Der Genetische Fingerabdruck (DNA-Analyse) - eine Revolution in der Kriminaltechnik
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Die DNA-analytische Untersuchung von biologischem Spurenmaterial in Kriminalfällen stellt die wohl wichtigste kriminaltechnische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar.
Mit geringsten Mengen an Spurenmaterial kann eine DNA-Analyse durchgeführt werden, die im Ergebnis zu einer Identifizierung oder aber auch einem Ausschluss von Tatverdächtigen als Spurenleger von gesicherten Tatortspuren führt. Die DNA-Analyse ist mittlerweile zu einem unverzichtbaren Hilfsmittel bei der Führung von Sachbeweisen geworden.
DNA-analytische Untersuchungen werden durch die besondere Struktur der Erbsubstanz des Menschen, der DesoxyriboNucleinSäure, abgekürzt DNS oder üblicherweise DNA (mit "A" für engl. acid) möglich.
Der weitaus größte Teil der DNA (über 90%) trägt keine Erbanlagen, er wird daher als "nicht kodierend" bezeichnet. In diesen Abschnitten findet die kriminaltechnische DNA-Analyse statt, da hier kurze Stücke auftreten, die zwar keine genetischen Informationen tragen, jedoch bei jedem Menschen ein für ihn charakteristisches Muster aufweisen. Diese Muster sichtbar zu machen und sie mit dem Muster aus Vergleichsproben von Personen zu vergleichen, ist die Aufgabe der forensischen DNA-Analytik.
Die eigentliche Revolution in der DNA-Analytik fand mit dem Einsatz der sogenannten PCR-Technik statt. Diese Abkürzung steht für Polymerase Chain Reaction, also für eine biochemische Kettenreaktion. Im Regelfall kann selbst aus geringstem Spurenmaterial ein ausreichendes DNA-Profil gewonnen werden. Damit unterliegt die Art der auswertbaren körperzellhaltigen Spuren nahezu keiner Einschränkung mehr. Auch geringstes oder älteres Spurenmaterial kann einer Auswertung zugeführt werden.