Internationale polizeiliche Zusammenarbeit
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Die weltweite Verflechtung von Wirtschaft, Politik und Kultur unter Nutzung vielfältiger und komplexer Kommunikationsmittel als auch die Reisefreiheit in Europa begünstigen die unterschiedlichsten Formen von grenzüberschreitender Kriminalität und stellen die Sicherheitsbehörden vor neue Herausforderungen hinsichtlich einer koordinierten und staatenübergreifenden Kriminalitätsbekämpfung.
Ein eigens beim Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz eingerichtetes Dezernat “Internationale Polizeiliche Zusammenarbeit / Fahndung“ unterstützt und initiiert hierfür sowohl die europäische- als auch die weltweite Zusammenarbeit von Polizeibehörden mit mehr als 190 Interpol-Staaten. Das Spektrum erstreckt sich dabei von einfach gelagerten Erkenntnisanfragen zu Informationen aus polizeilichen Dateien bis hin zu der gezielten Verfolgung und Festnahme einzelner bekannter Straftäter im In- und Ausland.
Die traditionell gute Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten Frankreich, Belgien und Luxemburg wird durch das nun bereits 13 Jahre bestehende Gemeinsame Zentrum der Polizei- und Zollzusammenarbeit in Luxemburg ergänzend intensiviert (siehe GZ Luxemburg).
Gemeinsames Zentrum der Polizei- und Zollzusammenarbeit Luxemburg
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Im Gemeinsamen Zentrum der Polizei- und Zollzusammenarbeit (GZ) Luxemburg arbeiten insgesamt 40 Vertreter von Polizei- und Zollbehörden aus Belgien, Luxemburg, Frankreich und Deutschland tagtäglich grenzüberschreitend zusammen.
Sie leisten Rechtshilfe im Allgemeinen und gewährleisten eine zeitnahe Einsatz- und Ermittlungsunterstützung im Großraum SAAR-LOR-LUX bei der repressiven und präventiven Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität sowie im Bereich der allgemeinen Gefahrenabwehr. In Eilfällen sowie bei Grenzbezug steht das GZ Luxemburg allen deutschen Polizei- und Zolldienststellen einsatzunterstützend zur Verfügung. Aufgrund der Sprachkompetenzen sowie der Online-Verfügbarkeit der Datenbanken aller vertretenen Behörden im GZ können Rechtshilfeersuchen zeitnah und unkompliziert beantwortet werden. Dies betrifft zum Beispiel Fahrzeug-, Dokumenten- und Führerscheinüberprüfungen, Mitteilung polizeilicher Erkenntnisse sowie Auskünfte aus ausländerrechtlichen Datenbanken, Identitätsfeststellungen oder Wohnsitzüberprüfungen.