Daktyloskopie
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Die Daktyloskopie ist ein Fachbereich der Kriminaltechnik und bezeichnet die systematische Suche und Auswertung der Fingerabdrücke von Personen bzw. von Fingerspuren aus kriminalistischen Tat- bzw. Ereignisorten. Der Begriff stammt aus dem Griechischen und bedeutet sinngemäß Fingerschau („Daktylos“ der Finger; „skopein“ schauen). Die bereits vor über 100 Jahren entwickelten Grundsätze der Fingerspurensuche und -auswertung haben nach wie vor ihre Gültigkeit und ermöglichen bis heute in vielen Fällen eine erfolgreiche Tataufklärung durch die Zuordnung der am Tatort gesicherten Spuren zu einer bestimmen Person.
Jeder Mensch hat an den Handinnen- und Fußunterseiten sog. Papillarleisten. Sie sind reliefartig, nebeneinander verlaufende Erhebungen der Leistenhaut und bilden sich im vierten Embryonalmonat. Bis über den Tod hinaus bleiben diese Papillarleisten individuell und von Natur aus unveränderlich.
Durch Berühren der unbekleideten Leistenhaut wird Schweiß über die Poren ausgeschieden und beim Greiffakt auf den sogenannten Spurenträger übertragen. Abhängig vom ausgeübten Druck, der Berührungsdauer sowie anderen Parametern entstehen latente Spuren, die mit speziellen Spurensicherungsverfahren für Identifizierungszwecke sichtbar gemacht werden können.
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Am Tatort kommen in der Regel adhäsive Methoden, wie das Einstauben mit Spurensicherungsmitteln zum Einsatz. Mittels spezieller Folie wird die Spur vom Spurenträger abgehoben, auf Spurenkarten aufgebracht und zur daktyloskopischen Auswertung an das LKA, der zentralen Untersuchungsstelle übersandt. In einem modernen Spurensicherungslabor können übersandte Spurenträger mit den gängigen Spurensicherungsverfahren behandelt werden.
Für den Hinweisvergleich mit benannten tatverdächtigen Personen stehen den Daktyloskopen im LKA neben der klassischen Lupe, ein modernes digitales Vergleichssystem zur Verfügung. Zusätzlich ermöglicht das automatisierte Fingeridentifizierungssystem (AFIS) einen bundesweiten Abgleich aller im System gespeicherten Finger- und Handflächenabdrücke. Durch die daktyloskopischen Sachverständigen werden gerichtsverwertbare Gutachten erstattet und auf Anforderung der Gerichte in der Hauptverhandlung vertreten.
Forensische Bildbearbeitung
Der Aufgabenbereich der Forensischen Bildbearbeitung umfasst im Wesentlichen die Untersuchungsbereiche Auswertung von Film- und Videosequenzen, Verbesserung von Bild- und Videomaterial und falls dies im Einzelfall erforderlich ist, das Extrahieren von relevanten Ausschnitten sowie deren Verbesserung mit dem Ziel, diese Bilder für eine anschließende Auswertung nutzbar zu machen.
Videoanalysen
Mit Hilfe einer Spezialsoftware können Videos oder sonstige Filmsequenzen gezielt ausgewertet werden. Relevante Ereignisse lassen sich anhand von definierten Suchkriterien (z.B. Größe, Richtung, Farbe, Geschwindigkeit etc.) eingrenzen, wodurch sich eine enorme Zeitersparnis bei der visuellen Auswertung ergibt und eine gezielte Suche möglich wird. So lässt sich beispielsweise ein dreistündiges Video, in dem nach einer Person mit dunklem Rucksack gesucht wird, durch das Einstellen von Suchkriterien auf wenige Minuten mit Auswerterelevanz reduzieren. Alle Ereignisse lassen sich in einem gesonderten Fenster im Original abspielen und extrahieren.
Bildverbesserung
Die Bearbeitung von Bild- und Videomaterial erfolgt ebenfalls mit einer Spezialsoftware. Durch speziell aufeinander abgestimmte Filterkombinationen und Bearbeitungsmodule kann geeignetes Bild- und Videomaterial aufbereitet und verbessert werden. Dabei wird jeder vorgenommene Bearbeitungsschritt in einem integrierten Prüfpfad reproduzierbar dokumentiert. Bildveränderungen, wie z.B. durch Malen, Überblenden, Aufaddieren usw. sind ausgeschlossen. Die Software ist ein speziell zur forensischen Verwendung entwickeltes System, welches gerichtsverwertbare Ergebnisse liefert.
Phantombilder - visualisierte Erinnerung
Die Phantombilderstellung wird zwar zentral vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz aus vorgenommen, findet allerdings in den allermeisten Fällen auf der für den Zeugen zuständigen Dienststelle statt. Für die Erstellung der Bilder kommt in Rheinland-Pfalz das im Landeskriminalamt entwickelte und zwischenzeitlich patentierte Phantombildsystem „Geminus“ zum Einsatz, mit dem mehrere miteinander verknüpfte Perspektiven der gesuchten Person gefertigt werden können.
Bei der Erstellung wird zunächst im ersten Schritt mit Gesichtsteilen gearbeitet, die vom Zeugen gemäß seiner Beobachtung aus einer Datenbank selektiert werden. Sie soll die verbale Personenbeschreibung umgehen, denn diese stellt die Zeugen aufgrund fehlender Begriffe oder unterschiedlicher Deutung von Beschreibungen oftmals vor große Probleme. Im zweiten Schritt werden diese Teile vom Phantombildzeichner digital am Laptop zeichnerisch überarbeitet und mit allen individuellen Merkmalen versehen, die der Zeuge beobachten konnte. Dadurch steht nicht die Personenbeschreibung im Fokus der Methode, sondern das Wiedererkennen einzelner Gesichtsteile.
Im Mittelpunkt der Erstellung eines Phantombildes steht allerdings nicht die Technik, sondern der Mensch. Die persönliche Situation des Zeugen findet bei der Phantombilderstellung immer besondere Berücksichtigung, insbesondere dann, wenn er gleichzeitig auch das Opfer einer Straftat ist.
Die bisher bevorzugte ausschließliche Darstellung in Form der Frontalansicht wird durch die zusätzliche Darstellungsmöglichkeit von Halbprofil und Profil inklusive der jeweils anderen Gesichtshälfte erheblich erweitert.
Photogrammetrie
Die Photogrammetrie unterstützt mit modernster Aufnahmetechnik bei der Vermessung von Unfallstellen, größeren Schadensereignissen, Tatorten, Personen und Gegenständen. Die gewonnenen Bildinformationen werden anschließend einer computergestützten photogrammetrischen Bildauswertung unterzogen, deren Ergebnis, je nach Aufgabenstellung, z. B. die Erstellung von maßstabsgetreuen Planskizzen, die Größe und die Proportionen einer Person, die Vermessung und Entzerrung einer Spur oder die Bemaßung eines Gegenstandes sein können.
Folgende Messsysteme stehen zur Verfügung:
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Mit diesem System können fotografischen Aufnahmen sowohl zweidimensional als auch dreidimensional ausgewertet werden mit dem Ergebnis, einer maßstabgerechte Planskizze (Draufsicht) oder eines Messberichtes. Mit dieser Technik können Großschadenslagen mit geringstem Messaufwand dokumentiert werden ohne den Schadensbereich betreten zu müssen.
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Mit einem computergesteuerten Schwenk-Neige-Kopf werden 360° x 180° Panoramen von höchster Qualität gefertigt. Größere Objekte (z. B. mehrere Räume einer Wohnung) können durch eine entsprechende Anzahl von einzelnen Panoramen zu einer „Tour“ mit Detailfotos und weiteren Informationen zusammengefasst werden.
Der Betrachter wird in die Lage versetzt, sich ein räumliches Bild vom Tatort/Unfallort zu verschaffen, ohne selbst vor Ort gewesen zu sein. Er kann sich die Örtlichkeit aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten und beliebig in die Szene herein- bzw. herauszoomen. Kleinste Räumlichkeiten, bis zu großflächigen Außenbereichen können dargestellt werden. Messungen in den Panoramen sind nicht möglich. Die visuelle, detailreiche Dokumentation der Örtlichkeit steht bei diesem System im Vordergrund.
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Der Laserscanner ermöglicht schnelle, einfache und genaue Messungen von Objekten, Gebäuden, Tatorten und Unfallstellen. Die Reichweite liegt bei 0,6 – 130 m und die Distanzgenauigkeit bei ± 2 mm. Die Scandauer ist abhängig von verschiedenen Faktoren und liegt zwischen 1,5 Minuten und 2 Stunden.
Mit der Software „Scene“ können mehrere Scans zusammengeführt werden. Die Messdaten können in CAD-Programme exportiert werden, als Orthophotos ausgegeben werden oder für virtuelle Touren verwendet werden. Eine „2go-Version“ kann auf Datenträgern weitergegeben werden. Hierin kann sich der Anwender virtuell bewegen, Messungen vornehmen und Informationen einsehen.