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Wanderausstellung

Grafik: Logo 60 Jahre Rheinland-Pfalz
Schwieriger Neubeginn

01.04.1945 Das Gebiet zwischen Westerwald und Südpfalz ist von amerikanischen Truppen besetzt. Die Militärregierung ordnet an, eine Polizei auf kommunaler Ebene zu bilden.
05−10.07.1945 Französisches Militär löst die US-Truppen ab
19.09.1945 Direktive der Militärregierung zur Entnazifizierung von Verwaltung und Wirtschaft.
07.01.1946 Die Militärregierung ordnet das Aufstellen einer „Grenzpolizei“ an zur Überwachung des Interzonenverkehrs.
01.07.1946 Gesetz Nr. 31 des Alliierten Kontrollrats: Verbot jeder Tätigkeit einer „politischen Kriminalpolizei“.
30.08.1946 Mit Verordnung Nr. 57 verkündet General Pierre Koenig (franz. Militärgouverneur) die Bildung eines „rhein-pfälzischen Landes“ aus den Provinzen Hessen-Pfalz und Rheinland-Hessen-Nassau.
01.10.1946

Oberregierungs-Präsidium Hessen-Pfalz verfügt Aufbau und Organisation der Polizei (weitgehende Verstaatlichung).

14.05.1947

Verordnung der vorläufigen Landesregierung Rheinland-Pfalz über landesweite Verstaatlichung und Aufbau der Polizei.

18.05.1947

Annahme der Landesverfassung durch Volksentscheid.

20.06.1948

Währungsreform in Westdeutschland. Die Polizei Rheinland-Pfalz beschützt die Geldtransporte mit von der Militärregierung geliehenen Waffen.

28.07.1948

Explosionskatastrophe bei der BASF in Ludwigshafen/Rhein. Über 200 Menschen sterben, 3.800 werden verletzt. Polizei und Rettungskräfte werden durch französische und amerikanische Besatzungstruppen bei der Bergung von Toten und Verletzten unterstützt.

08.05.1949 Parlamentarischer Rat verabschiedet das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. „Polizei“ ist Ländersache (Artikel 30).
01.08.1949 Die Grenzpolizei wird aufgelöst
August 1949 Die drei westalliierten Militärregierungen genehmigen den Aufbau einer Polizeigewerkschaft unter der Bedingung, dass diese unabhängig von den anderen Gewerkschaften sein muss.
25.01.1950

Erstes Landesgesetz über den Abschluss der politischen Säuberung in Rheinland-Pfalz. Ergänzungen folgen am 4.4.1951 und am 31.5.1952.

Neuordnung durch Siegermächte

Mit dem Einmarsch amerikanischer Truppen in das Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz geht die Polizeihoheit auf die Siegermacht über. Diese sorgt zunächst dafür, dass die Polizei den Bürgermeistern oder den Landräten unterstellt wird. Die örtliche Militärregierung bestimmt einen Leiter der Polizei, der politisch möglichst unbelastet sein soll. Dieser führt die Polizeidienststelle nach den Weisungen der Militärregierung.
Nach der Aufteilung Deutschlands in 4 Besatzungszonen gehört das Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz zur französischen Besatzungszone.
Die Militärregierung für Rheinland-Hessen-Nassau verfügt, dass die Polizei „im weitesten Sinn dezentralisiert werden soll“.

Foto: US-amerikanische Soldaten dringen am 18. März 1945 in das Polizeipräsidium Koblenz ein. Quelle: Landeshauptarchiv Koblenz Bestand 710 Nr. 1164US-amerikanische Soldaten dringen am 18. März 1945 in das Polizeipräsidium Koblenz ein.
Quelle: Landeshauptarchiv Koblenz Bestand 710 Nr. 1164

Personalprobleme

Nach dem militärischen Zusammenbruch stehen den Polizeidienststellen nur noch wenige Beamte zur Verfügung. Soweit diese NSDAP-Mitglieder waren und nicht geflohen sind, werden sie zunächst entlassen oder sogar interniert. Als Ersatz stellt man politisch unbelastete Hilfspolizisten ein, die jedoch über keine oder nur wenige Fachkenntnisse verfügen. Auch die Neueinstellungen auf Führungsebene erweisen sich zum Teil als problematisch, da einige der neuen Polizisten ihre kriminelle oder NS-belastete Vergangenheit verschwiegen haben und später wieder entlassen werden müssen.

Foto: erste Polizeischule bei Elmstein/PfalzDas Foto zeigt die erste Polizeischule, die das Oberregierungspräsidium Hessen-Pfalz auf dem Schafhof bei Elmstein/Pfalz eröffnete, in der Polizeibeamte zunächst an so genannten „Umschulungslehrgängen“ teilnahmen. Für das gesamte Land Rheinland-Pfalz entstand im Juli 1947 eine Polizeischule in Bad Ems. Da die Ausbildungskapazität nicht ausreichte, mussten zudem auch die Polizeidienststellen vor Ort aus- und fortbilden.
Quelle: Privatarchiv Hans Kirsch, Selchenbach

Schlechte Ausstattung, hohe Belastung, geringe Akzeptanz

In der ersten Nachkriegszeit befinden sich die vorhandenen Polizeikräfte in einer schwierigen Lage. Anfangs tragen die Beamten Zivilkleidung mit einer weißen Binde am Oberarm, etwa ein Jahr später blau eingefärbte ehemalige Wehrmachts- oder Polizeiuniformen. Bewaffnet sind sie nur mit einem Schlagstock. Nur zögernd lässt die Militärregierung eine stärkere Bewaffnung zu: Mitte 1946 steht nur für jeden fünften und Ende 1948 für jeden dritten Polizeibeamten eine Dienstwaffe zur Verfügung.
Aufgrund der geringen Personalstärke bei hoher Belastung durch die Verfolgung von Plünderungen, Raub und Schwarzhandel ist die Polizei stark überlastet. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt bei 60 bis 80 Stunden. Von der Bevölkerung wird die Polizei wegen ihrer Abhängigkeit von den Weisungen der Militärregierung misstrauisch beobachtet. Im August 1948 verdient ein Gendarmeriewachtmeister (35 Jahre, verheiratet, 1 Kind) 213, 41 DM.

Foto: Gendameriewachtmeister auf Probe Paul Bender

Gendarmeriewachtmeister auf Probe Paul Bender mit „neuer“ blauer Uniform 1946. Das Ärmelabzeichen trägt die Beschriftung: Gouvernement, Gendarmerie, Militaire
Quelle: Privatarchiv Joachim Weger

Foto: Autorisation des französichen PolizeichefDokument „Autorisation de Port d´Armes
Mit dieser Autorisation verfügt der französische Militärgouverneur in Kirchen/Sieg, dass Wilhelm Franken, der Leiter der Gendarmerie im Kreis Altenkirchen, mit einer Dienstpistole ausgerüstet werden soll.


 

Ein Land entsteht

Militärregierung verordnet Landesgründung

Verordnung Nr. 57: Verkündung Bildung eines rhein-pfälzischen Landes mit Hauptstadt Mainz

Dokument: Verordnung Nr. 57 (Landeshauptarchiv) Journal officielle 1946, S. 291 f
Mit Verordnung Nr. 57 verkündet der französische Oberbefehlshaber General Pierre Koenig am 30. August 1946 die Bildung eines „rhein-pfälzischen Landes“ mit Mainz als Hauptstadt.


 

Foto: General Pierre Koenig und Ministerpräsident Peter Altmeier bei der Trauerfeier für die Opfer der Explosionskatastrophe bei der BASF im Sommer 1948 Quelle: Landeshauptachiv Koblenz, Bestand 710, Nr. 1259

Der französische Militärkommandant General Koenig und Ministerpräsident Altmeier bei der Trauerfeier für die Opfer des Explosionsunglücks bei der BASF
Quelle: Landeshauptarchiv Bestand 710 Nr. 1259



Gesicht des neuen Landes

Grafik: Gesicht des neuen LandesKarte RLP:  territoriale Zuständigkeit der Landesarchivverwaltung RLP 1816/1832-1998 ( LVermGeo für Landeshauptarchiv),

Das neue Land hat 1946 ca. 2,7 Millionen Einwohner auf einer Gesamtfläche von fast 20.000 Quadratkilometern. Die von der Militärregierung eingerichteten Provinzen Rheinland-Hessen-Nassau und Hessen-Pfalz werden aufgelöst; an ihre Stelle treten die Regierungsbezirke Koblenz, Mainz, Montabaur und Trier sowie das Oberregierungspräsidium Pfalz. Erster Ministerpräsident wird am 29.11.1946 der bisherige Oberpräsident der Provinz Rheinland-Hessen-Nassau Dr. Wilhelm Boden (CDU). Ihm folgt am 9.7.1947 der Regierungspräsident von Montabaur Peter Altmeier (CDU).


 

Foto: Worüber wird am 18. Mai 1947 abgestimmt?Mit der Annahme der Landesverfassung mit 53 % der abgegebenen Stimmen am 18.5.1947 war die verfassungsrechtliche Gründung des Landes vollzogen.
Quelle: Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 710 Nr. 2956



Faktische Landeshauptstadt ist Koblenz

Foto: Das Foto zeigt Ministerpräsident Dr. Peter Altmeier beim Verlesen der Regierungserklärung im Großen Sitzungssaal des Rathauses Koblenz im Juli 1947. Wegen der starken kriegsbedingten Zerstörung der Mainzer Innenstadt finden die Sitzungen des Landtages bis 1951 nicht in Mainz, sondern überwiegend im Görresbau in Koblenz statt Das Foto zeigt Ministerpräsident Dr. Peter Altmeier beim Verlesen der Regierungserklärung vor dem ersten rheinland-pfälzischen Landtag am 9. Juli 1947 im Großen Sitzungssaal des Rathauses Koblenz.
Quelle: Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 710 Nr. 1413


 

Die Polizei wird verstaatlicht

Die Organisation der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz erhielt ihre erste Form durch die Landesverordnung über die Verstaatlichung und den Aufbau der Polizei vom 14. Mai 1947. Die Vorschrift hielt - im Gegensatz zu anderen Ländern - am umfassenden Polizeibegriff früherer Zeiten fest. Das bedeutete, dass keine besonderen Ordnungsbehörden gebildet wurden. Vielmehr blieb die Verwaltungspolizei (z.B. Pass- und Meldewesen) Bestandteil des polizeilichen Systems.
Das materielle Polizeirecht wurde durch die Verordnung vom 14. Mai 1947 allerdings nicht berührt. Die Polizei schritt weiterhin nach bisherigem Landesrecht ein. So kamen zunächst in den jeweiligen Landesteilen von Rheinland-Pfalz preußische, bayerische und hessische Vorschriften zur Anwendung.

Grafik: Organisation der PolizeiOrganigramm gem. LVO vom 14.05.1947

 

Polizei-Karrieren

Politische Säuberung und Rückkehr der Ehemaligen

Nach ersten Maßnahmen der Besatzungsmächte beginnt mit der Landesverordnung zur politischen Säuberung vom 17. April 1947  auch in Rheinland-Pfalz der Versuch, die Ausschaltung nationalsozialistischer Einflüsse im öffentlichen Leben auf deutscher Seite rechtlich zu regeln. Die so genannte „Entnazifizierung“ betrifft auch alle Polizisten.
Unabhängig von der strafrechtlichen Ahndung von NS-Verbrechen („Verbrechen gegen die Menschlichkeit“) wurden fünf Kategorien zur Bestimmung von Belastung und Sühnemaßnahmen gebildet:

I  Hauptschuldige
II Belastete
III  Minderbelastete
IV  Mitläufer
V Entlastete


Alle Urteile der Spruchkammern müssen der französischen Militärregierung zur Prüfung vorgelegt werden. Das Landesbeamtengesetz von 1949 schließt „Hauptschuldige“ und „Belastete“ von einer Wiedereinstellung aus.
Das Bundesgesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. Mai 1951 eröffnet schließlich die Möglichkeit, dass ehemalige Bedienstete, die bisher auf Grund ihrer NS-Belastung nicht im öffentlichen Dienst aufgenommen wurden, unter bestimmten Bedingungen wieder eingestellt werden können. Die Einstufung als „Mitläufer“ ermöglichte häufig die Wiedereinstellung. Allerdings wurde gerade im Polizeibereich mit nur 11,5 % wieder eingestellten Personen, die ehemals NSDAP-Mitglied waren, ein hoher Entnazifizierungsgrad erreicht.

Foto: Kriminalrat Karl DieterSS-Sturmbannführer und Kriminalrat Karl Dieter war von 1940 -1944 Kommandant des „Jugendschutzlagers“ Moringen eines KZ für Jugendliche, die dem NS-Regime unliebsam waren. Am 26. September 1949 endet das Säuberungsverfahren der Spruchkammer I a  Neustadt/Haardt mit der Einstufung als „Mitläufer“. 1951 wird er in Ludwigshafen als Kriminalinspektor wieder eingestellt und im gleichen Jahr nach Mainz versetzt, wo er zum Leiter der Kriminalpolizei ernannt wird. Mit der Beförderung zum Kriminalrat erfolgt am 1. Mai 1955 die Versetzung zum Landeskriminalamt in Koblenz. Er stirbt am 31. Mai 1956. Strafrechtliche Ermittlungen werden eingestellt.
Quelle: Privatarchiv Winfried Büttner, Klein-Winternheim



Verfolgte des NS-Regimes leiten die Polizei
 
Karl Zörgiebel (1878-1961), ein Mainzer Arbeitersohn, wurde 1933 von den Nationalsozialisten wegen „politischer Unzuverlässigkeit“ aus dem Staatsdienst entlassen. Zuvor hatte er in schwierigen Zeiten das Amt des Polizeipräsidenten in Köln, Dortmund und Berlin inne gehabt. Er war 1919 Mitglied der Nationalversammlung, gehörte 1919-1921 dem preußischen Landtag und 1920-1924 dem Deutschen Reichstag als Abgeordneter der SPD an. 1945 wird er mit der Leitung der Polizei in Hessen-Pfalz beauftragt und ist von 1947-1949 Landespolizeipräsident.

Jakob Steffan (1888-1957) war bis 1932 für die SPD Mitglied des Deutschen Reichstages, bevor er von den Nationalsozialisten 1933 in „Schutzhaft“ genommen und bis 1940 im Konzentrationslager Dachau interniert wurde. 1945 ist er für kurze Zeit Polizeichef in Mainz, bevor er im gleichen Jahr zum Regierungspräsidenten in der Provinz Rheinhessen ernannt wird. 1946 wird er der erste Innenminister der provisorischen Landesregierung. Dieses Amt bekleidet er auch im Kabinett des 1947 gewählten Ministerpräsidenten Peter Altmeier (CDU) bis zum Ausscheiden der SPD aus der Regierung 1949.

Foto: Innenminister Jakob Steffan (rechts) verabschiedet Landespolizeipräsident Karl Zörgiebel 1949 in den Ruhestand Quelle: Landeshauptarchiv Koblenz Bestand 710 Nr. 4006
„ Ich wünsche, dass Sie Ihr Tun so einrichten, dass Sie der Freund der Bevölkerung sind. Es war die Zeit von 1933 bis 1945, da ging der Polizei der Ruf voraus, man müsse sie fürchten, sie war nicht mehr der Freund des Volkes und wurde gehasst. Das muss vorbei sein, Sie sind eine Volkspolizei und vom Vertrauen der Bevölkerung getragen, müssen Sie Ihre Pflicht tun.“
Innenminister Jakob Steffan in seiner Rede vor Leitern der rheinland-pfälzischen Polizeibehörden und -dienststellen bei ihrem ersten Treffen am 16. Juli 1947 in Bad Kreuznach
Quelle: Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 880, Nr. 1751

Innenminister Jakob Steffan (rechts) verabschiedet Landespolizeipräsident Karl Zörgiebel 1949 in den Ruhestand
Quelle: Landeshauptarchiv Koblenz Bestand 710 Nr. 4006

Polizeialltag in der Nachkriegszeit

Schwarzmarkt, Räuberbanden, Sicherung der Ernährung

Die Zeit bis zur Währungsreform 1948, der Ablösung der Reichsmark (RM) durch die Deutsche Mark (DM), ist geprägt von staatlicher Mangelverwaltung, wie Rationierung von Lebensmitteln und Brennstoffen und dem Hunger der Bevölkerung. Der private Handel mit rationierten Gütern ist verboten, stellt für viele aber die einzige Chance dar zu überleben. Diesen Schwarzmarkt hat die Polizei „strengstens zu ahnden“, da die Regierung bei größeren Bestandsverlusten an rationierten Waren um die Mindestversorgung der Bevölkerung fürchtet. Nicht zu Unrecht: Bis zur Währungsreform verschwinden in jedem Jahr 5 – 10 % der Ernten. Besondere Erbitterung in der Bevölkerung rufen die Razzien hervor, welche die Polizei damals in den ländlichen Gebieten durchführen muss, um die Ablieferungspflicht der nicht für den Eigenbedarf benötigten Ernteerzeugnisse durchzusetzen.
Während es sich beim Schwarzhandel um ein damals alltägliches Ausnahmedelikt handelt, gibt es auch wirkliche Kriminalität von erheblichem Ausmaß, wie z. B. jene Räuberbande, die 1945/46 die Sickinger Höhe, eine ländliche Gegend zwischen Landstuhl und Pirmasens, tyrannisiert. Die einheimischen Täter werden 1949 beim Landgericht Zweibrücken wegen 126 Raubzügen angeklagt. Von den 32 Angeklagten werden 3 zum Tode verurteilt, weitere zu hohen Zuchthaus- und Gefängnisstrafen. Die Todesstrafe war nach Artikel 3 der Landesverfassung noch vorgesehen, sie wird jedoch nicht vollstreckt, weil das am 23. Mai 1949 in Kraft getretene Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sie in Artikel 102 ausdrücklich für abgeschafft erklärt.

Foto: Zigaretten sind eine gängige ?Währung? im Schwarzhandel der Nachkriegszeit Quelle: Bundesarchiv Koblenz 183, Nr. R 98831
Schwarzmarkt.
Zigaretten waren eine gängige „Währung“ im Schwarzhandel der Nachkriegszeit
Quelle: Bundesarchiv Koblenz 183, Nr. R 98831

Zeitungsbericht: Ernte unter Durchschnitt Zeitungsbericht: Pflichtvergessene Selbstversorger Zeitungsbericht: Der neue "Bauernkrieg" Zeitungsbricht: Koalition im Kreuzfeuer

4 Ausschnitte Zeitungsartikel Allgemeine Zeitung Mainz
Überschriften zu den Durchsuchungsmaßnahmen der Polizei zur Sicherstellung der Ernähung  Quelle: Allgemeine Zeitung Mainz, Neuer Mainzer Anzeiger vom 19.7.,11.11., 29.11. u. 6.12.1947

Textzitat aus Artikel „Koalition im Kreuzfeuer“ vom 6.6.1947

In der Landtagsdebatte am 3. u. 4. Dezember1947 zu den Dorfdurchsuchungen nahm Innenminister Steffan zum Vorwurf von SS- und Gestapomethoden bei den Aktionen der Polizei Stellung:
„ Der großen Zahl von Bauern, die freiwillig ihre Ablieferung erfüllt haben, sprach der Minister den Dank der Regierung und der Bevölkerung aus. Er verurteilte sodann die Ausführungen des Abgeordneten Trapp, der nur Verallgemeinerungen gebracht habe. Mit aller Entschiedenheit wandte sich Innenminister Steffan aber gegen diejenigen Kritiker, die jeden kleinen Anlaß als willkommene Gelegenheit betrachten, gegen die Polizei zu hetzen, ihre Maßnahmen herabzusetzen und sie zu diffamieren. Der Minister wies auf die schweren Aufgaben eines völligen Neubaues der Polizeiorgane hin sowie auf ihre große Verantwortlichkeit in der heutigen Zeit.“
Quelle: Allgemeine Zeitung Mainz, Neuer Mainzer Anzeiger vom 6.6.1947

Streife und Grenzkontrolle

Die Gesamtstärke der Polizei beträgt 1949 3.800 Personen. Der polizeiliche Alltag ist in dieser Zeit geprägt von Streifengängen zu Fuß. Wenn ein Dienstfahrzeug zum Einsatz kommt, ist das in aller Regel das Fahrrad. Im Sommer 1947 verfügte die Polizei in Rheinland-Pfalz nur über 78 Pkw, 5 Lkw und 87 Motorräder.
Eine Besonderheit ist die Tätigkeit der Grenzpolizei, welche die Grenzstationen zu benachbarten Zonen und die Landesgrenzen teilweise gemeinsam mit dem französischen Militär zu kontrollieren hat. Grenzübertritte sind in dieser Zeit nur mit von der Militärverwaltung ausgestellten Papieren möglich.

Foto: Gendarmeriebeamter Willi Werz unterwegs mit seinem Dienstfahrrad 1948 in Herdorf Foto: Ein Polizeibeamter der Grenzpolizei überprüft 1946 am Kaisertor in Mainz die ?Interzonenpässe? bzw. Passierscheine Quelle: Privatarchiv Winfried Büttner, Klein-WinternheimBeamter auf Fahrrad
Gendarmeriebeamter Willi Werz unterwegs mit seinem Dienstfahrrad 1948 in Herdorf (Kreis  Altenkirchen). Teilweise werden bei der Polizei auch private Fahrräder eingesetzt, für die der Beamte eine monatliche Zulage erhält.
Quelle: Privatarchiv Joachim Weger, Steinebach/Sieg

Grenzkontrolle
Ein Polizeibeamter der Grenzpolizei überprüft 1946 am Kaisertor in Mainz die „Interzonenpässe“ bzw. Passierscheine
Quelle: Privatarchiv Winfried Büttner, Klein-Winternheim

 

Herausgeber Ministerium des Innern und für Sport
des Landes Rheinland-Pfalz
Aktualisierungsdatum 31.05.07


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