- Fahrräder gehören auf die Fahrbahn. Nur Kinder bis 10 Jahre dürfen Gehwege benutzen, Kinder bis 8 Jahre müssen Gehwege benutzen.
- Fußgängerzonen sind tabu, es sei denn, Radfahren ist ausdrücklich erlaubt - dann aber bitte mit moderater Geschwindigkeit und Rücksicht auf die Fußgänger.
- Vorhandene Radwege müssen benutzt werden, wenn sie wie folgt gekennzeichnet sind:
- Fahrradfahrer müssen grundsätzlich einzeln hintereinander fahren, nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
- Alkohol am Steuer ist verboten, Alkohol am Fahrradlenker auch.
- Fahrzeugbeleuchtung, Front-, Rück- und Seitenstrahler sind bei Dunkelheit lebenswichtig. Die beste Lichteinrichtung nutzt aber wenig, wenn sie nicht eingeschaltet wird.
| Herausgeber | LPS, Beratungsstelle für Verkehrssicherheit | |
| Aktualisierungsdatum | 17.12.04/mig |


