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Polizeipräsidium Mainz Valenciaplatz 2 | ||||
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Im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Polizeipräsidiums Mainz begrüße ich Sie recht herzlich auf unserer Startseite. Ich freue mich über Ihr Interesse und möchte Ihnen vorab einige Informationen über unsere Behörde und unseren Zuständigkeitsbereich geben. Karl-Heinz Weber | |||||
Die Zuständigkeit des Polizeipräsidiums Mainz umfasst seit der Polizeireform 1993 die Landeshauptstadt Mainz, die kreisfreie Stadt Worms, die Landkreise Alzey-Worms, Mainz-Bingen und Bad Kreuznach (mit Ausnahme der Verbandsgemeinde Meisenheim) sowie im Donnersbergkreis die Verbandsgemeinden Eisenberg, Göllheim und Kirchheimbolanden und Teile des Landkreises Birkenfeld.
In diesem strukturell sehr unterschiedlichen Gebiet von circa 2.500 Quadratkilometern wohnen etwa 800.000 Bürgerinnen und Bürger.
Für ihre Sicherheit sorgen in den drei Flächendirektionen Mainz, Bad Kreuznach und Worms sowie in den zwei Fachdirektionen (Kriminaldirektion und Verkehrsdirektion) insgesamt 1.500 Polizeibeamte und 220 Angestellte und Arbeiter. Statistisch kommt somit eine Polizeibeamtin/ein Polizeibeamter auf 533 Einwohner.
Die Besonderheiten im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mainz liegen vor allem in der Begleitung einer Vielzahl von Großveranstaltungen: dazu gehören die Einsätze bei Fußballspielen des Bundesligisten 1. FSV Mainz 05, bei Fastnachtsveranstaltungen, insbesondere dem Rosenmontagszug, bei politischen Aktionen in der Landeshauptstadt und einer Vielzahl sonstiger Veranstaltungen und Feierlichkeiten (z.B. Deutsch-Französischer Gipfel 2000, Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2001, Besuch des amerikanischen Präsidenten Bush am 23.02.2005, Ministerpräsidentenkonferenz vom 28. bis 30.10.2009).
| Herausgeber | Polizeipräsidium Mainz - Pressestelle | |
| Aktualisierungsdatum | 19.10.2011 - Achim Hansen |



