Geldwäsche
Aufgabe des Arbeitsbereiches ist die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.
Bei der Geldwäsche versuchen Täter, die bestehenden Finanzsysteme auszunutzen, um illegale Finanzmittel durch Verschiebung und Verschleierung in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen.
Im Bereich der Terrorismusfinanzierung kann es sich auch um legale Finanzmittel handeln, die für illegale Zwecke benutzt werden. Ein Instrumentarium zur Bekämpfung dieser Kriminalitätsform ist das bereits im Jahre 1993 in Kraft gesetzte Geldwäschegesetz (GwG). Danach sind Kreditinstitute, Versicherungen, andere Finanzdienstleister und Behörden, aber auch gewerbliche Güterhändler u.a. zur Erstattung von Verdachtsmeldungen verpflichtet, wenn ihnen Hinweise vorliegen, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung schließen lassen (§ 11 Abs. 1 Satz. 1 GWG).
Die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe der Polizei und des Zolls (GFG) im Dezernat 43 des Landeskriminalamtes ist als Zentralstelle des Landes Rheinland-Pfalz für die Entgegennahme und Bearbeitung dieser Meldungen zuständig. Im Rahmen eines sog. Clearingverfahrens werden Ermittlungen zur Aufklärung des Tatverdachtes durchgeführt. Die Verdachtsmeldung und das Ergebnis der Ermittlungen werden der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Entscheidung der weiteren Vorgehensweise vorgelegt. Die Gemeinsame Ermittlungsgruppe (GFG) besteht aus Kriminalbeamten, Ermittlungsbeamten der Zollfahndung und einem Verbindungsbeamten der Steuerfahndung.