Neben den einschlägigen verkehrsrechtlichen Bestimmungen, die der Bevölkerung in der Regel bereits in Kindergarten und Schule vermittelt werden, sollte Ihr Fahrrad auf jedem Fall über die gesetzlich vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände verfügen. Weiterhin ist es dringend empfehlenswert, einen geeigneten Schutzhelm zu tragen, auch wenn dies bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgeschrieben ist.
Ausrüstung eines Fahrrades gemäß der Straßenverkehrsordnung:
Die vorgeschriebenen Teile werden durch weitere Anbauteile, die der Sicherheit dienen, ergänzt.
1. Vorderrad-Bremse
2. Hinterrad-Bremse
3. Scheinwerfer
4. weißer Reflektor
5. Dynamo
6. rotes Rücklicht
7. roter Rückstrahler
8. zusätzlich großer roter Rückstrahler
9. gelbe Reflektoren im Vorder- und Hinterrad
10. gelbe Rückstrahler in den Pedalen
11. hell tönende Glocke
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| Herausgeber | LPS, Beratungsstelle für Verkehrssicherheit | |
| Aktualisierungsdatum | 28.01.2005/mig |


