In den folgenden wesentlichen Aspekten unterscheidet sich der neue Leitfaden "GesB und Stalking" von der Erstausgabe bzw. ergänzt diese:
- Besondere Opfergruppen, wie z.B. Kinder in Gewaltbeziehungen, Migrantinnen als Opfer oder Frauen mit Behinderung als Opfer,
- Hilfeangebote für die Opfer - Therapieangebote für die Täter,
- Intervention bei der Gefahr von Tötungsdelikten,
- Stalking,
- Rechtsgrundlagen des neuen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes,
- Neue Belehrungserfordernisse im Bereich des Opferschutzes.
Der Leitfaden soll richtungweisend und leitend für die polizeiliche Intervention bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen und Stalking sein. Er soll informieren, sensibilisieren und vorhandene Wissenslücken schließen, gezielte Hilfestellungen und Lösungsvorschläge bieten und die Grundlage für ein effektives Handeln der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in diesem schwierigen Arbeitsfeld schaffen.
Die Polizei arbeitet in diesem Themenfeld eng mit anderen Stellen zusammen, wie z.B. Interventionsstellen, Frauenhäusern, Frauenhaus-Beratungsstellen, Frauennotrufen, den Täterarbeitseinrichtungen oder auch der Justiz. In dem federführend vom Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen geleiteten, interdisziplinären "Rheinland-pfälzischen Interventionsprojekt gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen" (RIGG) sind die Kooperationspartner aus verschiedenen Fachrichtungen an einem landesweiten Runden Tisch vernetzt.
| Herausgeber | Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz |
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| Aktualisierungsdatum | 27.01.2012 |


