Schmauchspurenuntersuchungen
Zur Aufklärung von Schussdelikten ist neben der Untersuchung der Tatwaffe und der Tatmunition die kriminaltechnische Auswertung von Schussspuren notwendig. Wenn Zeugenaussagen fehlen oder wenn Beschuldigte sich nicht zur Sachlage äußern, liefern die Ergebnisse der kriminaltechnischen Untersuchung oft die einzigen Anhaltspunkte über den Tatverlauf.
Schmauchspurenuntersuchungen (Gun Shot Residues-Untersuchungen) umfassen die Bereiche Schussentfernungsbestimmung und Schusshanduntersuchungen.
Die Schussentfernungsbestimmung dient zur Tatrekonstruktion, die Schusshanduntersuchungen dienen der Täterermittlung. Diese Untersuchungen beruhen auf dem chemischen Nachweis von Schussresiduen.
Unter Schussresiduen versteht man alle im Zusammenhang mit einer Schussabgabe auftretenden Stoffe, die aus Anzündsatzbestandteilen, Treibladungspulver, Projektil- und Hülsenabrieb sowie der verwendeten Waffe resultieren.
In der Kriminaltechnik unterscheidet man bei der Schussentfernung zwischen
- absolutem Nahschuss,
- relativem Nahschuss und
- Fernschuss.
Ist die Schussentfernung kleiner als 1 cm, nennt man diesen einen absoluten Nahschuss. In diesem Bereich sind die Schüsse mit aufgesetzter bzw. aufgepresster Waffe von besonderer Bedeutung, da hierbei in den meisten Fällen charakteristische Spurenbilder entstehen.
Erfolgte die Schussabgabe innerhalb des Nachweisbereichs für Schmauchspuren, spricht man von einem relativen Nahschuss.
Von einem Fernschuss spricht man, wenn die Schussabgabe oberhalb der Nachweisgrenze für Schmauchspuren erfolgt ist.
Der Nachweisbereich für Schmauchspuren hängt von dem verwendeten Waffen-/ Munitionssystem, vom Schmauchträger und von der Nachweisempfindlichkeit der eingesetzten Untersuchungsmethode ab.