Sprengstoff-Entschärfer
Der Abteilung 5 des rheinland-pfälzischen Landeskriminalamts ist auch der USBV-Entschärferdienst angegliedert. Dessen Aufgabengebiet umfasst, u.a.
- die Entschärfung von Unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV), z.B. selbst hergestellte Sprengstoffe (Selbstlaborate),
- die Bewertung von sowie der Umgang mit explosionsgefährlichen Substanzen, z.B. Sprengstoffe oder Pyrotechnik,
- die Bearbeitung von Straftaten im Zusammenhang mit Munition oder Sprengmitteln,
- die Erstellung von Behördengutachten.
Wichtig: Da bereits kleine Mengen Explosivstoff töten bzw. schwerste Verletzungen bewirken können, sollte beim Verdacht, dass es sich um einen explosiven Gegenstand/eine explosive Substanz handelt, umsichtig reagiert werden.
Was ist zu tun?
- Gegenstand/Substanz nicht berühren oder bewegen
- ausreichenden Abstand halten (mind. aus dem Sichtbereich),
- Polizei verständigen,
- sich als Zeuge zur Verfügung stellen,
- kein Feuer, d.h. auch Rauchverbot.