Wirtschaftskriminalität
Obwohl die Wirtschaftskriminalität nur einen ganz geringen Prozentsatz aller Straftaten ausmacht, verursacht die Wirtschaftskriminalität etwa die Hälfte aller durch Straftaten entstehenden Schäden. In Rheinland-Pfalz werden Delikte der Wirtschaftskriminalität bei den Kommissariaten K14 der Kriminaldirektionen der Polizeipräsidien und beim Landeskriminalamt im Dezernat 45 bearbeitet.
Wirtschaftskriminalität umfasst insbesondere
• Betrugs- und Untreuestraftaten im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben, zu deren Aufklärung kaufmännische bzw. betriebswirtliche Kenntnisse erforderlich sind,
• Kapitalanlagebetrug, Insolvenzstraftaten, Subventionsbetrug,
• Delikte der strukturellen Korruption und
• Kapitalmarktkriminalität, bei welchem es um Verstöße und Straftaten in Verbindung mit Wertpapieren und börsennotierten Unternehmen geht.
Wirtschaftskriminalität zeichnet sich aus
• durch hohe Schadenssummen - relativ wenige Täter schädigen sehr viele Opfer und verursachen dadurch alljährlich volkswirtschaftliche Schäden in immenser Höhe,
• durch Täter, die in der Regel gut ausgebildet sind, eloquent und selbstsicher auftreten können. Sie arbeiten konspirativ und nutzen ihr kaufmännisches bzw. wirtschaftliches Knowhow. Zudem betreiben sie aufwendige Verschleierungsmaßnahmen zur Verdeckung der strafbaren Handlungen. Geschädigte erkennen nicht immer sofort oder erst Jahre später, dass sie Opfer einer Straftat wurden. Wirtschaftskriminalität unterliegt einem hohen Dunkelfeld, nur ein geringer Teil wird zur Anzeige gebracht.
Zur Aufklärung von Wirtschaftsstraftaten ist eine hohe Spezialisierung auf Seiten der kriminalpolizeilichen Ermittler, die mit Wirtschaftsfachkräften (z.B. Betriebswirten) zusammenarbeiten, und der Staatsanwaltschaft erforderlich.