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Helmtragen beim Fahrradfahren ist (k)eine Pflicht! / 21.05.2012

Fahrradfahrerin mit im Kindersitz befindlichen Kleinkind; Quelle Deutsche Verkehrswacht  Im Unterschied zu Motorradfahrern dürfen sich Radler derzeit noch offiziell "oben ohne" fortbewegen. Sie können frei wählen, ob sie den stärkeren Verkehrsteilnehmern im wahrsten Sinne des Wortes die Stirn bieten oder sich mit einem Helm gegen mögliche Unfallfolgen wehren. Zeitgenossen mit "Köpfchen" wissen jedoch, mit einem Schutzhelm sinkt die Verletzungsgefahr. Er mindert das Risiko für Kopfverletzungen und Gehirnschäden um 80 Prozent. In den letzten Jahren setzten deshalb immer mehr Radfahrer einen Schutzhelm auf.


Schön aussehen sollte er schon, aber vor allem hat ein Helm bestimmte Sicherheitskriterien zu erfüllen. Beim Kauf sind folgende Punkt zu beachten:


  • Je leichter der Fahrradhelm, desto angenehmer ist er zu tragen. Moderne Helme wiegen heute zwischen 200 und 450 Gramm
  •  Probieren geht über studieren, schließlich muß der Helm passen. Bei geschlossenem Kinnriemen darf er nicht verrutschen, und Kinder müssen den Riemen ihres Helmes ohne große Probleme schließen können. Testen Sie im Fachhandel einfach verschieden Modelle, denn nicht nur die Paßform sondern auch das Aussehen soll überzeugen.
  • Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, achten Sie auf die CE-Sicherheitsplakette, die nach den Prüfkriterien der europäischen Norm EN 1078 vergeben wird. Andere Prüfzeichen sind: GS, TÜV, Snell, KOFVS usw.
  • Gerade an heißen Sommertagen sollten Sie Ihrem Kopf frischen Wind gönnen: Lüftungsschlitze im Helm verhindern einen Wärmestau.
  • Im Straßenverkehr sollten Radler  auf Signalwirkung setzen. Um besser gesehen zu werden, sind nicht nur bei Fahrrad und Bekleidung, sondern auch beim Helm leuchtende Farben zu bevorzugen.
  • Kinder orientieren sich im Straßenverkehr am Verhalten der "Großen". Erwachsene erfüllen für den Radlernachwuchs eine Vorbildfunktion, und sollten deshalb nur mit Helm auf das Fahrrad steigen.
  • Damit Kinder auch bei ihren ersten Alleinfahrten den Kopfschutz aufsetzen: Nehmen Sie die Kleinen mit zum Kauf. So wird gewährleistet, dass Sie "Ihren" und es "seinen" Helm findet, der auch paßt und gefällt. Lassen Sie Ihrem Kind die Freude an der Kopfbedeckung, auch wenn sie etwas mehr kostet. Hauptsache, der Schutzhelm wird beim Radfahren einfach selbstverständlich getragen.

Der Tipp zum Schluss:

Werden Schutzhelme regelmäßig gebraucht, halten sie in der Regel zwischen fünf und acht Jahren - natürlich nur bei unfallfreiem Fahren. Kommt es jedoch zu einem Sturz mit Aufprall, verliert der Helm seine Schutzfunktion und ist zu ersetzen. Nach einem Unfall entstehen meist feine Haarrisse, die mit bloßem Auge nicht zu erkennen sind und die Dämpfungseigenschaften erheblich mindern können.


Herausgeber LPS, Beratungsstelle für Verkehrssicherheit
Aktualisierungsdatum 17.12.04/mig