Veranstaltung & Projekte
Informieren Sie sich gerne über aktuelle Projekte der Verkehrsprävention für alle Altersklassen.
Polizei-Puppenbühne
© Polizei RLP
Das pädagogische Puppenspiel ist ein ideales Medium, das Lernen abstrakter Inhalte zu erleichtern. Zuschauer lernen hier nicht nur mit dem Kopf, sondern erleben das Geschehen auch sehr emotional.
"Die Faszination, die vom Puppenspiel ausgeht, trifft uns alle deswegen so tief, weil Wünsche und Phantasien, Gefühle und Vorstellungen nirgendwo sonst so unmittelbar angesprochen werden."
Themen zum verkehrsgerechten Verhalten werden anschaulich und nachhaltig vermittelt. Die Frage nach der Effizienz der Lernzielvermittlung mit der Methode Puppenspiel, ist bereits vielfach von verschiedenen Hochschulen untersucht worden. Auch die deutsche Hochschule der Polizei in Münster hat sich in einer Studie mit dem Thema beschäftigt. Alle Untersuchungen kommen, wie z.B. die psychologische Fakultät der Uni Kiel, zu folgendem Ergebnis: Nach einer Vermittlung von Lerninhalten durch ein Puppenstück sind noch nach einem Jahr bei fast allen der Zuschauer die Inhalte im Gedächtnis präsent. Herkömmliche Vermittlungsformen wie Vorträge, Vorlesungen, Video etc. stehen mit weniger als der Hälfte des Behaltenswertes wesentlich schlechter da. Die hohe Nachhaltigkeit beim Figurentheater kommt daher, dass nicht nur die gängigen Informationskanäle, wie z. B. die Augen und Ohren genutzt werden, sondern auch die Gefühlsebene des Zuschauers angesprochen wird.
Diesen Umstand macht sich die Polizei ebenfalls zu Nutze. In allen fünf rheinland-pfälzischen Polizeipräsidien stehen erfahrene Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die speziell für ihren Einsatz in einer Polizeipuppenbühne ausgebildet wurden, Kindergärten und Schulen mit einem professionellen Angebot aus den Bereichen Verkehrs- und Kriminalprävention zur Verfügung.
Senioren Aktion "Vorbild bleiben"
© Polizei RLP
Bedingt durch die demografische Entwicklung spielen ältere Menschen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Straßenverkehr eine zunehmend wichtigere Rolle. Geänderte Lebensbedingungen und ein verändertes Freizeitverhalten der älteren Generation von heute haben dazu geführt, dass Mobilität einen hohen Stellenwert einnimmt. Sie steht für Lebensqualität. In Bezug zur Gesamtbevölkerung Deutschlands sind ¼ im Alter von 65 Jahren und älter. Ende des Jahres 2012 waren dies rund 16,7 Millionen Menschen. Vorhergesagte Entwicklungen lassen darauf schließen, dass im Jahr 2035 jeder dritte Bürger in Rheinland-Pfalz 65 Jahre und älter ist.
Bei der Gruppe der Seniorinnen und Senioren handelt es sich jedoch keineswegs um eine homogene Altersgruppe in Bezug auf ihre Leistungs- und Wahrnehmungsfähigkeit sowie ihren Gesundheitszustand. Der Alterungsprozess verläuft äußerst individuell. Generell ist aber festzuhalten, dass mit zunehmendem Alter insbesondere Hör- und Sehvermögen abnehmen und sich die Reaktionsgeschwindigkeit verringert. Ebenso sind sie bei Unfällen um ein Vielfaches verletzlicher. In Rheinland-Pfalz waren im Jahr 2015 ältere Menschen an rund 23.500 Unfällen beteiligt. Es verunglückten insgesamt 2.144 Personen im Alter von 65 oder mehr Jahren auf rheinland-pfälzischen Straßen. Davon wurden 1.531 Senioren leicht und 560 schwer verletzt. Getötet wurden insgesamt 53 Personen dieser Altersgruppe, was rund ¼ aller im Jahr 2015 im Straßenverkehr getöteten Personen entspricht. Aus diesen Zahlen lässt sich zum einen die mit zunehmendem Alter abnehmende physische Widerstandkraft ablesen, zum anderen bedingt die Art der Verkehrsbeteiligung, häufig als –ungeschützter – Fußgänger, das höhere Sterbe- und Verletzungsrisiko.
Ziele der Aktion
• Die Mobilität von Seniorinnen und Senioren erhalten und Selbstwahrnehmung bezüglich der körperlichen Leistungsfähigkeit steigern.
• Die sichere Verkehrsteilnahme von Seniorinnen und Senioren ermöglichen und Unfallrisiken reduzieren.
• Anregung zur integrierten Verkehrsteilnahme und Flexibilisierung der Verkehrsmittelwahl.
Kursangebot
Eine Tagesveranstaltung wird durch die Polizei in Kooperation mit den Mitgliedern des Forums Verkehrssicherheit sowie dem Apothekerverband Rheinland-Pfalz e. V., durchgeführt. Insgesamt stehen den Seniorinnen und Senioren 5 Kurse zur Verfügung. Sie wählen die zwei interessantesten für sich aus. Hierbei ist es nicht verpflichtend, an beiden Kursen teilzunehmen.
Kurs 1: Neues aus dem Verkehrsrecht - Hätten Sie`s gewusst?
Die Entwicklung und Fortschreibung verkehrsrechtlicher Bestimmungen verläuft, nicht zuletzt durch die Einflüsse der europäischen Union, äußerst dynamisch. Bezogen auf den Zeitpunkt, zu welchem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Fahrerlaubnis erworben haben, ergaben sich bis heute eine Vielzahl von rechtlichen Änderungen. Der Kurs verfolgt das Ziel, die aktuelle Rechtslage zu vermitteln, um Handlungsunsicherheiten zu verringern und Fragestellungen zu beantworten.
Kurs 2: Risiken und Nebenwirkungen im Straßenverkehr
Krankheitsbedingte Medikationen, unabhängig davon, ob sie dauerhaft oder akut erfolgen, sind insbesondere bei Seniorinnen und Senioren oft der Regelfall. Nicht immer sind den Patientinnen und Patienten, die aus der Medikation resultierenden negativen Folgen, wie beispielsweise die Einschränkung der Fahrtüchtigkeit und das damit verbundene Risiko des Fahrerlaubnisentzuges, bekannt. Der Kurs verfolgt das Ziel, mit Unterstützung des Apothekerverbandes Rheinland-Pfalz, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über diese Thematik aufzuklären.
Kurs 3: Kennen Sie Ihr liebstes Kind?
Während weite Teile der Industrie die Seniorinnen und Senioren als äußerst attraktive und kaufkräftige Zielgruppe erkannt haben, hat man bei den Automobilherstellern noch keine eindeutigen Signale für eine seniorengerechte Ausstattung und Vermarktung der Erzeugnisse. Ebenso ist die Beratung der Seniorinnen und Senioren in Bezug zu den im Fahrzeug enthaltenen Fahrerassistenzsystemen optimierungsfähig. Der Kurs soll die Kenntnisse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer über Fahrerassistenzsysteme verbessern und Möglichkeiten aufzeigen, wie diese im günstigsten Falle körperliche Beeinträchtigungen ausgleichen können. Er soll die Handlungssicherheit im Umgang mit dem eigenen Fahrzeug stärken.
Kurs 4: Sicher sein, sicher handeln
Bei der alltäglichen Verkehrsteilnahme werden Fahrer und Fahrzeug nur selten an die Grenzen gebracht. Dies kann dazu führen, dass in komplexen und gefährlichen Fahrsituationen die Handlungspraxis nicht ausreicht, um einen Unfall zu vermeiden. Der Kurs verfolgt das Ziel, in Ergänzung des Kurses „Kennen Sie Ihr liebstes Kind?“, praktische Handlungssicherheit mit dem eigenen Fahrzeug zu erlangen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen unter der Anleitung einer erfahrenen Trainerin oder eines erfahrenen Trainers der Verkehrswacht Rheinland-Pfalz, das Verhalten und die Grenzen des eigenen Fahrzeugs in verschiedenen Situationen kennen. Sie üben Fahrtechniken, mit denen Sie Gefahrensituationen besser bewältigen, um im Ernstfall richtig zu reagieren. Im Training wird auch auf den richtigen Umgang mit neuer Fahrzeugtechnik wie ABS u. ESP eingegangen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einen Fahr-Fitness-Check zu absolvieren. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer wird hierbei durch einen Fahrlehrer oder eine Fahrlehrerin im eigenen Fahrzeug begleitet. Die Fahrlehrerin bzw. der Fahrlehrer kann bei dieser Fahrprobe Verbesserungspotential aufzeigen und konkrete Hilfestellungen geben. Eine Meldung an die Führerscheinbehörden ist bei diesem Kurs ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso wird keine Fahrtauglichkeitsuntersuchung durchgeführt.
Kurs 5: Aktiv und Mobil auch ohne Auto
Neben dem gemeinsam Anliegen der Zielgruppe bis ins hohe Alter unabhängig mobil zu bleiben, ist zu berücksichtigen, dass die Arten der Verkehrsteilnahme je nach regionalen Gegebenheiten stark divergieren können. Neben der Eigenschaft eines Kraftfahrzeugführers nehmen Seniorinnen und Senioren oftmals auch als Fußgängerinnen und Fußgänger oder Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer bzw. als Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs am Verkehrsgeschehen teil. Der Kurs verfolgt das Ziel, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Möglichkeiten aufzuzeigen, wie man auch ohne eigenes Fahrzeug im Alltag mobil bleiben kann und worauf man als nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmerin oder als nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer besonders achten sollte.
Kinder im Straßenverkehr
© Polizei RLP
Für viele unserer Kleinen beginnt nach den Sommerferien die Schule und somit ein neuer Lebensabschnitt. Der Weg zur Schule führt meist durch den öffentlichen Straßenverkehr und ist somit mit Gefahren verbunden. Für die Kinder ist der Weg noch neu und sie müssen die Besonderheiten des Schulweges erst kennenlernen. Auch für die Schülerinnen und Schüler, die die Schule wechseln, gibt es neue Herausforderungen. Sie müssen sich mit dem „Neuen“ erst mal vertraut machen.
Unsere Kinder zählen zu den verkehrsschwachen Personen und sind somit im Straßenverkehr besonders gefährdet. Hier ist es egal, ob sie als Fußgänger, Radfahrer oder als Insasse in einem Fahrzeug unterwegs sind. Im Jahr 2015 kam es in Rheinland-Pfalz zu 1390 Verkehrsunfällen, bei denen Kinder (0-14 Jahre) beteiligt/betroffen waren. Dabei wurden 1277 Kinder verletzt, davon 171 schwer und 5 Kinder verloren ihr Leben. (Im Vergleich zum Vorjahr wurden 2 Kinder weniger getötet und 34 weniger schwer verletzt). Fast die Hälfte aller Kinder verunglückten als Mitfahrer in einem Kraftfahrzeug, ¼ von Ihnen als Radfahrer und 1/5 als Fußgänger. Im Jahr 2016 haben sich die Daten in der Unfallstatistik im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert.
Allgemeine Tipps
Kinder müssen erst eine Vielzahl von Verhaltensweisen und Fähigkeiten entwickeln, die ihnen eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ermöglicht. Aufgrund ihrer Körpergröße haben sie generell einen schlechteren Überblick über das Verkehrsgeschehen und ihr Blickfeld ist um rund 1/3 kleiner als das eines Erwachsenen. Entfernungen und Geschwindigkeiten können sie noch nicht sicher einschätzen. Von einem Brems- oder Anhalteweg haben sie noch nichts gehört. Sie nehmen zwar Geräusche war, können aber die Richtung aus der Sie kommen nicht richtig zuordnen. Diese kindestypischen Verhaltensweisen sind jedoch Ursache für das hohe Unfallrisiko. Kinder reagieren impulsiv und spontan, toben herum und lassen sich leicht ablenken. Insbesondere begonnene Handlungen und Bewegungen können sie nur schlecht oder gar nicht mehr abbrechen. Seien Sie deshalb immer bremsbereit und verringern Sie ihre Geschwindigkeit deutlich, sobald sie Kinder am Straßenrand sehen. Denken Sie immer daran, dass die Erwachsenen eine Vorbildfunktion haben. Durch unser Verhalten erlernen die Kinder das richtige und sichere Verhalten im Straßenverkehr.
Der Schulweg
Der kürzeste Schulweg ist nicht immer der Sicherste. Wählen Sie den Schulweg so, dass ihr Kind möglichst selten die Straße überqueren muss. Wenn doch, dann vorzugsweise an Kreuzungen und Einmündungen mit Fußgängerampeln oder Zebrastreifen (Fußgängerüberweg). Üben Sie mit den Kindern rechtzeitig den Schulweg ein und besprechen Sie die Gefahrenstellen.
Dazu gehören: Vor dem Überqueren einer Straße immer erst am Bordstein stehen bleiben und mehrmals nach rechts und links schauen. Auch bei einer grünen Ampel erst nach rechts und links schauen. Am „Zebrastreifen“ erst stehen bleiben und deutliches Handzeichen geben, erst losgehen wenn alle Autos (Gegenverkehr beachten) wirklich halten. Zeigen Sie ihrem Kind, wie man sich verhält, wenn man die Straße zwischen Hindernissen (geparkten Autos) überqueren muss. Halten Sie an der Sichtlinie, bevor Sie weitergehen. Zeigen Sie dem Kind die Gefahren auf, die an Ein- und Ausfahrten und auf Parkplätzen lauern. Erklären Sie ihrem Kind, was ein „toter Winkel“ an einem Auto/LKW ist und worauf es hier besonders achten muss. Wenn Sie den Weg mehrmals geübt haben, überprüfen Sie das Verhalten Ihres Kindes. Lassen Sie es den Weg alleine gehen und folgen Sie ihm in einem ausreichenden Abstand. Setzen Sie ihr Kind nicht unter Zeitdruck und schicken Sie es rechtzeitig auf den Weg. Zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr tragen auch helle Kleidung und Reflektoren bei. Insbesondere in der „dunklen Jahreszeit“. Die Kinder werden so von den anderen Verkehrsteilnehmern besser wahrgenommen.
Schulweg mit dem Fahrrad
Schulanfänger sollen nicht alleine mit dem Fahrrad zur Schule fahren, da sie in diesem Alter noch nicht in der Lage sind, ein Fahrrad sicher zu beherrschen und sich gleichzeitig auf den Straßenverkehr zu konzentrieren. In fast allen Grundschulen in Rheinland-Pfalz werden von den Verkehrssicherheitsberaterinnen/- berater der Polizei in den Jugendverkehrsschulen die Grundschüler im „Fahrradfahren“ ausgebildet. Der sogenannte „Fahrradführerschein“ sorgt dafür, dass Ihre Kinder die wichtigsten Verkehrs- und Verhaltensregeln beim Fahrradfahren erlernen. Erst danach sollten Sie Ihr Kind darauf vorbereiten, selbst mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilzunehmen. Fahren Sie am Anfang mit ihrem Kind mit und überzeugen Sie sich selbst, wie gut es mit der neuen Aufgabe/Situation zu Recht kommt.
Hinweise
• Seien Sie stets Vorbild.
• Fahren Sie und Ihr Kind stets mit Helm. Achten Sie auf den richtigen Sitz des Helms.
• Tragen Sie reflektierende Bekleidung.
• Das Fahrrad sollte stets verkehrssicher sein.
• Das Fahrrad muss zu Ihrem Kind passen (Rahmen, Rahmenhöhe, Felgengröße etc./lassen Sie sich vom Fachhändler beraten).
Der Schulweg mit dem Schulbus
Üben Sie auch das Busfahren mit Ihrem Kind. Zeigen Sie ihm den Weg von und zur Bushaltestelle. Erklären sie ihm, wie es sich bei der Busfahrt verhalten soll:
• An der Bushaltestelle mindestens 1 m von der Bordsteinkante entfernt stehen bleiben
• Nicht drängeln, schubsen, raufen und stoßen
• Im Bus ruhig sitzen, den Ranzen/Rucksack absetzen und zwischen die Beine auf den Boden stellen
• Nicht im Eingangsbereich stehen bleiben
• Beim Aussteigen nicht drücken und schieben
• Nicht vor oder hinter dem haltenden Bus die Straße überqueren, sondern warten, bis dieser die Bushaltestelle verlassen hat. Denken sie auch an Ihr Verhalten gegenüber einem Schulbus.
Nähert sich ein Bus der Haltestelle mit eingeschalteter Warnblinkanlage, darf dieser nicht überholt werden. Hält ein Bus an der Haltestelle mit eingeschalteter Warnblinkanlage, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit (3-7 km/h) an ihm vorbeigefahren werden. Somit soll jede Gefahr für die Fahrgäste ausgeschlossen werden. Diese Regelungen gelten auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten. Wenn der Busfahrer kein Warnblinklicht eingeschaltet hat, darf nur vorsichtig vorbeigefahren werden.
Der Schulweg mit dem Auto
Wenn Sie ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, sichern Sie es mit einem geeigneten Rückhaltesystem/Kindersitz. Niemals die Schultasche auf dem Rücken des Kindes lassen, wenn es sich anschnallt, oder angeschnallt wird. Bei Fahrgemeinschaften muss für alle Kinder der entsprechende Sitz vorhanden sein. Am Ziel halten Sie so, dass Kinder keine Fahrbahn überqueren müssen. Kinder sollen grundsätzlich auf der rechten Seite ein- bzw. aussteigen. Aktivieren Sie die „Kindersicherung“ der hinteren Türen, wenn die Kinder die Türen nicht selbstständig öffnen sollen. Zeigen Sie ihnen das richtige Ein- und Aussteigen.
Rückhalteeinrichtungen für Kinder
Rückhalteeinrichtungen für Kinder müssen oder ECE-Regelung 44-04 oder der UN/ECE-R 129 Norm entsprechen. Ältere Sitze z.B. ECE-R 44-01 oder 44-02 dürfen nicht mehr verwendet werden.
Grundsätzlich dürfen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 1,50 Meter sind im Auto nur mit Rückhalteeinrichtungen, also Kindersitze oder Sitzerhöhungen, mitgenommen werden.
Für Kinder unter 1,50 Meter Körpergröße besteht, bei einer zu frühen Verwendung des Dreipunktgurtes oder des Beckengurtes beim starken Abbremsen und erst Recht beim Unfall, die Gefahr schwerer Verletzungen. Es gibt eine Vielzahl von Anbietern für Kindersitze. Vor dem Kauf sollte man sich deshalb beispielsweise im Fachhandel oder im Internet, auf den Seiten von Automobilclubs o. ä., informieren.
Wichtige Tipps
• bauen Sie den Sitz gemäß Bedienungsanleitung ein
• bei rückwärtsgerichteten Sitzen auf der Beifahrerseite Airbag abschalten
• achten Sie darauf das der Sitz auch zu ihrem Kind passt (Größe, Gewicht )
• beim Einbau des Sitzes Gurt so fest wie möglich anziehen
• ziehen Sie auch den Gurt am Kind fest (max. 2 Finger Luft zwischen Kind und Gurt)
• achten Sie auf den richtigen Gurtverlauf (insbesondere im Halsbereich)
• achten Sie darauf, dass sich Ihr Kind nicht während der Fahrt losschnallt oder den Gurtverlauf ändert
• schnallen Sie ihr Kind immer an, egal wie kurz die Strecke ist
• Kindersicherung an den hinteren Türen aktivieren
Eltern können den Schulweg noch gefährlicher machen
Sie bringen Schüler in Gefahr, Anwohner zur Weißglut und Lehrer zur Verzweiflung. Eltern, die ihre Kinder auf den letzten Drücker mit dem Auto zur Schule bringen und mangels Parkplätzen in Zufahrten parken – oder gleich in der zweiten Reihe halten und die Fahrbahn oder sogar den Schulbus blockieren. Die sogenannten Elterntaxis schaffen gerade vor den Schulen eine unübersichtliche Verkehrssituation und erhöhen damit für Kinder, die zu Fuß unterwegs sind oder sich auf und vor dem Schulgelände befinden, das Unfallrisiko erheblich. Oft sind weder die Kinder im Auto, noch der Fahrer angeschnallt. Nicht nur, dass dieses Verhalten eine Ordnungswidrigkeit darstellt, es besteht hier auch ein enormes Verletzungsrisiko der Insassen bei einem Unfall. Die Polizei empfiehlt, auch Grundschüler möglichst zu Fuß zur Schule gehen zu lassen. Manche Schulen bieten Hilfe an, Schülergruppen für den gemeinsamen Schulweg zu organisieren. Wenn sich der Fahrdienst nicht vermeiden lässt, suchen Sie sich in der Nähe der Schule einen geeigneten Platz, an dem Sie gefahrlos anhalten können, niemand anderen behindern oder sogar gefährden. Ein solcher Platz kann ein Parkplatz, oder eine geeignete Seitenstraße sein. Zeigen Sie ihrem Kind von dort aus, wie es sicher zur Schule kommt.