Umweltdelikte
Umweltkriminalität bedeutet nicht nur illegale Abfallentsorgung und verseuchte Böden und Gewässer, sondern auch Lebensmittel- und Arzneikriminalität sowie Tier- und Artenschutzdelikte und alle Straftaten im Zusammenhang mit gefährlichen oder radioaktiven Stoffen.
© Polizei RLP
Die Umweltkriminalität umfasst Delikte gegen die Unversehrtheit der Umwelt als Ganzes und schließt ein weites Spektrum von Handlungsweisen ein, die von verbotenen Asbestplatten im privaten Garten über die Verseuchung des Trinkwassers bis hin zur organisierten illegalen Abfallverbringung reichen.
Unter den Begriff der Umweltkriminalität fallen aber auch Verstöße gegen das Chemikalien- und Arzneimittelrecht sowie alle Delikte in Zusammenhang mit Lebensmitteln und dem Tier- und Artenschutz.
Das Landeskriminalamt (LKA) bildet in diesem Bereich die polizeiliche Zentralstelle für Auswertung und Grundsatzfragen und wirkt koordinierend bei der fachlichen Zusammenarbeit von Umweltbehörden und Polizei.
Zu den besonderen Aufgaben des Dezernates für Umweltkriminalität zählt neben der Führung von umfangreichen Ermittlungsverfahren auch die Ermittlungsunterstützung der Polizeidienststellen vor Ort. Hierzu werden speziell geschulte Mitarbeiter eingesetzt, die mit einer umfangreichen Ausstattung qualifizierte Tatortarbeit oder technische Ermittlungen leisten und die örtliche Sachbearbeitung z. B. bei der Auswertung komplexer abfallrechtlicher Unterlagen entlasten.
Das LKA leistet eine umfassende fachliche Unterstützung der landesweiten Abfalltransportkontrollen auf der Straße und auf den Schiffswegen.
Asbestuntersuchungen
© Polizei RLP
Asbesthaltige Materialien, insbesondere Asbestzementplatten, fanden über lange Zeit sehr umfangreich Verwendung für Bedachungen und beim Fassadenschutz.
Aber auch Blumenkästen, Nachtspeicheröfen, Dichtungs- und Isoliermaterialien u.v.m. wurden unter Beimischung von Asbest gefertigt.
Asbest zählt zu den am stärksten krebserregenden Materialien, daher sind der Umgang und die Verwendung seit 1993 verboten bzw. sehr stark auf wenige, absolute Ausnahmen eingeschränkt.
Bei der Verfolgung von Umweltstraftaten im Zusammenhang mit wild abgelagerten Bauabfällen oder bei einem unsachgemäßen Abriss von Gebäuden oder Dächern muss häufig auch der Asbestgehalt des (Bau-)Materials untersucht werden. Dazu werden die Materialproben im LKA einer Analyse mittels Rasterelektronenmikroskop und energiedispersiver Röntgenmikroanalyse (REM/EDX) unterzogen.
Anhand der Morphologie der Fasern und der Elementzusammensetzung kann danach eine eindeutige Aussage darüber getroffen werden, ob das untersuchte Material asbesthaltig ist.
Dieses Ergebnis dient nicht nur unmittelbar der Sachbearbeitung im Strafverfahren, es dient auch einer schnellen, ordnungsgemäßen Entsorgung und somit dem Schutz der Bevölkerung vor weiteren gesundheitlichen Risiken.