Sicherheitsüberprüfungen
Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen
Vor der Ausstellung von Waffen- oder Jagdscheinen, der Erteilung von Genehmigungen zum Betreten von Sicherheitsbereichen z. B. in Flughäfen oder Atomanlagen, der Einstellung in den Polizeidienst oder auch vor der Zulassung zum Betrieb einer Sicherheitsfirma werden Personen überprüft, sogenannte Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchgeführt. Die zu einer Person vorliegenden polizeilichen Erkenntnisse sollen die anfragenden öffentlichen und privaten Stellen in die Lage versetzen, die Zuverlässigkeit und Geeignetheit der zu überprüfenden Person hinsichtlich einer Tätigkeit, einer Berechtigung bzw. Erlaubnis, eines aufenthaltsrechtlichen Status oder aufgrund anderer sicherheitsrelevanter Erfordernisse festzustellen. Ziel der Sicherheitsüberprüfungen ist der Geheim- und Sabotageschutz für sicherheitsempfindliche behördliche und private Einrichtungen.
Personen- und Objektschutz
Der Personenschutz umfasst alle Maßnahmen, die zur Verhinderung oder Abwehr von Angriffen gegen gefährdete Personen getroffen werden. Beim Objektschutz ist die Verhinderung oder Abwehr von Angriffen gegen Objekte das Ziel. An Schutzmaßnahmen kommt alles in Frage, da gibt es keine abschließende Aufzählung taktischer Maßnahmen. Vor deren Anordnung wird eine Gefährdungsanalyse erstellt, welche die allgemeine Sicherheitslage, potentielle Gefährder, die politische Entwicklung im In- und Ausland sowie Besonderheiten bei der Kriminalitätsentwicklung umfasst. Im Ergebnis wird dann festgelegt, wie die Person, das können ein wichtiger Zeuge sein, ein Wirtschaftsführer oder ein Politiker, zu schützen ist. Dabei sind insbesondere Vorkehrungen des Selbstschutzes zu treffen. In einem Sicherheitsgespräch werden sicherungstechnische Einrichtungen oder die Inanspruchnahme gewerblicher Sicherheitsunternehmen erörtert und auf sicherheitsbewusstes Verhalten hingewiesen.