Strategische Auswertung und Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
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Die PKS ist eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlich relevanten Sachverhalte. Die Polizei erfasst in der PKS in Monatszeiträumen die bearbeiteten Verbrechen und Vergehen einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche und die ermittelten Tatverdächtigen. Sie gibt Aufschluss über die bekannt gewordenen Fälle, die Aufklärungsquoten, das Opfer der Tat und den verursachten Schaden.
Die PKS soll ein überschaubares und möglichst verzerrungsfreies Bild der Kriminalität vermitteln. Sie dient der Beobachtung der Kriminalitätsentwicklung insgesamt sowie einzelner Deliktarten, des Umfangs und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises sowie der Geschädigten und der Veränderung von Kriminalitätsquotienten. Die erlangten Erkenntnisse sollen für die vorbeugende und verfolgende Verbrechensbekämpfung, organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie kriminologisch-soziologische Forschungen und kriminalpolitische Maßnahmen genutzt werden. Die Darstellung der Daten erfolgt in tabellarischer Form.
Jährlich erfolgt die Veröffentlichung des Jahrbuches mit den wesentlichen Tabellen im Internet:
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Kriminalität im Zusammenhang mit Zuwanderung
Die insbesondere seit 2015 verstärkt einsetzende Zuwanderung erfordert eine kontinuierliche Beobachtung und Bewertung durch die Polizei. Im Vordergrund steht die Analyse der diesbezüglichen Kriminalitätsentwicklung zur Erkennung möglicher neuer Brennpunkte und zur Anpassung der polizeilichen Maßnahmen.
Sammlung, Auswertung und Steuerung von Informationen
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Für eine professionelle Kriminalitätsbekämpfung ist es notwendig, die bei den Polizeidienststellen des Landes anfallenden Informationen sowie kriminalpolizeiliche Meldungen anderer Bundesländer zentral zu sammeln, zu ordnen, zu speichern, zu analysieren und zu bewerten. Ziel ist es, Zusammenhänge von Straftaten und Tätern überregional festzustellen und kriminelle Strukturen zu erkennen.
So werden Ermittlungsansätze gewonnen und den zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt. Die Erkenntnisse der Auswertung sind darüber hinaus auch Grundlage für die Erarbeitung von Bekämpfungskonzepten.
Die elektronische Datenverarbeitung stellt hierbei ein unverzichtbares Instrument dar. Nur mit Hilfe entsprechender elektronischer Werkzeuge ist es möglich, große Mengen von Personen- und Sachdaten zu speichern, miteinander abzugleichen und zu analysieren.
Eine automatische Terminüberwachung sorgt dafür, dass die Daten gemäß den festgelegten Löschungsfristen ausgesondert werden. Damit ist die Aktualisierung ebenso gewährleistet wie die konsequente Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Polizeiliches Fahndungs- und Informationssystem
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Im Fahndungs- und Informationssystem der Polizei Rheinland-Pfalz (POLIS) werden die Fahndungen nach Personen und Sachen gespeichert. Weiterhin dient es der Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG).
Über die Nutzung von POLIS stellt die Polizei Rheinland-Pfalz die Erfassung, Pflege und Übermittlung verbundrelevanter Daten an das Bundeskriminalamt sicher und ermöglicht gleichzeitig den automatisierten Abruf der im Verbundsystem (INPOL) gespeicherten Daten der übrigen Teilnehmer.
Im Rahmen der Fachaufsicht gewährleistet das LKA die Einhaltung gesetzlicher Regelungen und Richtlinien, insbesondere auch den Aspekt des Datenschutzes.
Die Nutzung von POLIS ist ausschließlich zu dienstlichen Zwecken zulässig.
Ein Verstoß zieht, abhängig von Art, Schwere und Umfang der unzulässigen Nutzung, dienstrechtliche, disziplinarrechtliche, arbeitsrechtliche und/oder strafrechtliche Ermittlungen nach sich.