Hotline Zwangsprostitution
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Anonyme Hotline des LKA Rheinland-Pfalz zur Verbesserung der Situation von Prostituierten:
Unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 / 72 42 318 betreut das LKA Rheinland-Pfalz seit 1. März 2015 eine anonyme Hotline gegen Zwangsprostitution.
Die Zahl der Prostituierten in Rheinland-Pfalz beruht auf Schätzungen, wonach etwa 20.000 überwiegend weibliche Personen teilweise oder ganz im Bereich der Prostitution arbeiten. Dabei ist zwischen legaler Prostitution und illegalem Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung zu unterscheiden.
Während einerseits das Recht auf freie Berufsausübung der Prostituierten einzuräumen ist, stellt Zwangsprostitution hingegen eine massive Menschenrechtsverletzung dar.
Die Hotline wurde eingerichtet, um den zur Prostitution gezwungenen Personen unmittelbar helfen und zudem Hinweise mit dem Ziel der Ermittlung der kriminellen Menschenhändler und Zuhälter sammeln zu können. Insbesondere Freiern, die nicht selten als Hinweisgeber für das Vorliegen von Menschenhandel in Frage kommen, als auch jeder anderen Person, ermöglicht die Hotline unbürokratisch, einen Verdacht der Zwangsprostitution (anonym) zu melden.
Sachbearbeitung von Vermisstenfällen
Alle Informationen zu Vermisstenfällen in Rheinland-Pfalz werden bei der Zentralstelle „Vermisste / unbekannte Tote“ gesammelt, ausgewertet und mit Fällen unbekannter Toter und unbekannter hilfloser Personen im gesamten Bundesgebiet sowie im Ausland verglichen. Diese Verfahrensweise wird analog auch in Fällen des Auffindens unbekannter Toter oder unbekannter hilfloser Personen in Rheinland-Pfalz angewandt.
Hierzu wird die Datei „Vermisste, unbekannte Tote und unbekannte hilflose Personen“ (VERMIUTOT) genutzt. Auf die Mitte der 1980er Jahre in Betrieb genommene Datei haben das BKA sowie die 16 Landeskriminalämter Zugriff.
Darin aufgenommen sind Daten von Vermissten und unbekannten Toten sowie unbekannten hilflosen Personen. Die Datei ermöglicht, diese beiden Fallgruppen miteinander zu vergleichen und Hinweise auf eine mögliche Identität zu geben. Sämtliche Identifizierungsdaten einer Person, von der Beschreibung bis hin zur DNA, können in der Datei erfasst werden.
Darüber hinaus unterstützt die Zentralstelle bei Fahndungsmaßnahmen der sachbearbeitenden Dienststellen der Polizeipräsidien.
Das BKA ist für Vermisstenfälle oder das Auffinden unbekannter Toter und unbekannter hilfloser Personen im Ausland zuständig und ergänzt die Datei mit den ausländischen Daten. Ersuchen um Mitfahndung oder Unterstützung bei Identifizierungsmaßnahmen von ausländischen Interpol-Dienststellen werden – ebenso wie entsprechende Ersuchen deutscher Polizeidienststellen an das Ausland – über die hiesige Zentralstelle durch das BKA veranlasst.
Weitere Informationen zur polizeilichen Sachbearbeitung von Vermisstenfällen finden Sie auf der Seite des BKA.