Politisch motivierte Kriminalität
Die Bekämpfung und Prävention politisch motivierter Straftaten in Rheinland-Pfalz ist Aufgabe der Abteilung 5 des Landeskriminalamts (LKA) und der Kommissariate 12 der Polizeipräsidien.
Der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) werden Straftaten zugeordnet, wenn die Tatumstände und/oder die Tätereinstellung Anhaltspunkte dafür bieten, dass sie in strafbarer Weise den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten.
Extremistische und terroristische Straftaten stellen die schwerwiegendsten Erscheinungsformen der PMK dar. Die Verhinderung und Bekämpfung derartiger Straftaten hat für die Polizei hohe Priorität – insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltenden Bedrohung durch den nationalen und internationalen Rechtsextremismus sowie den internationalen Terrorismus.
Die Übernahme der Ermittlungsverfahren durch das LKA im Bereich der politisch motivierten Straftaten erfolgt in der Regel auf Weisung der Behördenleitung bzw. auf Ersuchen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof oder der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Anhaltspunkte für überregionale, länderübergreifende oder internationale Tatzusammenhänge erkennbar sind und/oder die Ermittlungsführung wegen der besonderen Bedeutung einer Sache, zum Beispiel bei Verfahren mit besonderer Öffentlichkeitswirkung, durch das LKA erforderlich ist.
Hierbei arbeitet das LKA (Dezernat 55) eng mit den rheinland-pfälzischen Polizeipräsidien, den Staatsschutzdienststellen der Landeskriminalämter sowie den Nachrichtendiensten und dem Bundeskriminalamt zusammen.
Arten der politisch motivierten Kriminalität:
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Diesem Kriminalitätsphänomen werden Straftaten zugeordnet, die je nach den Tatumständen und/oder den Tätereinstellungen Anhaltspunkte für eine rechtsgerichtete Orientierung bieten, ohne dass diese die Außerkraftsetzung oder Abschaffung eines Elementes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zum Ziel haben muss. Einer „rechten“ Orientierung liegt der Grundsatz der Ungleichheit/Ungleichwertigkeit der Menschen zugrunde. Dieser Grundsatz umfasst u.a. Rassismus, Antisemitismus, (völkischen) Nationalismus, Sozialdarwinismus oder Nationalsozialismus.
Zur Bekämpfung dieser Straftaten steht das LKA (Dezernat 52) in ständigem Kontakt mit anderen Landes- und Bundesbehörden. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören die Sammlung, Auswertung, Steuerung und Bewertung von Informationen. Dabei nimmt die Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und anderen Landeskriminalämtern eine zentrale Rolle ein. Um eben die Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Verfassungsschutzbehörden zu verbessern, wurde im Jahr 2011 das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) gegründet. Dort wurde ein Geschäftsbereich ausschließlich zum Informationsaustausch über rechtsgerichtete Kriminalität eingerichtet, das GETZ-Rechts.
Bei der Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität spielt auch deren Prävention, zu der u.a. die Präventionsagentur Rheinland-Pfalz und das Projekt (R)AUSwege des Landesamts für Jugend, Soziales und Versorgung gehören, eine sehr wichtige Rolle. Weitere Informationen zum Thema Rechtsextremismus und Prävention finden Sie bei der Landeszentrale für politische Bildung , der Opferberatung Rechtsextremismus Rheinland-Pfalz, beim Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz und auf der Homepage von ProPK.
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Diesem Kriminalitätsphänomen werden Straftaten zugeordnet, die je nach den Tatumständen und/oder den Tätereinstellungen Anhaltspunkte für eine linksgerichtete Orientierung bieten, ohne dass diese die Außerkraftsetzung oder Abschaffung eines Elementes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zum Ziel haben muss.
Einer „linken“ Orientierung liegt der Grundsatz der Gleichheit und Gleichwertigkeit der Menschen zugrunde. Insbesondere Taten mit Bezügen zum Kommunismus und Anarchismus sind der linkspolitischen Kriminalität zuzuordnen. Zur Bekämpfung dieser Straftaten steht das LKA (Dezernat 52) in ständigem Kontakt mit anderen Landes- und Bundesbehörden. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören die Sammlung, Auswertung, Steuerung und Bewertung von Informationen.
Dabei nimmt die Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und anderen Landeskriminalämtern eine zentrale Rolle ein. Um eben die Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Verfassungsschutzbehörden zu verbessern, wurde im Jahr 2012 das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) gegründet. Dort wurde ein Geschäftsbereich ausschließlich zum Informationsaustausch über linksgerichtete Kriminalität eingerichtet, das GETZ-Links.
Bei der Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität spielt auch deren Prävention wichtige Rolle. Weitere Informationen zum Thema Linksextremismus und Prävention finden Sie bei der Landeszentrale für politische Bildung, beim Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz und auf der Homepage von ProPK.
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Zu den Aufgaben des LKA (Dezernat 53) gehört die Verhinderung und Bekämpfung des religiösen motivierten, insbesondere des islamistischen Terrorismus. Hierzu werden umfangreiche Präventions- und kriminalpolizeiliche Maßnahmen umgesetzt.
Darüber bestehen intensive Kooperationen auf der Grundlage von Gesetzen und Vereinbarungen mit nationalen und internationalen Partnern. Diese werden insbesondere in dem 2004 eingerichteten "Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ)" umgesetzt. Dort sind Behörden des Bundes und der Länder vertreten. Neben dem BKA, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Bundesnachrichtendienst (BND) auch die Landeskriminalämter und Landesämter für Verfassungsschutz, die Bundespolizei (BPol), das Zollkriminalamt (ZKA), das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF), der Militärische Abschirmdienst (MAD) sowie die Generalbundesanwaltschaft.
Terrorismus ist über die terroristische Vereinigung (§§ 129a, 129b StGB) gesetzlich bestimmt. Als Terrorismus werden darüber hinaus schwerwiegende Politisch motivierte Gewaltdelikte (Katalogtaten des § 129a StGB) angesehen, die im Rahmen eines nachhaltig geführten Kampfes planmäßig begangen werden, in der Regel durch arbeitsteilig organisierte und verdeckt operierende Gruppen. Weiterhin werden die §§ 89a, 89b, 89c und 91 StGB dem Terrorismus zugeordnet. Terroristische Straftaten durch ausländische Gruppierungen ohne eigenständige Teilorganisation in der Bundesrepublik Deutschland sind in § 129b StGB umfasst.
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Politisch motivierter Ausländerkriminalität werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat oder der Erkenntnisse über den Täter Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die durch eine nichtdeutsche Herkunft geprägte Einstellung des Täters entscheidend für die Tatbegehung war, insbesondere wenn sie darauf gerichtet sind, Verhältnisse und Entwicklungen im In- und Ausland oder aus dem Ausland Verhältnisse und Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland zu beeinflussen. Dazu gehört auch die Ermittlung und Verfolgung von Straftaten in Zusammenhang mit Spionage und Proliferation.
Straftaten der Politisch motivierten Ausländerkriminalität können auch durch deutsche Staatsangehörige begangen werden. Hierzu ist neben der kriminalpolizeilichen Ermittlungs- und Auswertearbeit der Austausch mit anderen sicherheitsbehördlichen Akteuren von zentraler Bedeutung.
Zur Bekämpfung dieser Straftaten steht das LKA (Dezernat 53) in ständigem Kontakt mit anderen Landes- und Bundesbehörden. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören die Sammlung, Auswertung, Steuerung und Bewertung von Informationen. Dabei nimmt die Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und anderen Landeskriminalämtern eine zentrale Rolle ein. Um eben die Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Verfassungsschutzbehörden zu verbessern, wurde im Jahr 2012 das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) gegründet. Dort wurde ein Geschäftsbereich ausschließlich zum Informationsaustausch über politisch motivierte Ausländerkriminalität eingerichtet. Weitere Informationen im Zusammenhang finden Sie auf den Seiten des Verfassungsschutzes Rheinland-Pfalz.
Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen
Vor der Ausstellung von Waffen- oder Jagdscheinen, der Erteilung von Genehmigungen zum Betreten von Sicherheitsbereichen z. B. in Flughäfen oder Atomanlagen, der Einstellung in den Polizeidienst oder auch vor der Zulassung zum Betrieb einer Sicherheitsfirma werden sogenannte Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchgeführt. Die zu einer Person vorliegenden polizeilichen Erkenntnisse sollen die anfragenden öffentlichen und privaten Stellen in die Lage versetzen, die Zuverlässigkeit und Geeignetheit der zu überprüfenden Person hinsichtlich einer Tätigkeit, einer Berechtigung bzw. Erlaubnis, eines aufenthaltsrechtlichen Status oder aufgrund anderer sicherheitsrelevanter Erfordernisse festzustellen. Ziel der Sicherheitsüberprüfungen ist der Geheim- und Sabotageschutz für sicherheitsempfindliche behördliche und private Einrichtungen.
Personen- und Objektschutz
Der Personenschutz umfasst alle Maßnahmen, die zur Verhinderung oder Abwehr von Angriffen gegen gefährdete Personen getroffen werden. Beim Objektschutz ist die Verhinderung oder Abwehr von Angriffen gegen Objekte das Ziel. Vor der Anordnung von Schutzmaßnahmen wird eine Gefährdungsanalyse erstellt, welche die allgemeine Sicherheitslage, potentielle Gefährder, die politische Entwicklung im In- und Ausland sowie Besonderheiten bei der Kriminalitätsentwicklung umfasst. Im Ergebnis wird dann festgelegt, wie die Person - z.B. ein wichtiger Zeuge oder ein Politiker - zu schützen ist. Dabei sind insbesondere Vorkehrungen des Selbstschutzes zu treffen. In einem Sicherheitsgespräch werden sicherungstechnische Einrichtungen oder die Inanspruchnahme gewerblicher Sicherheitsunternehmen erörtert und auf sicherheitsbewusstes Verhalten hingewiesen.