Rauschgiftkriminalität
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Der Begriff Rauschgiftkriminalität umfasst alle Vergehen und Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz, aber auch die Straftaten der Beschaffungskriminalität – also kriminelle Handlungen, die auf die Erlangung von Betäubungsmitteln ausgerichtet sind.
Rauschgiftkriminalität hat eine besonders sozialschädliche Ausprägung. Einhergehend mit dem hohen Suchtpotential der illegalen Drogen ist eine starke gesundheitliche Gefährdung der überwiegend jugendlichen und heranwachsenden Konsumenten ebenso verbunden, wie eine umfangreiche sogenannte Begleitkriminalität.
Die Polizei verfolgt mit intensiven präventiven und repressiven Maßnahmen das Ziel, einerseits die Nachfrage nach Rauschgiften einzudämmen und anderseits die Zufuhr von Drogen einzuschränken. Die polizeilichen, präventiven Initiativen sind in die Maßnahmen aller zuständigen staatlichen und privaten Institutionen eingebunden.
In besonders schweren Fällen der Betäubungsmittelkriminalität übernimmt die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) des Zolls und der Polizei die Ermittlungen. Im Rahmen der Strafverfolgung besteht eine intensive Zusammenarbeit mit national wie international zuständigen Stellen.