häufige Kontaktaufnahme wird dem Opfer der Eindruck vermittelt, dass es sich tatsächlich um solvente Interessenten handelt, die sogar bereit sind, die volle Summe zu zahlen. Die Opfer werden ins Ausland eingeladen, da die Täter vorgeben, aus Termingründen nicht nach Deutschland kommen zu können. Misstrauen der Opfer wird durch Begleichen aller Kosten für Flug, Fahrt, Hotel u.s.w. schnell beseitigt. Durch selbstsicheres Auftreten und Vorgeben eines luxuriösen Lebensstils wird der Eindruck von Reichtum verstärkt. Während des Verkaufsgesprächs wird das Thema geschickt auf ein dringend notwendiges Tauschgeschäft gelenkt, ohne das der eigentliche Kauf nicht stattfinden kann. In der Regel sollen 500-€-Noten aus vermeintlichen Schwarzgeldgeschäften in kleine Geldscheine gewechselt werden, da man die großen Scheine in einem hohen Gesamtwert nur schlecht bei Banken einzahlen könne, ohne aufzufallen. Oder man will andere Währungen - vornehmlich Schweizer Franken - wechseln. Für diese Tauschgeschäfte werden den Opfern erhebliche Geldgewinne angeboten. Bei skeptischen Opfern werden zunächst kleinere Summen einschließlich des versprochenen Gewinns getauscht. Sobald sich die Opfer dann auf das Tauschgeschäft einlassen, erhalten sie einen Koffer mit Papierschnipseln oder Blüten. Dabei kommt es mitunter sogar zur Anwendung von (Waffen-)Gewalt.

Bei den Tätern handelt es sich nach bisherigen Erkenntnissen um Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien, die arbeitsteilig und gut organisiert vorgehen. Sie sind europaweit tätig und locken ihre Opfer in aller Regel nach Holland oder Belgien, um sie hier „auszunehmen“.

Abbildung von verschiedenen Euro-GeldscheinenDie Polizei geht davon aus, dass nur etwa jeder 10. Fall des vollendeten Rip Deals und nur jeder 100. Versuch angezeigt wird.
Grund für das Unterlassen der Anzeige ist zumeist die Vermutung der Opfer, das Geld sei ohnehin verloren; hinzu kommt oftmals die Scham vor der Offenbarung der eigenen Leichtgläubigkeit. Bei im Ausland verübten Rip Deals erschweren oder verhindern Unsicherheiten und Sprachprobleme die Kontaktaufnahme mit den Strafverfolgungsbehörden.
Dennoch besteht in bestimmten Fällen die rechtliche Möglichkeit der „Rückgewinnungshilfe“ als Ausgleich für das verloren geglaubte Geld.
Falls daher jemand bereits Opfer eines Rip Deals wurde, sollte er auch vor diesem Hintergrund unbedingt Anzeige erstatten.
Aber auch wenn es nur bei einer „Anbahnung“ bzw. Kontaktaufnahme blieb, sollte die Polizei benachrichtigt werden.
Um gar nicht erst auf die Maschen der Rip Dealer hereinzufallen, bittet das Landeskriminalamt um Beachtung folgender Hinweise:

  • Seien Sie besonders vorsichtig, wenn ein Käufer bereitwillig auf den von Ihnen veranschlagten Kaufpreis eingeht, ohne zu verhandeln.
  • Seien Sie misstrauisch, wenn die Kaufzusage ohne vorherige Besichtigung des Kaufobjektes erfolgt.
  • Stellen Sie die Personalien Ihrer Geschäftspartner fest. Geben Sie sich nicht mit einer (ausländischen) Handynummer zufrieden.
  • Lassen Sie sich stets Ausweisdokumente Ihres Geschäftspartners zeigen und notieren Sie die Daten.
  • Überprüfen Sie, wer Ihr Geschäftspartner ist und wer dahinter steht. Gibt es die Firmen wirklich?
  • Lassen Sie sich von dem scheinbar seriösen Aussehen und Auftreten der Täter nicht beeindrucken.
  •  Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Bei unseriösen Angeboten steht nämlich nur der Täter unter Zeitdruck.
  • Vorsicht beim Angebot eines Devisen-Tauschgeschäftes.
  •  Werten Sie es als eindeutigen Hinweis auf betrügerische Absichten, wenn dem eigentlichen Verkauf insbesondere ein Devisenumtauschgeschäft vorausgehen soll.
  • Typisch sind kleine Einstiegsgeschäfte, um Ihr Vertrauen zu gewinnen. Lassen Sie sich von dem vermeintlich schnellen Gewinn nicht zu Folgegeschäften hinreißen.
  • Je höher der versprochene Gewinn, desto mehr Vorsicht ist geboten.
  • Werden Sie stutzig, wenn jemand Geld gegen Geld mit hohem Verlust tauschen möchte!
  • Höchste Alarmstufe besteht, wenn die Geschäftsabwicklung im Ausland stattfinden soll. (Sprachprobleme, Gerichtsstand, Anzeigenerstattung)
  • Erstatten Sie eine Anzeige, selbst wenn Sie nur einen solchen Kontakt hatten, ohne bereits geschädigt zu sein.

Herausgeber Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz, Abteilung 4, Dezernat 44
Aktualisierungsdatum 10.08.2010


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