Korruption
Korruption ist der heimliche Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil. Ein Vorteil ist hierbei jede Leistung, auf die der Empfänger keinen Anspruch hat und seine wirtschaftliche, rechtliche oder persönliche Lage oder die eines Dritten verbessert. Korruption steht in einem Spannungsfeld zwischen Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft.
Das Strafgesetzbuch erfasst korrupte Handlungen im Zusammenhang mit politischen Mandaten, der Wirtschaft untereinander und von Amtsträgern.
Sind Personen mit Amtsträgereigenschaft oder solche für den öffentlichen Dienst besonders verpflichtete Personen involviert, kommen die Amtsträgerdelikte §§ 331, 332 StGB (Vorteilsannahme, Bestechlichkeit) zur Anwendung.
Auf der Geberseite sind die §§333, 334 StGB (Vorteilsgewährung, Bestechung) einschlägig. Politische Mandate §108b StGB Wählerbestechung §108e StGB Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern Wirtschaft §299 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr §299a StGB Bestechlichkeit im Gesundheitswesen §299b StGB Bestechung im Gesundheitswesen §300 StGB Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen Amtsträgerdelikte §331 StGB Vorteilsannahme §332 StGB Bestechlichkeit §333 StGB Vorteilsgewährung §334 StGB Bestechung §335 StGB Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung §335a StGB Ausländische und internationale Bedienstete.
Korruption verursacht nicht nur erhebliche materielle Schäden, sondern untergräbt das Vertrauen in die Unabhängigkeit und die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung, Politik und Wirtschaft. Sie verhindert den fairen Wettbewerb in der Wirtschaft. In Rheinland-Pfalz werden Delikte der strukturellen, d.h. der planmäßig und auf bestimmte Zeit und Dauer ausgelegten, Korruption bei den Kommissariaten K14 der Kriminaldirektionen der Polizeipräsidien und beim Landeskriminalamt im Dezernat 45 bearbeitet.