Schulische Verkehrserziehung
Die verkehrserzieherische Arbeit durch die Polizei Rheinland-Pfalz in den Schulen bedarf der Ergänzung durch eine entsprechende Eltern- und Öffentlichkeitsarbeit. Bei der Ausgestaltung der Verkehrserziehung sollen außerschulische Partner, wie Behörden, Verbände, Vereine, Unternehmen u.a. mit einbezogen werden.
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Kindergarten
Die Verkehrserziehung im Kindergarten soll durch Verkehrsbeobachtungen den Kindern die Angst vor dem Verkehr nehmen. Durch Seh-, Hör- und Bewegungsschulung sollen die Voraussetzungen der Kinder für die Verkehrsteilnahme verbessert werden.
In praktischen Übungen wird das Kind mit dem Fußgängerverkehr vertraut gemacht. Insbesondere zu Beginn des Schuljahres ist vor Ort das richtige Verhalten beim Überqueren der Fahrbahn an ungesicherten Stellen und an Fußgängerüberwegen sowie der richtige Umgang mit Ampelanlagen (z.B. Druckampeln) einzuüben.
Die Polizeipuppenbühne ermöglicht eine altersgerechte und auch spielerische Sensibilisierung der Kinder hinsichtlich der Gefahren im Straßenverkehr. Schwerpunkt der Elternarbeit ist die Information der Eltern über die altersspezifischen Möglichkeiten und Grenzen der Verkehrsteilnahme der Kinder dieser Altersstufe und über die daraus abzuleitenden Maßnahmen der Eltern.
Grundschule
In der Grundschule sollen Schülerinnen und Schüler durch theoretische Unterweisungen, praktische Übungen und durch Projekte zu verkehrsgerechtem Verhalten als Fußgänger, Radfahrer und Mitfahrer in privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln und zu rücksichtsvollem und partnerschaftlichem Verhalten auf dem Schulweg und in Bussen angeleitet werden. Schwerpunkt in den ersten beiden Schuljahren ist die Fußgängerausbildung zu Beginn eines jeden Schuljahres, vor allem das richtige Verhalten beim Überqueren der Fahrbahn an ungesicherten Stellen, an Fußgängerüberwegen und bei Ampelanlagen (z.B. Druckampeln). Dabei muss die Förderung des Bewegungs-, Wahrnehmungs-, Anpassungs- und Reaktionsvermögens besonders berücksichtigt werden. Die Benutzung des Schulbusses, der öffentlichen Verkehrsmittel und das Mitfahren in Personenkraftwagen muss im Unterricht behandelt und - wenn möglich - praktisch geübt werden. Dabei ist auf das geordnete Ein- und Ausstiegen und das Verhalten während der Fahrt zu achten. Im dritten und vierten Schuljahr ist das Verhalten als Radfahrer von besonderer Bedeutung. Die Radfahrausbildung durch die Jugendverkehrsschulen der Polizei soll im 2. Halbjahr des dritten Schuljahres beginnen. Im 1. Halbjahr des vierten Schuljahres folgt die theoretische und praktische Lernkontrolle. Bei der Radfahrausbildung, bei Verkehrserziehungsprojekten und bei der Schulwegsicherung sollen Eltern nach Möglichkeit mitwirken. In der Öffentlichkeit soll bei allen Verkehrsteilnehmern durch geeignete Aktionen Verständnis für die besonderen Bedingungen der Kinder im Verkehr geweckt werden.
Sekundarstufe 1
In der Sekundarstufe 1 soll die Verkehrserziehung Schülerinnen und Schüler befähigen, sich als Fußgänger, Inline-Skater, Mitfahrer in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln und besonders als Radfahrer verkehrsgerecht und verantwortungsbewusst zu verhalten. Das Führen eines motorisierten Fahrzeuges kann vorbereitet werden. Dabei sollen die Erfahrungsbereiche "Umwelt und Verkehr" und "Gesundheit und Verkehr" verstärkt thematisiert werden. Die verkehrserzieherischen Ziele werden durch Integration in die einzelnen Fächer sowie durch besondere Unterrichtsprojekte verwirklicht.
In der Eltern- und Öffentlichkeitsarbeit sollen die altersspezifischen Bedingungen für die Verkehrsteilnahme bewusst gemacht werden. Besondere Schwerpunkte sind in der Orientierungsstufe der öffentliche Nahverkehr, Sicherheitsvorschriften und Verkehrsregeln. In den Klassen 7 und 8 erhält eine erweiterte Radfahrausbildung, in den Klassen 9 und 10 die Problematik des motorisierten Verkehrs, ggf. Fragen des Einstiegs in die motorisierte Verkehrsteilnahme, ihre Bedeutung.
Sekundarstufe 2
In der Sekundarstufe 2 sollen die Schülerinnen und Schüler zur mitverantwortlichen Teilnahme am Straßenverkehr und zu dessen Mitgestaltung befähigt werden. Hierzu gehört auch der rücksichtsvolle und partnerschaftliche Umgang mit jüngeren und schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern. Viele Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 2 benutzen bereits ein motorisiertes Fahrzeug, weshalb die verantwortungsvolle Verkehrsmittelwahl besonders thematisiert werden muss. Immer wieder sind es die gleichen Unfallursachen, die bei der Zielgruppe der „Jungen Fahrer“ festzustellen sind. Zu schnell gefahren, Alkohol oder Drogen am Steuer, Imponiergehabe, erhöhte Risikobereitschaft und Selbstüberschätzung. Gerade an Schulen mit überwiegend volljährigen oder annähernd volljährigen Schülern ist die Risikogruppe stark vertreten. Von den jungen Leuten wird heute eine hohe Mobilität verlangt, darüber hinaus sind viele auch mit der Drogenproblematik vertraut. Durch die Aktion „Alkohol und Drogen im Straßenverkehr“ leistet die Polizei Aufklärungsarbeit an den Schulen. In der gymnasialen Oberstufe sind die verkehrserzieherischen Ziele in die Grund- und Leistungskurse zu integrieren. Daneben ist die Durchführung von Verkehrserziehungstagen oder -wochen mit Podiumsdiskussion und Vorträgen von Fachleuten sowie Schülerprojekten anzustreben. Die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining für Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis kann vorbereitet und angeboten werden. In berufsbildenden Vollzeitschulen wird das Schwerpunktprogramm durch die Integration der verkehrserzieherischen Ziele in die relevanten Fächer ergänzt. Verkehrserziehungstage oder -wochen können vertiefend hinzukommen. In den Bildungsgängen für Sozialwesen - Fachrichtung Erzieher - der Fachschulen und in dem zweijährigen Bildungsgang für Kinderpflege der Berufsfachschule ist die Verkehrserziehung in die Fächer Methodik und Didaktik der sozialpädagogischen Praxis integriert. Darüber hinaus kann Verkehrserziehung im Rahmen der Wahlfächer nach den Möglichkeiten der Schule angeboten werden.
Sonderschulen
In der Sonderschule sollen Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihrer Möglichkeiten befähigt werden, als Fußgänger, Radfahrer und Mitfahrer am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Das Führen eines motorisierten Fahrzeugs kann vorbereitet werden. Ziele und Inhalte werden in die verschiedenen Lernbereiche einbezogen. Besonderer Wert soll auf die praktische Ausbildung gelegt werden. Dazu ist eine schuleigene Übungsfläche besonders wertvoll. Die Radfahrausbildung in Schulen für Lernbehinderte beginnt in der Klasse vier und wird in der Klasse fünf mit einer theoretischen und praktischen Lernkontrolle abgeschlossen. Wo es die örtlichen Gegebenheiten, die Verkehrsdichte, der Leistungsstand und die Disziplin der Schülerinnen und Schüler zulassen, können gegen Ende der Ausbildung Teile des Übungsprogramms im Realverkehr durchgeführt werden. In allen Stadt- und Landkreisen werden Fachberaterinnen und Fachberater für Verkehrserziehung an Grund-, Haupt-, Sonder- und Realschulen sowie bei den integrierten Gesamtschulen, Dualen Oberschulen und Gymnasien/berufsbildenden Schulen eingesetzt.
Obleute für Verkehrserziehung
An allen Schulen bestimmt die Schulleitung eine Lehrkraft als Obfrau oder Obmann für die Verkehrserziehung.