Vermögensabschöpfung
Während bei der Bekämpfung der Geldwäschekriminalität verfahrensunabhängige Finanzermittlungen durchgeführt werden, sind die Finanzermittlungen im Bereich der Vermögensabschöpfung in laufende Ermittlungsverfahren unterschiedlichster Delikte integriert.
Diese Art der Finanzermittlungen verfolgt das Ziel, dem Straftäter den durch die Tat erlangten Vermögenswert wieder wegzunehmen. So z.B. dem Dieb das Diebesgut, dem Rauschgifthändler den Erlös aus dem Verkauf von illegalen Drogen. Sobald in einem Ermittlungsverfahren eine Person aus einer Straftat einen Vermögenswert erlangt hat, werden die Sachbearbeiter für Vermögensabschöpfung im Dezernat 43 des Landeskriminalamtes vom Fachdezernat, z.B. der Stelle zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität, mit der Durchführung von Finanzermittlungen mit folgenden Schwerpunkten beauftragt:
- Durchführung allgemeiner Finanzermittlungen zur Feststellung von Motivlage, Kontakten, Hintermännern, Haftgründe etc.
- Die Feststellung der illegalen und legalen Einkommens- und Vermögensverhältnisse von Tatbeteiligten.
- Die Ermittlung von Art und Wert der aus der Tat erlangten Vermögenswerte. Die Finanzermittlungen zur Vermögensabschöpfung dienen letztendlich der Durchführung von Maßnahmen der Vermögenssicherung, um Versuche der Tatbeteiligten zu verhindern, ihr Vermögen dem staatlichen Zugriff bzw. dem Zugriff von denen durch die Tat geschädigten Personen zu entziehen.