| 27.10.1950 | Bund und Länder schließen ein Verwaltungsabkommen über die Errichtung von Bereitschaftspolizeien in den Ländern |
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| 15.02.1951 | Bildung des Bundesgrenzschutzes |
| 14.03.1951 | Errichtung des Bundeskriminalamtes |
| 29.04.1951 | Bei den Wahlen zum 2. Landtag von Rheinland-Pfalz erreicht die KPD nicht mehr die 5% Grenze und scheidet aus dem Parlament aus. |
| 01.11.1951 | In Meisenheim am Glan nimmt eine Hundertschaft der Bereitschaftspolizei mit 146 Beamten den Dienst auf. |
| 17.06.1953 | Volksaufstand in Ost-Berlin und der DDR, der durch sowjetisches Militär niedergeschlagen wird. |
| 26.03.1954 |
Polizeiverwaltungsgesetz Rheinland-Pfalz tritt in Kraft |
| 26.03.1954 |
Polizeibeamtengesetz von Rheinland-Pfalz tritt in Kraft. |
| 01.08.1954 |
Runderlass des Ministeriums des Innern über Aufbau und Organisation der staatlichen Polizeiverwaltungen und der Gendarmerie |
| 05.05.1955 |
Formelles Ende des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland. |
| 09.05.1955 |
Die Bundesrepublik wird Mitglied der NATO. Beginn der Wiederbewaffnung. |
| 17.08.1956 | Die KPD wird durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und verboten. |
| Herbst 1956 |
Im Zusammenhang mit dem Rock´n´ Roll Film Außer Rand und Band mit Bill Haley kommt es in mehreren deutschen Großstädten zu den so genannten Halbstarken-Krawallen. |
| 26.11.1958 |
Deutsch-französische Versöhnung. Bundeskanzler Adenauer trifft in Bad Kreuznach mit Staatspräsident Charles de Gaulle zusammen. |
| 05.09.1960 |
Die neue Landespolizeischule in Koblenz wird bezogen. |
Anknüpfen an demokratischen Traditionen
Der seit 1948 zunehmende Ost-West-Konflikt, die Teilung Deutschlands und die Furcht vor der kommunistischen Sowjetunion geben dem staatlichen Wiederaufbau der 50er Jahre sein typisches Gepräge. Der wirtschaftliche Aufschwung lässt die chaotischen Jahre der unmittelbaren Nachkriegszeit in den Hintergrund treten.
In Rheinland-Pfalz entsteht eine Kombination von staatlicher und kommunaler Verwaltung, die in den Landratsämtern beide Funktionen vereint. Diese Struktur hat trotz einiger späterer Änderungen Bestand bis in die 90er Jahre. Gleichzeitig werden unter dem Eindruck der Erfahrung aus der NS-Zeit mit der Leitung der Polizeidienststellen vorwiegend nicht polizeilich ausgebildete Verwaltungsbeamte betraut.
Mit dem Polizeiverwaltungsgesetz vom 26.3.1954 erhält die Polizei als Inhaber des staatlichen Gewaltmonopols eine verfassungsgemäße und landeseinheitliche Grundlage für Ihr Handeln. Das Gesetz wurde dem Preußischen Polizeiverwaltungsgesetz von 1931 nachgebildet. Es knüpft damit bewusst an das demokratische Rechtsstaatsverständnis der Weimarer Republik wie auch an den preußischen Polizeibegriff (Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung für den Einzelnen und die Allgemeinheit) an.
Dokument: Organigramm Polizeiaufbau in den 50er Jahren
Quelle: Privatarchiv, Winfried Büttner, Klein-Winternheim
Auch der Uniformwechsel bei Gendarmerie und Ordnungspolizei zurück zum Grün der Weimarer Republik kann in diese Entwicklung eingeordnet werden, wenngleich der Schnitt noch sehr militärisch anmutet.
Beamter in neuer Uniform
1951 wechselt die Farbe der Uniform von dunkelblau zu grün.
Quelle: Privatarchiv Winfried Büttner, Klein-Winternheim
Zeitungsausschnitt: Trierischer Volksfreund vom 23.4.1951
Im Mai wird auch die Polizei grün
Das Erbe der NS-Zeit ist damit noch nicht erledigt, wie etwa die Verhaftung des 1958 zum Leiter des Landeskriminalamtes berufenen Georg Heuser im darauf folgenden Jahr zeigt. Heuser hatte bei seiner Übernahme in den Kriminalpolizeidienst des Landes Rheinland-Pfalz (Mai 1954) verschwiegen, dass er während des Krieges im Osten Mitglied einer SS-Einsatzgruppe gewesen war.
Dienstausweis von Georg Heuser, 1957
Georg Heuser. Wegen Mitwirkungen an Massenexekutionen im Osten 1942-1943 wurde er 1963 vom Landgericht Koblenz zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt.
Quelle: Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 880 Nr. 13452
Anfänge der Spezialisierung
Die Zunahme des Straßenverkehrs zwingt die Polizei zur entsprechenden Spezialisierung. Sowohl in der Gendarmerie als auch in der Ordnungspolizei werden Einheiten aufgestellt, die sich der Verkehrsüberwachung bzw. Unfallaufnahme widmen.
Ein Gendarmeriebeamter bei der Geschwindigkeitsmessung
Quelle: Privatarchiv Winfried Büttner, Klein-Winternheim
1954 wird beim Polizeipräsidium Mainz eine Reiterstaffel für das Land gebildet. Dies ermöglicht Streifen auch in schwer zugänglichem Gelände und sorgt für die Sicherheit bei Großveranstaltungen (z.B. Rosenmontagszüge). Auch zur Verhinderung von Übergriffen alliierter Soldaten auf die Zivilbevölkerung setzt die Landesregierung auf diese Einheit. Im Landtag antwortet am 18. Juli 1956 der Minister des Innern, Dr. Alois Zimmer (CDU), auf eine entsprechende Anfrage des Landtagsabgeordneten Jockel Fuchs (SPD), dass innerhalb des Gebietes der Landeshauptstadt der polizeiliche Einsatz in der letzten Zeit sehr erheblich verstärkt worden sei, um solchen Übergriffen zu begegnen: Besonders bewährt haben sich hierbei die eingesetzten Reiterstreifen.
Reiterstaffel in Mainz
1954 stellt sich die neu gebildete Reiterstaffel des Polizeipräsidiums Mainz der Öffentlichkeit am Gutenbergdenkmal vor. Die einzige Reiterstaffel in Rheinland-Pfalz bestand bis zum Jahr 1972.
Quelle: Privatarchiv Winfried Büttner, Klein-Winternheim
Strukturierte Ausbildung
Kasernierte Ausbildung - aber kein Kommiss!
Im Jahr 1950 schließen Bund und Länder ein Verwaltungsabkommen über die Errichtung einer kasernierten Bereitschaftspolizei in den Ländern. Hintergrund war die Befürchtung, dass die dezentralisierten, kleinen Polizeieinheiten der Länder alleine die innere Sicherheit des jungen, demokratischen Staates nicht gewährleisten könnten. Man befürchtete, dass die damals in der Bundesrepublik aktive Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) subversive Tätigkeiten entfalten und sogar bewaffnete Aufstände organisieren könnte.
Für die rheinland-pfälzische Bereitschaftspolizei ist am 16. Mai 1951 eine Stärke von 681 Beamten vorgesehen, die aber erst nach und nach erreicht wird. Neben der länderübergreifenden Hilfe nach Artikel 91 des Grundgesetzes bestehen die Hauptaufgaben der Bereitschaftspolizei in der Unterstützung der örtlichen Vollzugspolizei und der Ausbildung des Polizeinachwuchses.
1953 kritisiert das Innenministerium gegenüber dem Abteilungsstab der Bereitschaftspolizei in Meisenheim/Glan, ihrem ersten provisorischen Standort, dass die Ausbildung in keiner Weise den Aufgaben entspricht, die einer Bereitschaftspolizei im demokratischen Staate gestellt werden. Es sollen in erster Linie verantwortungsbewusste Polizeibeamte herangebildet werden, die ein gutes polizeiliches Fachwissen besitzen und nicht nach der negativen Art des Kommisses in der Hauptsache auf dem Kasernenhof oder im Gelände gedrillt werden, bei dem jedes persönliche Denken ausgeschaltet wird. Der Anteil des Fachunterrichtes wird daraufhin deutlich erhöht.
Formalausbildung der Bereitschaftspolizei in Meisenheim
Quelle: Privatarchiv Winfried Büttner, Klein-Winternheim
Notstandszug der Bereitschaftspolizei bei einer Übung auf dem Rhein
Quelle: Privatarchiv Winfried Büttner, Klein-Winternheim
Zweite Ausbildungsstufe: Landespolizeischule
Auf die Ausbildung bei der Bereitschaftspolizei folgt der Fachlehrgang I, der zunächst Voraussetzung ist für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Später ist der Abschluss des sechsmonatigen Lehrgangs Voraussetzung zur Beförderung zum Polizei-Hauptwachtmeister.
Die Landespolizeischule in Bad Ems besaß von Beginn an nicht die notwendigen Räumlichkeiten, so dass sich die Landesregierung 1959 entschließt, in Koblenz-Asterstein neben der 1954 entstandenen Anlage für die Bereitschaftspolizei neue Gebäude zu errichten. An diesem Standort bleibt die Landespolizeischule bis zum Umzug auf das Gelände des Flughafens Hahn 1996.
Unterricht an der Landespolizeischule Bad Ems. Der Appell an der Wand des Lehrsaales sollte den Beamten immer vor Augen halten, dass sich die Polizei nie mehr, wie in der Zeit des Nationalsozialismus, von einer Partei vereinnahmen lassen darf. Das Recht zur staatsbürgerlichen Betätigung in einer demokratischen Partei bleibt davon unberührt.
Quelle: Privatarchiv Horst Friedrich, Singhofen
Die Landespolizeischule Koblenz-Asterstein um 1960 (heute ist dort die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz untergebracht)
Quelle: Privatarchiv Winfried Büttner, Klein-Winternheim
Weiterentwicklung der Organisation
Polizei im ländlichen Bereich: Die Gendarmerie
In den Gemeinden, in denen keine staatlichen Polizeiverwaltungen gebildet wurden, ist die Gendarmerie der zentrale Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger. Im Gegensatz zur städtischen Ordnungspolizei nimmt die Gendarmerie auch kriminalpolizeiliche Aufgaben wahr, wenn keine Dienststelle der Kriminalpolizei überörtlich zuständig ist. In der Regel bestehen die Gendarmeriestationen aus zwei Beamten. Daneben gibt es aber auch Gendarmerieposten als Ein-Mann-Dienststelle. Oft ist die Wohnung des Gendarms im gleichen Haus wie sein Büro, so dass er rund um die Uhr in Anspruch genommen werden kann. Dienstvorgesetzter für die Gendarmen ist der Landrat. Ein Beamter ist für je 1650 Einwohner eines Landkreises vorgesehen.
Eine Besonderheit stellt die Motorisierte Gendarmerie zur überregionalen Verkehrsüberwachung insbesondere auf den Autobahnen dar.
Gendarmeriestation Katzenelnbogen
Quelle: Privatarchiv Horst Friedrich, Singhofen
Zentrale Aufgaben: Das Landeskriminalamt (LKA)
Das heutige LKA wird 1947 innerhalb des Innenministeriums als Landeskriminalpolizeiamt mit Sitz in Koblenz gegründet. Gedacht war eine Zentrale, die örtliche Kriminalpolizeidienststellen in den Städten und Gemeinden unterhält. Seit 1951 führt es die Bezeichnung Landeskriminalamt. Mit dem Polizeiverwaltungsgesetz von 1954 erhält es neue Aufgaben. Zentrale Dienstleistungen, wie z.B. aufwändige Laboruntersuchungen, Führen der Kriminalstatistik sowie die Fachaufsicht über die kriminalpolizeilichen Tätigkeiten und die Entwicklung von Richtlinien für die Verbrechensbekämpfung stehen im Vordergrund. Ebenso wird eine bundesweite Vernetzung mit den anderen Landeskriminalämtern und dem Bundeskriminalamt hergestellt. Darüber hinaus kann es bei überregionalen und bedeutenden Strafverfahren selbst die Ermittlungen leiten. Seit 1982 hat das LKA seinen Sitz in Mainz.
Beschuss-Prüfung an einer sichergestellten Waffe im Landeskriminalamt.
Quelle: Privatarchiv Winfried Büttner, Klein-Winternheim
Polizei zu Wasser
Die Dienststellen der Strompolizei werden 1950 zur Wasserschutzpolizei zusammengefasst. Auf der größten Schifffahrtsstraße in Rheinland-Pfalz, dem Rhein, sowie später auf der Mosel und der Lahn übernimmt die Wasserschutzpolizei innerhalb der Landesgrenzen die schifffahrtspolizeilichen Aufgaben (z.B. Regelung des Schiffverkehrs oder Schifffahrtsunfalluntersuchungen). Bis heute erwerben die Polizeibeamten an der Wasserschutzpolizeischule Hamburg in einer Sonderausbildung ihre speziellen Fachkenntnisse und legen die Bootsführerprüfung ab.
WSP 14: Das Streifenboot der Wasserschutzpolizeistation Mainz in den 50 er Jahren.
Quelle: Privatarchiv Winfried Büttner, Klein-Winternheim
Veränderungen in der Gesellschaft
Sorgen um die Jugend
Die 50er Jahre waren noch stark von moralischen Vorstellungen der früheren Jahrzehnte bestimmt. Als im Film Die Sünderin zum ersten Mal eine Nacktszene im Kino gezeigt wurde, erhob sich ein Sturm der öffentlichen Entrüstung. Mittels zwei Verfügungen vom 9. und 13.2.1951 verbot der Polizeidirektor von Koblenz unter Verweis auf die Ankündigung von Protestaktionen jede weitere Aufführung des Filmes.
Ausschnitt aus Verfügung vom 9.2.1951
Quelle: Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 880 Nr. 2183.
Wie groß die Empfindlichkeiten waren, zeigt eine Beschwerde des Kreisausschusses Wetzlar vom 20.12.1954: Unter Hinweis auf einen Pressebericht über die Teilnahme der damals 16jährigen Schauspielerin Romy Schneider am Bundespresseball im rheinland-pfälzischen Bad Neuenahr wurde behauptet, dergleichen mache es schwer das Gesetz zum Schutze der Jugend in Dörfern und Städten durchzusetzen.
Foto aus der Zeitschrift Revue vom 11.12.1955: Romy Schneider mit ihrem Tanzpartner, dem Bundestagsabgeordneten Erich Mende
Quelle: Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 880 Nr. 2185.
(Datei Best 880-285.jpg)
Durchaus real waren dagegen die Gefährdungen, denen Kinder und Jugendliche aufgrund familiärer Verwahrlosung und Armut im Umfeld der großen amerikanischen Garnisonen z. B. im Raum Worms und Birkenfeld-Baumholder, ausgesetzt waren. Die Berichte der weiblichen Kriminalpolizei Kaiserslautern spiegeln auch in heutiger Perspektive noch erschütternde Schicksale und Zustände des sexuellen Missbrauchs wider. Auf politischer Ebene war klar, dass allein polizeiliche Maßnahmen wie die verbesserte Zusammenarbeit mit der Militärpolizei nicht weiterhelfen würden, sondern nur eine verbesserte soziale Betreuung, welche allerdings erhebliche finanzielle Mittel zur Errichtung von Jugendheimen, Jugendwohnheimen, Kindergärten und Kinderhorten voraussetzte.
Dokument (Auszug): Bericht der weiblichen Kriminalpolizei Kaiserslautern vom 29.9.1952
Quelle: Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 880 Nr. 2177
| Herausgeber | Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz |
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| Aktualisierungsdatum | 31.05.07 |


