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Ministerium des Innern,
für Sport und Infrastruktur
 
 

Wichtige verkehrsrechtliche Verhaltensvorschriften und Hinweise für Fahrradfahrer

  • Fahrräder gehören auf die Fahrbahn. Nur Kinder bis 10 Jahre dürfen Gehwege benutzen, Kinder bis 8 Jahre müssen Gehwege benutzen.
  • Fußgängerzonen sind tabu, es sei denn, Radfahren ist ausdrücklich erlaubt - dann aber bitte mit moderater Geschwindigkeit und Rücksicht auf die Fußgänger.
  • Vorhandene Radwege müssen benutzt werden, wenn sie wie folgt gekennzeichnet sind:

               Zeichen SonderwegVerkehrszeichen Sonderweg Fußgänger und FahrradfahrerVerkehrszeichen Sonderweg für Fahrradfahrer

  • Fahrradfahrer müssen grundsätzlich einzeln hintereinander fahren, nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
  • Alkohol am Steuer ist verboten, Alkohol am Fahrradlenker auch.
  • Fahrzeugbeleuchtung, Front-, Rück- und Seitenstrahler sind bei Dunkelheit lebenswichtig. Die beste Lichteinrichtung nutzt aber wenig, wenn sie nicht eingeschaltet wird.

Herausgeber LPS, Beratungsstelle für Verkehrssicherheit
Aktualisierungsdatum 17.12.04/mig


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