Rauschgifte / Betäubungsmittel (BtM)
Neue Designerdrogen
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In den letzten Jahren ist ein massiver Anstieg von Designerdrogen zu beobachten, die als Ersatzstoffe für dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterliegende Substanzen häufig über das Internet angeboten werden. Hierbei sind sowohl Produkte, die als Cannabisersatz (synthetische Cannabinoide) beworben werden, als auch neuartige synthetische Psychostimulantien (z.B. Cathinone) und Halluzinogene auf dem Markt.
Synthetische Cannabinoide werden oft in Form von Kräutermischungen angeboten. Hierbei handelt es sich um Pflanzenmaterial, das mit synthetischen Cannabinoiden versetzt und in buntbedruckten Alutütchen abgepackt wird.
Von der Vielzahl der bisher nachgewiesenen synthetischen Cannabinoide sind inzwischen etliche Substanzen betäubungsmittelrechtlich erfasst. Auch diese bereits dem BtMG unterstellten Substanzen werden immer wieder in den Kräutermischungen nachgewiesen. Die Annahme, bei den neuartigen cannabisähnlichen Drogen handele es sich um „legal highs“, kann folglich unzutreffend sein. Der Käufer muss gegebenenfalls mit einem BtM-Strafverfahren rechnen.
Nach dem Konsum von Kräutermischungen sind die Wirkungen oft unvorhersehbar. So sind Art und Menge der zugesetzten Wirkstoffe in einem Produkt oft weder bekannt noch gleichbleibend. Die Wirkung kann daher auch bei gleicher Aufmachung eines Produktes sehr unterschiedlich sein. Hinzu kommt, dass die Wirkstoffe innerhalb einer Packung oft inhomogen auf den Kräutern verteilt sind, was die Dosierung weiter erschwert. Daher kann bei subjektiv gleichem Konsumverhalten eine große Spannbreite der eintretenden Wirkung zwischen „relativ schwach“ bis hin zu unkontrollierbar starken Rauschverläufen beobachtet werden. Grundsätzlich bedenklich an diesen den Psychopharmaka ähnlichen Produkten ist weiterhin, dass die verwendeten neuartigen Wirkstoffe pharmakologisch und toxikologisch vollkommen ungeprüft sind.
Zusätzlich zu den Kräutermischungen werden auch neue synthetische Psychostimulantien und Halluzinogene in phantasievoll bunt bedruckten Tütchen als Badesalze oder Research Chemicals gehandelt. Diese enthalten zumeist Pulver oder Kapseln. Wirkstoffe sind oft nicht angegeben oder nur über das Internet zu erfahren. Besonders häufig handelt es sich hierbei um synthetische Cathinone. Bei diesen ist grundsätzlich von einer psychostimulierenden amfetaminähnlichen Wirkung auszugehen, wobei Nebenwirkungen und spezifische Toxizität der einzelnen Verbindungen ebenfalls vollkommen unbekannt sind. Grundsätzlich besteht bei Substanzen dieser Wirkstoffklasse die Gefahr einer Überdosierung mit Todesfolge.
Cannabisprodukte
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Zu den Cannabisprodukten gehören Cannabisharz (Haschisch) und Marihuana (getrocknete Pflanzensubstanz: Blütenstände, Blattmaterial oder Gemische aus Blüten und Blättern). Hierbei kommt den Blütenständen in den letzten Jahren eine besondere Bedeutung zu. Mehr als die Hälfte aller Untersuchungen entfallen inzwischen auf spezielle Cannabispflanzen, die wegen ihrer dichten Blütenstände besonders hohe Wirkstoffgehalte von weit über 20% produzieren.
Amphetamin
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Amphetamin und Methamphetamin sind starke Psychostimulantien und gehören zu den synthetischen Drogen. Viele Ausgangsstoffe zu ihrer Herstellung unterliegen dem Grundstoffüberwachungsgesetz. Amphetamin-Aufbereitungen gelangen in der Regel als nach Chemikalien riechende, feuchte Feststoffe oder in Pulverform und nur selten in Tabletten zur Untersuchung. Es ist zu beobachten, dass die Wirkstoffgehalte mit bis zu ca. 10 % meist relativ niedrig sind. Als häufigste Streckmittel werden Koffein und Milchzucker festgestellt.
Ecstasy
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Im Vergleich zu den Vorjahren ist der Nachweis typischer Ecstasyinhaltsstoffe (MDMA, MDA, MDE) stark rückläufig. In den 2013 untersuchten Tabletten wurde noch am häufigsten MDMA nachgewiesen. Hin und wieder werden auch Piperazine in Tablettenform angeboten.
Cocain
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Das Psychostimulans Cocain wird durch chemische Extraktionsprozesse aus dem Coca-Strauch gewonnen. Sichergestellte Aufbereitungen enthalten neben Streckmitteln wie Phenacetin, das inzwischen aufgrund seiner nierenschädigenden Wirkung nicht mehr als Arzneistoff eingesetzt wird, in den letzten Jahren meist auch das Antitumormittel/Entwurmungsmittel Levamisol/Tetramisol.
Heroin
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Das zentral dämpfend wirkende Betäubungsmittel wird halbsynthetisch aus Schlafmohn gewonnen. Neben Heroin und typischen Schlafmohnopiaten werden vornehmlich die Streckmittel Paracetamol und Koffein nachgewiesen.
Aufgrund der atemdepressiven Wirkung kommt es beim Konsum von Heroin immer wieder zu tödlichen Vergiftungen. In diesem Zusammenhang gelangen typische Konsumartikeln wie z.B. Spritzen, Sniffröhrchen, Spiegel usw. und kleinere Rauschgiftmengen zur Untersuchung, die seit Jahren eingehend auf Beiprodukte analysiert werden. Dabei hat sich die Vermutung, dass dem Heroin noch giftigere Stoffe zugesetzt werden, bislang nicht bestätigt. Die Toxizität ist vielmehr direkt dem Heroin selbst zuzuschreiben.