Betrugs- und Vermögensdelikte
Betrugs- und Vermögensdelikte schaden allen – den Bürgern, der Politik und den Firmen. Wir beschreiben Ihnen die verschiedenen Kriminalitätsphänomene.
Geldwäsche
Aufgabe des Arbeitsbereiches ist die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.
Bei der Geldwäsche versuchen Täter, die bestehenden Finanzsysteme auszunutzen, um illegale Finanzmittel durch Verschiebung und Verschleierung in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen.
Im Bereich der Terrorismusfinanzierung kann es sich auch um legale Finanzmittel handeln, die für illegale Zwecke benutzt werden. Ein Instrumentarium zur Bekämpfung dieser Kriminalitätsform ist das bereits im Jahre 1993 in Kraft gesetzte Geldwäschegesetz (GwG). Danach sind Kreditinstitute, Versicherungen, andere Finanzdienstleister und Behörden, aber auch gewerbliche Güterhändler u.a. zur Erstattung von Verdachtsmeldungen verpflichtet, wenn ihnen Hinweise vorliegen, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung schließen lassen (§ 11 Abs. 1 Satz. 1 GWG).
Die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe der Polizei und des Zolls (GFG) im Dezernat 43 des Landeskriminalamtes ist als Zentralstelle des Landes Rheinland-Pfalz für die Entgegennahme und Bearbeitung dieser Meldungen zuständig. Im Rahmen eines sog. Clearingverfahrens werden Ermittlungen zur Aufklärung des Tatverdachtes durchgeführt. Die Verdachtsmeldung und das Ergebnis der Ermittlungen werden der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Entscheidung der weiteren Vorgehensweise vorgelegt. Die Gemeinsame Ermittlungsgruppe (GFG) besteht aus Kriminalbeamten, Ermittlungsbeamten der Zollfahndung und einem Verbindungsbeamten der Steuerfahndung.
Vermögensabschöpfung
Während bei der Bekämpfung der Geldwäschekriminalität verfahrensunabhängige Finanzermittlungen durchgeführt werden, sind die Finanzermittlungen im Bereich der Vermögensabschöpfung in laufende Ermittlungsverfahren unterschiedlichster Delikte integriert.
Diese Art der Finanzermittlungen verfolgt das Ziel, dem Straftäter den durch die Tat erlangten Vermögenswert wieder wegzunehmen. So zum Beispiel dem Dieb das Diebesgut oder dem Rauschgifthändler den Erlös aus dem Verkauf von illegalen Drogen. Sobald in einem Ermittlungsverfahren eine Person aus einer Straftat einen Vermögenswert erlangt hat, werden die Sachbearbeiter für Vermögensabschöpfung im Dezernat 43 des Landeskriminalamtes vom Fachdezernat, z.B. der Stelle zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität, mit der Durchführung von Finanzermittlungen mit folgenden Schwerpunkten beauftragt:
• Durchführung allgemeiner Finanzermittlungen zur Feststellung von Motivlage, Kontakten, Hintermännern, Haftgründe etc.
• Die Feststellung der illegalen und legalen Einkommens- und Vermögensverhältnisse von Tatbeteiligten.
• Die Ermittlung von Art und Wert der aus der Tat erlangten Vermögenswerte. Die Finanzermittlungen zur Vermögensabschöpfung dienen letztendlich der Durchführung von Maßnahmen der Vermögenssicherung, um Versuche der Tatbeteiligten zu verhindern, ihr Vermögen dem staatlichen Zugriff bzw. dem Zugriff von denen durch die Tat geschädigten Personen zu entziehen.
Korruption
Korruption ist der heimliche Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil. Ein Vorteil ist hierbei jede Leistung, auf die der Empfänger keinen Anspruch hat und seine wirtschaftliche, rechtliche oder persönliche Lage oder die eines Dritten verbessert. Korruption steht in einem Spannungsfeld zwischen Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft.
Das Strafgesetzbuch erfasst korrupte Handlungen im Zusammenhang mit politischen Mandaten, der Wirtschaft untereinander und von Amtsträgern.
Sind Personen mit Amtsträgereigenschaft oder solche für den öffentlichen Dienst besonders verpflichtete Personen involviert, kommen die Amtsträgerdelikte §§ 331, 332 StGB (Vorteilsannahme, Bestechlichkeit) zur Anwendung.
Auf der Geberseite sind die §§333, 334 StGB (Vorteilsgewährung, Bestechung) einschlägig. Politische Mandate §108b StGB Wählerbestechung §108e StGB Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern Wirtschaft §299 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr §299a StGB Bestechlichkeit im Gesundheitswesen §299b StGB Bestechung im Gesundheitswesen §300 StGB Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen Amtsträgerdelikte §331 StGB Vorteilsannahme §332 StGB Bestechlichkeit §333 StGB Vorteilsgewährung §334 StGB Bestechung §335 StGB Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung §335a StGB Ausländische und internationale Bedienstete.
Korruption verursacht nicht nur erhebliche materielle Schäden, sondern untergräbt das Vertrauen in die Unabhängigkeit und die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung, Politik und Wirtschaft. Sie verhindert den fairen Wettbewerb in der Wirtschaft. In Rheinland-Pfalz werden Delikte der strukturellen, d.h. der planmäßig und auf bestimmte Zeit und Dauer ausgelegten, Korruption bei den Kommissariaten K14 der Kriminaldirektionen der Polizeipräsidien und beim Landeskriminalamt im Dezernat 45 bearbeitet.
Wirtschaftskriminalität
Obwohl die Wirtschaftskriminalität nur einen ganz geringen Prozentsatz aller Straftaten ausmacht, verursacht die Wirtschaftskriminalität etwa die Hälfte aller durch Straftaten entstehenden Schäden. In Rheinland-Pfalz werden Delikte der Wirtschaftskriminalität bei den Kommissariaten K14 der Kriminaldirektionen der Polizeipräsidien und beim Landeskriminalamt im Dezernat 45 bearbeitet.
Wirtschaftskriminalität umfasst insbesondere:
• Betrugs- und Untreuestraftaten im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben, zu deren Aufklärung kaufmännische bzw. betriebswirtliche Kenntnisse erforderlich sind,
• Kapitalanlagebetrug, Insolvenzstraftaten, Subventionsbetrug,
• Delikte der strukturellen Korruption und
• Kapitalmarktkriminalität, bei welchem es um Verstöße und Straftaten in Verbindung mit Wertpapieren und börsennotierten Unternehmen geht.
Wirtschaftskriminalität zeichnet sich aus :
• durch hohe Schadenssummen - relativ wenige Täter schädigen sehr viele Opfer und verursachen dadurch alljährlich volkswirtschaftliche Schäden in immenser Höhe,
• durch Täter, die in der Regel gut ausgebildet sind, eloquent und selbstsicher auftreten können. Sie arbeiten konspirativ und nutzen ihr kaufmännisches bzw. wirtschaftliches Knowhow. Zudem betreiben sie aufwendige Verschleierungsmaßnahmen zur Verdeckung der strafbaren Handlungen. Geschädigte erkennen nicht immer sofort oder erst Jahre später, dass sie Opfer einer Straftat wurden. Wirtschaftskriminalität unterliegt einem hohen Dunkelfeld, nur ein geringer Teil wird zur Anzeige gebracht.
Zur Aufklärung von Wirtschaftsstraftaten ist eine hohe Spezialisierung auf Seiten der kriminalpolizeilichen Ermittler, die mit Wirtschaftsfachkräften (z.B. Betriebswirten) zusammenarbeiten, und der Staatsanwaltschaft erforderlich.
Rip Deal
Unter dem Begriff Rip Deal (to rip: jemanden ausnehmen, neppen; deal = Handel, Geschäft) sind Betrugs-, Raub- und Diebstahlsdelikte zu verstehen, die alle nach einem bestimmten Muster ablaufen.
Rip-Deal-Opfer sind in der Regel Verkäufer von Immobilien, Kraftfahrzeugen, Antiquitäten, oder auch anderen Wertgegenständen, die über das Internet oder sonstige Inserate den Kontakt zu potentiellen Käufern suchen. Die Täter reagieren gezielt auf diese Inserate und bauen telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu den späteren Opfern auf, und zeigen Interesse an dem Kauf der Immobilie/Ware.
Häufig geben sie an, im Auftrag eines zahlungskräftigen Investors zu handeln, der seinen Sitz im Ausland hat. Durch wiederholte Kontaktaufnahme soll dem Opfer der Eindruck vermittelt werden, dass es sich tatsächlich um einen solventen Interessenten handelt, der sogar bereit ist, ohne den Preis drücken zu wollen, die volle Summe zu bezahlen.
Die Opfer werden ins Ausland eingeladen, da die Täter vorgeben, aus Termingründen nicht selbst erscheinen zu können. Durch Begleichen aller Unkosten für Flug, Hotel usw. wird das Misstrauen der Opfer abgebaut. Vor Ort wird der Effekt durch selbstsicheres Auftreten und Vorgeben eines luxuriösen Lebensstils noch verstärkt. Sehr bald wird ein Treffen vereinbart, um über das Geschäft zu sprechen. Während des Gespräches wird das Thema sehr rasch auf einen dringend notwendigen Währungstausch gelenkt, ohne den das eigentliche Geschäft des Immobilienverkaufs nicht stattfinden kann.
In der Regel sollen Euro in Schweizer Franken oder US-Dollar gewechselt werden. Um die Zustimmung des Opfers zu bekommen, bieten die Täter einen für das Opfer nicht unerheblichen Gewinn für das Tauschgeschäft an. Bei noch skeptischen Opfern wird zunächst ein kleiner Betrag getauscht, und sie erhalten z. B. echte Schweizer Franken. Wenn dann das Opfer bereit ist die volle Summe umzutauschen, erhält er gefälschte Scheine oder einen Koffer mit Papierschnipseln.
Sollte sich das Opfer weigern, sein Geld zu übergeben, wird mit Gewalt oder vorgehaltener Waffe nachgeholfen. Nach dem Tausch suchen die Täter das Weite.
Das können Sie tun, um nicht Opfer eines eines Rip Deals zu werden:
- Seien Sie besonders vorsichtig, wenn ein Käufer bereitwillig auf den von Ihnen veranschlagten Kaufpreis eingeht, ohne zu verhandeln.
- Seien Sie misstrauisch, wenn die Kaufzusage ohne vorherige Besichtigung des Kaufobjektes erfolgt.
- Stellen Sie die Personalien Ihrer Geschäftspartner fest. Geben Sie sich nicht mit einer (ausländischen) Handynummer zufrieden.
- Lassen Sie sich stets Ausweisdokumente Ihres Geschäftspartners zeigen und notieren Sie die Daten.
- Überprüfen Sie, wer Ihr Geschäftspartner ist und wer dahintersteht. Gibt es die Firmen?
- Lassen Sie sich von dem scheinbar seriösen Aussehen und Auftreten der Täter nicht beeindrucken.
- Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Bei unseriösen Angeboten steht nur der Täter unter Zeitdruck.
- Vorsicht beim Angebot eines Devisen-Tauschgeschäftes.
- Werten Sie es als eindeutigen Hinweis auf betrügerische Absichten, wenn dem eigentlichen Verkauf insbesondere ein Devisenumtauschgeschäft vorausgehen soll.
- Typisch sind kleine Einstiegsgeschäfte, um Ihr Vertrauen zu gewinnen. Lassen Sie sich von dem vermeintlich schnellen Gewinn nicht zu Folgegeschäften hinreißen.
- Je höher der versprochene Gewinn, desto mehr Vorsicht ist geboten.
- Werden Sie stutzig, wenn jemand Geld gegen Geld mit hohem Verlust tauschen möchte!
- Höchste Alarmstufe besteht, wenn die Geschäftsabwicklung im Ausland stattfinden soll. (Sprachprobleme, Gerichtsstand, Anzeigenerstattung)
- Erstatten Sie eine Anzeige, selbst wenn Sie nur einen solchen Kontakt hatten, ohne bereits geschädigt zu sein.