Einbruchschutz - Experte über Sicherungstechnik
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Alarmanlagen – Überfall- und Einbruchmeldeanlagen
Mechanische Sicherungen, die sinnvoll aufeinander abgestimmt sind, stehen an erster Stelle. Sie können dem Täter einen bestimmten Widerstand entgegensetzen und einen Einbruch unter Umständen verhindern. Daher sind sie eine wesentliche Voraussetzung für einen wirksamen Einbruchschutz.
Zusätzlich eingebaute Einbruchmeldeanlagen (EMA) bieten darüber hinaus besonderen Schutz. Denn durch ihre Meldewirkung wird das Risiko für den Einbrecher, entdeckt zu werden, wesentlich erhöht. Zudem verhindert die Alarmanlage die Gefahr, beim nach Hause kommen einem Einbrecher in die Arme zu laufen.
Überwachungsarten von Alarmanlagen
Bei der Überwachung gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten. Zum einen die Fallenüberwachung, bei der bestimmte Bereiche durch Bewegungsmelder überwacht werden. Zum anderen die Außenhautüberwachung, bei der insbesondere Fenster und Türen mit Kontakten überwacht werden.
Welche Überwachungsart für Sie geeignet ist, klären Sie am besten in einem Beratungsgespräch mit einem Fachmann, oder Sie wenden sich direkt an Ihre Polizeiliche Beratungsstelle.
Checkliste zum Einbau einer Überfall- und Einbruchmeldeanlage
- Lassen Sie sich über den Aufbau einer Überfallmeldeanlage (ÜMA)/Einbruchmeldeanlage (EMA) und die an diese zu stellenden Anforderungen durch Fachleute, zum Beispiel durch (Kriminal-)Polizeiliche Fachberater, individuell und eingehend beraten.
- Bestimmen Sie die für Ihr Objekt am besten geeignete Überwachungsart: Außenhautüberwachung, bei der alle sicherungsrelevanten Öffnungen, wie Türen und Fenster, in der Außenhaut des zu schützenden Objektes überwacht werden.
Fallenüberwachung, bei der vorwiegend die Bereiche überwacht werden, die ein Täter mit großer Wahrscheinlichkeit betreten wird. Oder eine Kombination aus beiden Überwachungsarten. - Die Planung und Installation einer ÜMA/EMA sollte möglichst so erfolgen, dass bei einem Einbruchversuch die Alarmauslösung bereits erfolgt, bevor Einbrecher die mechanischen Sicherungseinrichtungen überwunden haben.
- Die EMA ist so zu planen und zu installieren, dass sie nur scharf geschaltet werden kann, wenn sie in allen Teilen funktionsfähig ist (Teil der Zwangsläufigkeit).
- Bestehen Sie zur Vermeidung von Falschalarmen darauf, dass der durch die EMA überwachte Bereich erst nach Unscharfschaltung betreten werden kann (zum Beispiel durch Verwendung von Scharfschalteinrichtungen mit zusätzlicher Verriegelung der Türen). Der Fachmann spricht hierbei von der Einhaltung der so genannten "Zwangsläufigkeit".
- Wählen Sie die für Ihr Objekt am besten geeignete Alarmierungsart. Möglich sind unter anderem ein Externalarm über Signalgeber (Blinkleuchte und Sirene) mit einer Alarmweiterleitung an den Hilfeleistenden.
- Fordern Sie von den Errichterunternehmen detaillierte Angebote an, in denen neben der Auflistung der einzelnen Geräte auch genaue Beschreibungen darüber enthalten sind, was, wie, womit und warum überwacht wird (Sicherungskonzeption).
- Beauftragen Sie für die Projektierung und Installation der ÜMA/EMA ein qualifiziertes Errichterunternehmen, welches langjährige Erfahrung im Bau von ÜMA/EMA nachweisen kann. In einigen Bundesländern können Sie bei den (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen einen Adressennachweis mit geeigneten Unternehmen anfordern. Achten Sie auch darauf, dass das Errichterunternehmen ständig erreichbar ist und unverzüglich mit einer möglichen Störungsbeseitigung beginnen kann.
- Lassen Sie sich vor der Auftragsvergabe bestätigen, dass Planung, Geräteauswahl, Installation und Instandhaltung von ÜMA/EMA unter Einhaltung der einschlägigen Normen/Bestimmungen/ Regelwerke/Richtlinien, insbesondere der Normenreihen DIN EN 50130, 50131, 50136 und der DIN VDE 0833, Teile 1 und 3, in der jeweils neuesten veröffentlichten Fassung erfolgt. In diesen Normen/Regelwerken werden ÜMA/EMA je nach Qualität in verschiedene Grade eingeteilt. Die Polizei empfiehlt jedoch nur die Grade 2, 3 und 4. Der Grad 1 liegt unterhalb der polizeilichen Anforderungen und wird aus diesen Gründen nicht empfohlen.
- Achten Sie darauf, dass ausschließlich Geräte eingesetzt werden, die von einer nach DIN EN 45011 akkreditierten Prüf-/Zertifizierungsstelle (zum Beispiel vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI, Bonn, oder von der VdS Schadenverhütung GmbH, Köln) geprüft bzw. zertifiziert sind und eine entsprechende Prüfnummer besitzen, so dass deren Tauglichkeit nachgewiesen ist.
- Vereinbaren Sie, dass Ihnen nach Abschluss der Installationsmaßnahmen detaillierte Verlege-, Verdrahtungs-, Anschluss- und Verteilerpläne übergeben werden, damit eine ordnungsgemäße und zeitsparende Ausführung von Wartungen gewährleistet ist.
- Beachten Sie, dass das Errichterunternehmen Sie ausführlich in die Bedienung Ihrer ÜMA/EMA einweisen muss. Zudem müssen Ihnen ein Betriebsbuch sowie eine ausführliche Bedienungsanleitung übergeben werden.
- Lassen Sie sich nach Abschluss der Installation eine Anlagenbeschreibung nach dem polizeilichen Pflichtenkatalog ausstellen, um bei eventuellen Mängeln einen Rechtsanspruch begründen zu können. Achten Sie darauf, dass nur die von Ihnen verlangten Abweichungen von den Regelwerken, die Ihnen ausführlich mit den entsprechenden Auswirkungen erläutert wurden, in der Anlagenbeschreibung festgehalten sind.
- Vereinbaren Sie einen ca. vierwöchigen Probelauf nach Fertigstellung der ÜMA/EMA. Die Anlage kann nur dann als "abgenommen und übergeben" angesehen werden, wenn alle Unterlagen überreicht worden und während des Probelaufes keinerlei Fehlfunktionen und Falschalarme aufgetreten sind, die auf Projektierungsmängel oder Installationsfehler zurückgeführt werden können.
- Stellen Sie sicher, dass die ÜMA/EMA in regelmäßigen Abständen von einem qualifizierten Unternehmen gewartet bzw. in Stand gehalten wird. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die bestimmungsgemäße und zuverlässige Funktion.
- Art und Umfang der ÜMA/EMA sowie deren Sabotagesicherheit gegen Überwindungsversuche müssen dem zugrunde gelegten Gefährdungsgrad entsprechen.
Weitere Informationen finden Sie unter k-einbruch.de/alarmanlagen
Quelle: Ungebetene Gäste & Schlechte Geschäfte: Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes